Darf mein Vermieter meine bewohnte Wohnung mit Bildern inserieren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter bzw die Hausverwaltung darf noch nicht mal Fotos machen ohne Dein Einverständnis. Das kannst du zurecht verweigern, denn es ist deine Privatsphäre, und diese ist per Gesetz besonders geschützt.

Lass dich nicht einschüchtern, wenn der Vermieter mit dem Anwalt droht. Sag ihm einfach selbstbewußt, dass er sich gern rechtlich kundig machen kann und ihm dies dann auch bestätigt wird. Dafür brauchst du keinen Anwalt.

Vergiss das mit den Türen und der Decke, solche Fotos bringen überhaupt nichts um die Wohnung inserieren zu können.

omapepa 
Fragesteller
 17.07.2020, 20:50

Ich danke dir. Also; Ruhe bewahren, Besichtigungen OK, Fotos NEIN. Bei meiner eigenen suche nach neuer Wohnung waren die auch immer im Leerstand fotografiert. Ich danke dir für die Beruhigung!

Renick  17.07.2020, 22:08
@omapepa

Ja, bleib einfach ruhig und sachlich und freundlich und sage selbstbewußt, dass es deine Privatsphäre ist und du das nicht wünscht und man das bitte respektieren möge. Du wirst sehen, was eine freundliche aber bestimmte Art bewirkt.

Renick  19.07.2020, 08:49

Lieben Dank für den Stern

Die Wohnung ist sein Eigentum und er darf sehr wohl Fotos von seinem Eigentum machen. Wenn du ihm erlaubst, dass er rein darf und Fotos von der Wohnung macht, dann ist das natürlich in Ordnung. Wenn du aber sagst, dass er deine Wohnung nicht betreten darf, dann hast du Recht, denn solange du Mieter bist und regelmäßig deine Miete bezahlst, bist du derjenige, der das bestimmen darf.

omapepa 
Fragesteller
 17.07.2020, 19:22

Hmm..., nicht ganz richtig. Besitz recht vom Mieter steht über dem Eigentumsrecht des Vermieters. Er darf nicht Fotos inserieren ohne meine Zustimmung.

Es ging um die Frage ob er Fotos anfertigen darf die nicht meine privaten oder persönliche Dinge zeigen, wie halt eine Decke oder den Boden, Fenster, Bad.....

Oder generell gar nichts

Machsdochselbst  17.07.2020, 19:25
@omapepa

Das habe ich ja mit "Die Wohnung ist sein Eigentum und er darf sehr wohl Fotos von seinem Eigentum machen." eigentlich schon beantwortet. Wenn du ihm erlaubst, deine Wohnung zu betreten und Fotos von seiner Decke oder seinem Boden zu machen, dann wird es doch kaum etwas dagegen zu tun geben.

Kuestenflieger  17.07.2020, 19:33
@Machsdochselbst

Der Vermieter hat aber kein Verfügungsrecht !

Wer sich nicht aufplustert , mach zu dem Termin schon einiges "" privates"" in den Umzugskarton , redet mit dem Bildermacher = man kann sich normal einigen !

Machsdochselbst  17.07.2020, 19:34
@Kuestenflieger

Deshalb habe ich ja geschrieben, dass wenn er es ihm erlaubt, er das auch darf. Und solange er Mieter ist, dürfte er das aber auch verbieten. Verstehe das "aber" nicht.

omapepa 
Fragesteller
 17.07.2020, 21:00
@Kuestenflieger

Klar kann man sich einigen. Aber 2 Wochen nach Kündigung mit Anwalt drohen weil ich keine Fotos von kompletter Einrichtung im Internet will find ich schon hart. Da scheint mir mein Gegenüber aber wohl nicht sehr kompromissbereit.