Darf mein Vermieter meine bewohnte Wohnung mit Bildern inserieren?
Hallo an Alle
Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 30.9. und nun ist v. Vermieter für nächste Woche ein Termin mit Hausverwaltung gemacht worden um meine Wohnung zu fotografieren zwecks Inserat. Das geht ja wohl nicht solange ich hier wohne und alles eingerichtet ist mit privatem Zeug. Jetzt will er einen Anwalt einschalten, ich habe leider keinen und bin auch in keinem Mieterbund etc.
Das er o.g. NICHT darf weiß ich aber darf er z.b. die Decke (Holzdecke) oder den Laminat, Türen etc fotografieren da ist ja nix pers. von mir zu sehen. Oder darf er generell nur Fotos mit meiner Einverständnis machen?
2 Antworten
Der Vermieter bzw die Hausverwaltung darf noch nicht mal Fotos machen ohne Dein Einverständnis. Das kannst du zurecht verweigern, denn es ist deine Privatsphäre, und diese ist per Gesetz besonders geschützt.
Lass dich nicht einschüchtern, wenn der Vermieter mit dem Anwalt droht. Sag ihm einfach selbstbewußt, dass er sich gern rechtlich kundig machen kann und ihm dies dann auch bestätigt wird. Dafür brauchst du keinen Anwalt.
Vergiss das mit den Türen und der Decke, solche Fotos bringen überhaupt nichts um die Wohnung inserieren zu können.
Ja, bleib einfach ruhig und sachlich und freundlich und sage selbstbewußt, dass es deine Privatsphäre ist und du das nicht wünscht und man das bitte respektieren möge. Du wirst sehen, was eine freundliche aber bestimmte Art bewirkt.
Lieben Dank für den Stern
Die Wohnung ist sein Eigentum und er darf sehr wohl Fotos von seinem Eigentum machen. Wenn du ihm erlaubst, dass er rein darf und Fotos von der Wohnung macht, dann ist das natürlich in Ordnung. Wenn du aber sagst, dass er deine Wohnung nicht betreten darf, dann hast du Recht, denn solange du Mieter bist und regelmäßig deine Miete bezahlst, bist du derjenige, der das bestimmen darf.
Hmm..., nicht ganz richtig. Besitz recht vom Mieter steht über dem Eigentumsrecht des Vermieters. Er darf nicht Fotos inserieren ohne meine Zustimmung.
Es ging um die Frage ob er Fotos anfertigen darf die nicht meine privaten oder persönliche Dinge zeigen, wie halt eine Decke oder den Boden, Fenster, Bad.....
Oder generell gar nichts
Das habe ich ja mit "Die Wohnung ist sein Eigentum und er darf sehr wohl Fotos von seinem Eigentum machen." eigentlich schon beantwortet. Wenn du ihm erlaubst, deine Wohnung zu betreten und Fotos von seiner Decke oder seinem Boden zu machen, dann wird es doch kaum etwas dagegen zu tun geben.
Der Vermieter hat aber kein Verfügungsrecht !
Wer sich nicht aufplustert , mach zu dem Termin schon einiges "" privates"" in den Umzugskarton , redet mit dem Bildermacher = man kann sich normal einigen !
Deshalb habe ich ja geschrieben, dass wenn er es ihm erlaubt, er das auch darf. Und solange er Mieter ist, dürfte er das aber auch verbieten. Verstehe das "aber" nicht.
aber = nicht anordnen !
Klar kann man sich einigen. Aber 2 Wochen nach Kündigung mit Anwalt drohen weil ich keine Fotos von kompletter Einrichtung im Internet will find ich schon hart. Da scheint mir mein Gegenüber aber wohl nicht sehr kompromissbereit.
Ich danke dir. Also; Ruhe bewahren, Besichtigungen OK, Fotos NEIN. Bei meiner eigenen suche nach neuer Wohnung waren die auch immer im Leerstand fotografiert. Ich danke dir für die Beruhigung!