Brandschutz in Mietwohnung?
Hallo,
wir bewohnen mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern eine 43m2 Mini-3 Zimmerwohnung.
Mit 2 Kindern fällt einiges an Wäsche an und deshalb haben wir eben viele Schränke in der Wohnung und Große Plasteboxen die voller Kleidung sind (wir haben keine Speicher oder Keller wo man sowas sonst einlagern kann).
Neulich war der Vermieter da wegen der Installation von Rauchmeldern.
Als er in der Wohnung war meinte er "die ist ja total zugestellt, das geht aber Brandschutzrechtlich nicht." Er erläuterte dann das da ja keine Feuerwehr im Brandfall rein käme, kein Rettungsteam mit ner Trage.
Ich bin der Meinung das auch wenn die Wohnung Leer wäre kaum nen Trage durchpassen würde. Ausserdem denke ich das es als Mieter meine Sache ist wie voll ich meine Wohnung stelle und wie nicht, das geht den Vermieter nix an, solange es kein Müll ist (wir reden hier nicht von Messitum, sondern einfach von Platzmangel, da man eine Große Wohnung hier nicht zahlen kann), ist das unsere Sache.
Es geht hier nicht um den Hausflur !!! Da darf ja nix stehen ausser der Kinderwagen.
Es geht um unseren Wohnungsflur und das Schlafzimmer das halt wirklich voll ist mit Schränken, und Kisten so das man halt "durchquetschen" muss.
Solange ich die Miete zahle, die Wohnung in Ordnung halte denke ich liegt das in meinem Bereich und er kann nix dagegen machen, oder ? Mir wäre es auch lieber wenns leerer wäre, aber es sind wie gesagt nur Klamotten (Wintersache für die Kids, dann 20 Riesenpacken Windeln die wir auf Vorrat gekauft haben weils sehr billig war, so Zeugs halt), das kann und will ich nicht rauswerfen.
Denke mal er ist machtlos. Habe ihm auch gesagt das es ihn nichts angeht wie wir hier leben und damit ist er erst mal gegangen.
Wer weiß ob da was passieren kann oder nicht ?
LG
Mario
4 Antworten
Der Vermieter spinnt. Lass dich nicht verunsichern. Lediglich in der Küche mit Herd wären Brandschutzbestimmungen (Abstände) einzuhalten.
Die Wünsche des Vermieters sind rechtlich nicht haltbar. Außer Rauchwarnmeldern hat der Vermieter keinen Anspruch auf Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz innerhalb der Wohnungen. Wieviel Möbel in welcher Form wo aufgestellt sind geht den Vermieter nichts an. Und nach dem Mietrecht ist alles erlaubt, was nicht gegen den Mietvertrag verstößt.
Innerhalb von Wohnungen sind Fluchtwege nicht vorgeschrieben; bauliche Fluchtwege (Treppenhaus, anleiterbare Fenster etc.) sind Sache des Hauseigentümers.
das deckt sich mit dem Was die Mieterbundleute heute gesagt haben. Ich danke dir :)
Zumindest ist es dann mit Rauchmelder ohne Gefahr. Bei geringster Rauchentwicklung gibt der Signal und man kann einen entstehenden Brandherd sicher noch problemlos bekämpfen.
Innerhalb von Wohnungen sind Fluchtwege nicht vorgeschrieben; bauliche Fluchtwege (Treppenhaus, anleiterbare Fenster) sind Sache des Hauseigentümers.
So einfach wie Du sie darstellst ist die Sache nicht!
- Gehört das Haus Dir nicht.
- Du hast die Wohnung zum Zwecke des Wohnens gemietet und nicht als Lager.
- Die Wohnräume m ü s s e n so eingerichtet sein und unterhalten werden, daß kein
Dritter Schaden an seiner Person und seiner Habe nehmen kann. - Siehe Deinen Mietvertrag und die öffentlichen Vorgaben, wie: Bauordnung, Feuerbeschauverordnung u dgl.
- Im Falle eines Brandes muß die Feuerwehr an alle Stellen in der Wohnung gelangen können.
- Verstellte Flächen behindern ggf. den Löscheinsatz.
- Auch Schadenersatzforderungen durch eine ungenehmigte oder auch rechtswidrige Nutzung sind nicht ausgeschlossen.
Danke Deinem Vermieter wenn er aus gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsgründen Brandrauchmelder anbringt oder anbringen läßt. Die Rauchmelder schützen Dich und Deine Familie und somit ggf. auch Deine Sachen vor Brandrauch- und Feuerschäden und geben so Dir in der Entstehungsphase eines Brandes etwas Zeit Dein Leben und das Deiner Angehörigen zu retten.
Deshalb sei dankbar Deinem Vermieter, wenn er Dich schützen will.
Auch wenn Du meinst, das Ganze wie Du die angemietete Wohnung nutzt, geht dem Vermieter nichts an so lange Du die hierfür zu zahlende Miete begleichst. Dem ist nicht so. Öffentliche Belange, wie: Anbringung und Unterhalt von Rauchmeldern, vertragsgerechte Wohnraumnutzung, Feuerbeschauen, Geräteprüfungen, Flucht- und Rettungswege Freihaltung etc. pp., müssen trotzdem uneingeschränkt erfüllt werden.
MfG
Karelien
Das ist zwar lieb gedacht, aber rechtlich nicht haltbar. Außer Rauchwarnmeldern hat der Vermieter keinen Anspruch auf Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. Und nach dem Mietrecht ist alles erlaubt, was nicht gegen den Mietvertrag verstößt. Wieviel Möbel in welcher Form wo aufgestellt sind geht den Vermieter nichts an.
Nun ich hab mit nem Anwalt gesprochen. In der Tat verliert der Vermieter jedes Recht an der Wohnung, selbst wenn ich die Miete nicht zahlen würde (dann müsste er ne Räumungsklage erwirken, rein käme er nicht).
Da in unserem Mietvertrag keine Vertraglichen Vereinbarungen für Begehungen gemacht wurden, darf der Vermieter die Wohnung laut Mieterbund nicht mal begehen (Dazu gab es ein aktuelles Urteil).
Im Endeffekt muss ich ihn nur für Wartung und Feuermelder reinlassen, aber wenn er Sprüche bringt kann ich ihn mit dem Hinweis auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" auch ganz flott wieder rauswerfen, ganz ohne Konsequenz.
Freue mich das es doch noch eine Gerechtigkeit für Leute mit kleinem Budget gibt. Und nur um es zu erwähnen, die Wohnung ist in gutem Zustand, und auch nicht mehr für Feuer gefährdet als wenn sie leerer wäre. Aber die ganze Problematik mit Fluchtwegen hört an der Haustür auf, das ist offiziell laut Mieterbund Rechtsanwalt.
Wie kommst du denn darauf, ist m. E. unhaltsam was du hier verkaufen willst.
Wir wohnen im EG. Mein Fluchtweg wäre im Zweifel das Fenster, das ist zu öffnen in jedem Raum.