Wanddurch/Abbruch Versicherungsschutz Statiker?

7 Antworten

Hallo W8ne3,

wenn in einem Altbau Wände entfernt, die eine statische Funktion haben, ist dies genehmigungspflichtig. Sie hätten einen Bauantrag stellen müssen, die statische Berechnung enthält.

Meines Erachtens trifft Sie als Laien keine Schuld. Das Bauunternehmen ist der Profi und muss so etwas wissen. Sie müssen jetzt natürlich aktiv werden.

  1. Melden Sie zunächst Bedenken beim Bauunternehmen an und zahlen Sie keine Rechnungen.
  2. Zeigen Sie als Mangel an, dass die Wand als tragende Wand entfernt wurde.

Ich würde zunächst einvernehmlich nach Lösungen suchen. Sie hätten Bauantrag und Statik ohnehin bezahlen müssen, also beauftragen Sie diese Leistungen nun, möglichst unter Einbeziehung des Bauunternehmens. Gut wäre hier eine Betreuung durch einen unabhängigen Berater, der das Ganze auch kommunikativ begleitet, damit es nicht eskaliert.

Die Versicherung ist nur eins von Problemen, die Sie gerade haben. Sie sollten also möglichst schnell handeln.

Viel Erfolg.

Beste Grüße

FH

Wofür ist denn der Bauantrag gut? bzw wen betrifft der den?

Die benötigte Statik leuchtet mir ein. auch im Bezug auf den Versicherungsschutz.

@W8ne3

Immer wenn Sie an einen Haus statische Veränderungen vorgenommen werden sollen, dazu gehört auch das entfernen einer tragenden Wand, ist ein Bauantrag notwendig. Das ergibst sich aus der Bauordnung.

Hi,

Für die Versicherung ist es nicht notwendig etwas in der police etc. Zu ändern.

Der träger muss aber genehmigt werrden. Vom bauamt. Wenn da nichts entsprechendes vorliegt, kann es im schlimmsten fall zz leistungskürzungen kommen.

Ich rate dir rede mit der baufirma, die haben das i.d.r. ne das 1. Mal gemacht. Die sollten wissen wie man vorgeht.

Wichtig: selbst wenn kein gutcachten vorliegt, die traglast des trägers aber ausreicht und das haus trotzdem zusammenstürzt, ist die versicherung trotzdem leistungspflichtig.

Also über kürzungen der leistungen reden wir nur wenn die statik nicht mehr so gegeben ist.

Eine tragende Wand zu entfernen bzw. die Tragfähigkeit zu beeinträchtigen, kann sehr wohl zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Jedenfalls wenn ein schaden ursächlich darauf zurück zu führen wäre. Bei Sturm oder Feuer wäre das selbstverständlich möglich.

Hoffentlich hat die ausführende Firma eine ausreichende Betriebshaftpflicht.

wer wäre denn für mich als nächsten die richtige Anlaufstation?
Statiker, Versicherung ... ?
Bekanntlich sucht sich die Versicherung im Schadenfalls genau solche Punkte raus um dann am Ende nicht Zahlen zu müssen.

Wo liegt denn allgemein die Grenze? Muss ich bei einem Türdurchbruch auch den Statiker fragen oder das ganze der Versicherung melden?

@W8ne3

Wurde diese Arbeit denn ohne Baugenehmigung ausgeführt? Die Baufirma müsste doch mit einem Statiker zusammen arbeiten. Schließlich haftet sie für ihre Arbeit.

@DerHans

Da ich davor keine Ahnung davon hatte was zuvor alles benötigt wird, hatte ich auch nicht diesbezüglich nachgefragt.
die Baufirma hat diesbezüglich nichts gesagt.

wofür wird denn denn die Baugehnehmigung benötigt wenn ich in meinen eigenen 4 Wänden was verändern will?

@W8ne3

Der nächste Anlauftermin ist ein Statiker. Auch das Bauamt sollten Sie nicht vergessen!

@W8ne3

Was ist, wenn in deinen "eigenen 4 Wänden" dann die Decke herunter kommt, und ein Kind wird erschlagen?

@DerHans

das würde dann aber die Statik betreffen. sehe nachwievor nicht den Hintergrund des Bauamts!?

@W8ne3

Der Statiker errechnet dir doch nur die Notwendigkeit. Genehmigung muss von der Baubehörde kommen.

wie fand das bauamt denn das, dass du da einfach gemacht hattest?

normal sind die nicht so die fans davon und wollen schöne berechnungen sehen?

Die Frage wäre, ob dafür überhaupt ein Bauantrag eingereicht wurde - eher nicht.

@DerHans

ich denke auch^^

muss man denn für das Entfernen einer Innenwand im Eigenheim einen Antrag stellen?

Die Träger sind nach meinen Berechnung sowie aus den Erfahrungen der Fachleute absolut ausreichend dimensioniert von der Tragfähigkeit. 

Der Satz ist ein wiederspruch!

Hast du einen Nachweis? Im Schadenfall stehst du dafür gerade, nicht die Erfahrung eines Besserwissers!