Ich brauche dringend Hilfe wegen Lotterie-Abo. Ist ein Vertrag zustande gekommen?

6 Antworten

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Wie es in Österreich aussieht, weiß ich nicht. In Deutschland beginnt die Widerrufsfrist erst nach Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung. Das kann ein Brief, aber auch eine e-Mail sein. In dieser Widerrufsbelehrung muss auch angegeben sein, wohin der Widerruf zu senden ist.

Und bitte nicht das Wort "Kündigung" verwenden, sondern "Widerruf".

Hallo, ich war heute bei der Arbeiterkammer - da gibt es eine Abteilung für Verbraucherschutz oder wie das heißt. Die Frau dort sagte, dass es in Österreich seit 2002 ein Gesetzt gibt, laut dem Verträge übers Telefon rechtswidrig sind(d. h. der Vertrag wäre erst zustande gekommen, wenn die mir einen Brief zuschicken und ich ihn ausgefüllt zurückgesendet hätte. Außerdem sagte sie, dass ich mein Konto im Auge behalten solle und falls etwas abgebucht wird, müsste ich diese Nummer sperren lassen. Sollten die mich dann anschreiben, warum nichts abgebucht werden kann, dann muss ich einen Brief hinschrieben(die Frau hat mir aufgeschrieben, was in dem Brief stehen muss), in dem steht, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt - widerrufen bräuchte ich gar nichts, da ja kein Vertrag zustande kam. Die Anrufe ignorieren - so lautete die Aussage der Frau dort. Also ist zum Glück alles gut gegangen. Danke für die vielen Antworten. LG

@ich121212

Oh, daran hatte ich gar nicht gedacht! In Deutschland ist es ebenso, dass bei Gewinnspielen noch eine schriftliche Bestätigung nötig ist, bevor überhaupt ein Vertrag besteht.

Danke für den Stern. :)

Du mußt eine eindeutige Willenserklärung abgeben.

Hiermit widerrufe ich, Max Meyer, Schmidtstraße 1, 98765 Schneiderhausen, den Liefervertrag vom....... für Lotterielose der Fa. Schulze in Höhe von ......... mit sofortiger Wirkung. Evtl. vorgenommene Abbuchungen zu Lasten meines Kontos werde ich zurückgehen lassen.

Ich erbitte hierzu Ihre Gegenbestätigung und verbleibe

mfg

Max Meyer

Das kannst Du per e-mail machen, sicherer aber ist es immer, per Einschreiben, Rückschein. Wird es nicht bestätigt, nochmals anmahnen.

Hallo, ich war heute bei der Arbeiterkammer - da gibt es eine Abteilung für Verbraucherschutz oder wie das heißt. Die Frau dort sagte, dass es in Österreich seit 2002 ein Gesetzt gibt, laut dem Verträge übers Telefon rechtswidrig sind(d. h. der Vertrag wäre erst zustande gekommen, wenn die mir einen Brief zuschicken und ich ihn ausgefüllt zurückgesendet hätte. Außerdem sagte sie, dass ich mein Konto im Auge behalten solle und falls etwas abgebucht wird, müsste ich diese Nummer sperren lassen. Sollten die mich dann anschreiben, warum nichts abgebucht werden kann, dann muss ich einen Brief hinschrieben(die Frau hat mir aufgeschrieben, was in dem Brief stehen muss), in dem steht, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt - widerrufen bräuchte ich gar nichts, da ja kein Vertrag zustande kam. Die Anrufe ignorieren - so lautete die Aussage der Frau dort. Also ist zum Glück alles gut gegangen. Danke für die vielen Antworten. LG

Ja, der Vertrag ist zustande gekommen. Wenn du ihn nicht willst, dann solltest du ihn schleunigst schriftlich widerrufen. Ansonsten auch am Telefon muss man sich nicht überreden lassen jeden Unfug zu machen. Wenn du dir gar nicht anders zu helfen weißt, leg einfach auf.

Danke für die Antwort. Achja und was soll ich wiederrufen, ich weis ja gar nicht welche Kundennummer, ect. ich habe. und wie soll ich das formulieren, wenn ich mir nicht mal sicher bin, ob ich überhaupt kunde bei denen bin - wie eine normale Kündigung?

