Erbschein nötig als einziges Kind?

5 Antworten

Zur Berichtigung des Grundbuches benötigst du einen Erbnachweis. In deinem Fall ist nur ein Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis geeignet. Eine Grundbuchberichtigung ist aber nicht zwingend notwendig, maximal wenn du das Grundstück irgendwann verkaufen oder belasten willst. Wobei es in der Praxis auch manchmal allein mit der Vorsorgevollmacht abgewickelt werden kann, wenn diese transmortal ist und notariell beurkundet wurde.

Ja, du henötigst den Erbschein für die Gerichte und Ämter.

Und selbst die Banken und Sparkassen weigern sich, ohne Vorlage des Erbscheins die Konten freizugeben.

Allein für die Berichtigung des Grundbuches benötigst du den Erbschein. Kannst du direkt beim Nachlassgericht machen, dafür benötigst du den Notar nicht.

Für die Auflösung des Konto benötigst du auch mit der Vollmacht den Erbschein.

Nur mal am Rande, wenn du das Konto geräumt hast: was ist mit noch eingehenden Lastschriften? Die Gebühren, nebst Sollzinsen erbst du auch.

Vorsorgevollmacht liegt zwar vor ..aber um auf das Konto zugreifen zu können benötigst du für die Sparkasse einen erbschein..Die machen das Konto bei Tod erst mal dicht. Erkundige dich bei einem Notar wegen der umschreibung nicht das es irgendwo Probleme gibt

DrMeise 
Fragesteller
 20.08.2018, 15:50

Warum machen die das Konto dicht, wenn ich eine Vollmacht habe die über den Tod hinaus geht ?

KLAROFIXA  20.08.2018, 15:54
@DrMeise

Wird erst wieder frei gegeben wenn du dich mit erbschein legitimieren kannst ob du auch die Erbin bist,auch wenn du die Vollmacht über Tod hast

DrMeise 
Fragesteller
 20.08.2018, 16:01
@KLAROFIXA

Na gut, dass ich das Konto gestern leer gemacht habe.

KLAROFIXA  20.08.2018, 16:02
@DrMeise

Hättest du noch gar nicht gedurft..Da davon auch die Beerdigung bezahlt wird

DrMeise 
Fragesteller
 20.08.2018, 17:23
@KLAROFIXA

Deswegen habe ich es ja leer gemacht, damit ich die Beerdigung bezahlen kann,

Brauche ich einen Erbschein zum umtragen des Hauses im Grundbuch ?

Sofern kein eindeutiges notarielles Testament vorhanden ist Ja.

als einziges Kind

Da müssen sie beim Nachlassgericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben, das ihnen keine weiteren Kinder ihrer Mutter bekannt sind.