Darf ich Nachmieter über Mängel der Wohnung informieren

5 Antworten

Ich glaube verbieten kann es dir der Vermieter nicht. Aber ich würde mir das gut überlegen: Der Vermieter hat vermutlich noch eine Kaution von dir und wenn der auf dich böse ist, sucht er vielleicht nach Möglichkeiten dir diese Kaution nicht zurückzahlen zu müssen.

der vermieter muss dafür triftige gründe habemn, die er auch nachweisen muss, ganz so einfach ist das nicht

@user2386

Diese lassen sich finden!

@user2386

Nichts einfacher als das.......... :-))

@user2386

Oder er ist bei tatsächlichen Mängeln weniger kulant. Kommt natürlich auch drauf an, ob man auf die Kulanz angewiesen ist. Gedanken sollte man sich auf jeden Fall darüber machen!

Mach, wenn du dir auf den letzten Drücker noch Stress mit deinem Vermieter einhandeln möchtest, der dann bei der Wohnungsabnahme doppelt genau hinguckt und dir jede kleinste Macke als dein Verschulden ankreiden wird, sich mit einer Kautionsrückzahlung ewig Zeit lassen wird.....usw. Du verhinderst damit die Weitervermietung der Wohnung und nimmst dir die Chance möglicherweise früher aus dem MV zu kommen, weil der VM vielleicht noch vor Ende deiner Kündigungsfrist vermieten könnte. Meiner Ansicht nach pinkelst du dir mit einer derartigen Aktion nur selbst ans Knie! Was allerdings nicht bedeutet, dass du nicht wahrheitsgemäß antworten sollst, wenn du gefragt wirst. Allerdings von selbst auf sämtliche Mängel aufmerksam machen oder gar dem Vermieter mangelndes Interesse an der Behebung von Mängeln nachsagen, solltest du tunlichst lassen.

Dann bist Du Schadenersatzpflichtig .Ich würde es lassen.

Dann bist Du Schadenersatzpflichtig

alleine desswegen wohl kaum, viel eher ist der verursacher schadensersatzpflichtig, öl ins erdreich sickern zu lassen ist zumindest fahrlässig, und jeder normale bürger sollte solche misstände anzeigen, oder zumindest drauf aufmerksam machen

@user2386

Würde es trotzdem lassen.

Ziehen aus unserer Wohnung aus. Aus mehreren Gründen. Der Vermieter kümmert sich fast um nix, Heizungsanlage darf eigentlich nicht betrieben werden da auch ein Außentemperaturfühler fehlt und alte Ölkanister im Keller lagern und ins erdreich sickern. Wenn neue Mieter sich die Wohnung mit dem Vermieter anschauen, darf ich diese über die Mängel aufklären?

Wenn sie gefragt werden, warum Sie ausziehen, dürfen Sie wahrheitsgemäß antworten.

Nur absichtlich schlecht machen, dürfen/sollten Sie nicht.

Mit Geschick kann man den Interessenten so beeinflussen, dass er die richtigen fragen stellt.

MfG

johnny

Ja klar darfst du das. Hier in dem Staat darfst du, solange es stimmt und kein rufmord/beleidigung ist alles sagen was du willst

Ja klar darfst du das

Man darf eventuell dann auch Schadenersatz leisten.

@johnnymcmuff

was ich aber nicht machen würde es sei denn der vermieter weist mir nach das ich es kaputt gemacht hab