Und soll ich die Anrufe, die ich fast im Stundentakt(wahrscheinlich bzgl. "Sicherheitskontrolle") bekomme einfach ignorieren? Danke LG

@ich121212

Du brauchst keine Kundennummer. Die müssen dich nur eindeutig zuordnen können. Dazu sollte dein Name und deine Anschrift reichen.

Unbedingt per Brief widerrufen. Per eMail darauf hinweisen, dass du dir weitere Sicherheitsanrufe verbittest.

Als Formulierung würde ich sowas nehmen wie "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den telefonisch am XX.XX.XXXX unter meiner Rufnummer YYYYYY abgeschlossenen Vertrag zur Abnahme von NKL Lotterielosen zum Preis von ... monatlich. Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich."

@KuarThePirat

Hallo, ich war heute bei der Arbeiterkammer - da gibt es eine Abteilung für Verbraucherschutz oder wie das heißt. Die Frau dort sagte, dass es in Österreich seit 2002 ein Gesetzt gibt, laut dem Verträge übers Telefon rechtswidrig sind(d. h. der Vertrag wäre erst zustande gekommen, wenn die mir einen Brief zuschicken und ich ihn ausgefüllt zurückgesendet hätte. Außerdem sagte sie, dass ich mein Konto im Auge behalten solle und falls etwas abgebucht wird, müsste ich diese Nummer sperren lassen. Sollten die mich dann anschreiben, warum nichts abgebucht werden kann, dann muss ich einen Brief hinschrieben(die Frau hat mir aufgeschrieben, was in dem Brief stehen muss), in dem steht, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt - widerrufen bräuchte ich gar nichts, da ja kein Vertrag zustande kam. Die Anrufe ignorieren - so lautete die Aussage der Frau dort. Also ist zum Glück alles gut gegangen. Danke für die vielen Antworten. LG

Wenn Sie Ihre Kto.Daten schon freiwillig selbst abgegeben haben,da freut sich nur der anrufer,nach meiner meinung ist ZU SPÄT.Niemals Kto.Daten geben zu niemanden am Telefon.

Wenn Du Deine ;Kontonummer angegeben hast, besteht die Möglichkeit, daß es als Vertrag angesehen wird, Du mußt umgehend wieder kündigen! hoffentlich hast Du eine Anschrift! Die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein!

Danke für die Antwort. kann ich auch per E-Mail kündigen? oder ist da das risiko zu groß, dass es ignoriert wird? lg

@ich121212

Und soll ich die Anrufe, die ich fast im Stundentakt(wahrscheinlich bzgl. "Sicherheitskontrolle") bekomme einfach ignorieren? Danke LG

@ich121212

Nicht per Mail, schriftlich per Post; sonst hast Du von der Kündigung keinen sicheren Nachweis! Die Anrufe ignorieren!

@Liesche

Soll ich ganz normal kündigen(da ich ja nicht weis, ob überhaupt ein Vertrag besteht)? Und bei einem Brief können die ja später sagen, dass da etwas anderes drinnen war, oder? LG

@ich121212

Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen sein sollte, kann auch mit Kündigung deinerseits nichts passieren. Bei einem Brief mit Rückschein kann ja vermerkt werden, wie der Inhalt lautet in Kurzform, am besten bei der Poststelle aufgeben, dort wirst Du gut beraten, hoffe ich! Viel Glück, daß alles in Ordnung kommt.

@Liesche

Hallo, ich war heute bei der Arbeiterkammer - da gibt es eine Abteilung für Verbraucherschutz oder wie das heißt. Die Frau dort sagte, dass es in Österreich seit 2002 ein Gesetzt gibt, laut dem Verträge übers Telefon rechtswidrig sind(d. h. der Vertrag wäre erst zustande gekommen, wenn die mir einen Brief zuschicken und ich ihn ausgefüllt zurückgesendet hätte. Außerdem sagte sie, dass ich mein Konto im Auge behalten solle und falls etwas abgebucht wird, müsste ich diese Nummer sperren lassen. Sollten die mich dann anschreiben, warum nichts abgebucht werden kann, dann muss ich einen Brief hinschrieben(die Frau hat mir aufgeschrieben, was in dem Brief stehen muss), in dem steht, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt - widerrufen bräuchte ich gar nichts, da ja kein Vertrag zustande kam. Die Anrufe ignorieren - so lautete die Aussage der Frau dort. Also ist zum Glück alles gut gegangen. Danke für die vielen Antworten. LG