Brauche ich eine Genehmigung für meinen Kabelschacht?

6 Antworten

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Da der Schlitz vertikal geht, werden die Hauptlasten weiterhin nach unten abgetragen werden können. Auch der Brandschutz bleibt erhalten, wenn nur ein Kanal in die Wand eingefügt wird.

Wie Seehausen schon schreibt, sollten die 5 cm nicht überschritten werden.

Perfekt eignet sich dafür ein Kabelkanal, der oben und unten nach vorne mit einem Auskreiser geöffnet wird, um die Kabel einfädeln zu können. So kann man auch später problemlos andere Kabel einfädeln. Da kein Scart-Kabel mit hindurch muss, eignet sich gut ein 40x60 mm Kanal, der wenig tiefer gesetzt werden kann, um ihn einputzen zu können.

Die Auskreisungen könnten dann später in 60 mm erfolgen und mit einer Kabeldurchlassdose verschlossen werden.

TV-Kabelkanal - (Kabel, bauen, Wand)

Hallo snooo,

es gibt nach DIN EN 1996-1-1/NA zulässige Größen von vertikalen Schlitzen und Aussparungen (siehe ua. www.kalksandstein.de / downloads & infocenter / fachbücher und broschüren / kalksandstein planungshandbuch , S. 155). Nach Tafel 25 darf bei einer 24er KS-Wand die max. Tiefe 30mm betragen. Die max. Breite 150mm. Die Schlitze sollten mit geeignetem Schlitzwerkzeug erstellt werden. Hammer und Meisel machen bei KS in der Regel mehr Schaden als Nutzen.

Vielen Dank für die Antwort! Von so einer Vorschrift hatte ich mal gehört und war mir deshalb unsicher wegen WEG etc.

Kann ich dann einen 40x20mm Kabelkanal nehmen mit 1cm Putz darüber? Ist das das richtige Material: http://ebay.eu/1DwRafo ?

Vielen Dank!

@snooo

Hallo snooo,

aus schall- und brandschutztechnischer Sicht spricht nichts gegen einen integrierten Kunstoffkanal in der Wand. Beim Verputzen würde ich ein Armierungsgewebe empfehlen. So kommt es später nicht zu unerwünschten Rissen im Putz, da es sich um zwei unterschiedliche Materialen (KS - Kunststoff) handelt. Kunststoffkabelkanäle gibt es sicherlich auch im Baumarkt um die Ecke. So sparen Sie sich die Versandkosten und können gleich das Armierungsgewebe und den Putz kaufen. :-)

Viel Erfolg!

Nicht tiefer als 5 cm, nicht baugenehmigungspflichtig, statisch nicht relevant, auch nach WEG zulässig.

Diese Trennwände sind oft auch Brandwände. Wenn der Schlitz nicht sehr tief ist, geht das dennoch.

Ich denke du veränderst ja nix an der Statik, also mach..............Wie groß der schlitz werden muss kannst du doch ausrechnen oder frag einen Elektriker