Bonuszahlung einmalig

5 Antworten

Lies erst in einem Nettorechner bei 2.400,00 € ab.

Dann bei 2.400,00 € + 2.000,0 € (1/5 von 10.000,00 €.)

Die Mehrsteuer zu dem Betrag bei 2.400,00 € nimmst Du mit 5 mal.

Das ist dann die Lohnsteuer auf die 10.000,00 € nach der "Fünftelregelung".

Dadurch wird die Progression für den vollen Betrag gemildert.

Hefti15  25.03.2015, 22:31

Hier geht es um einen Bonus! Der fällt doch grundsätzlich nicht unter die "Fünftelregelung".

Und wenn ich deine Berechnung anschaue dann habe ich da so meine Zweifel. Seit wenn nimmt man denn den Monatslohn? Da kommt doch das falsche Ergebnis raus, oder?

Ich zitiere mal: "Sie beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen ohne Berücksichtigung außerordentlicher Einkünfte und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte."

Das sind doch Jahreswerte und keine Monatswerte. Gerade wegen der Progression, würde doch bei deiner Berechnung ein schlechteres Ergebnis rauskommen. 

Wenn du es "pro Monat" machen willst, dann müsstest du doch den Bonus durch 5 teilen, also die 2.000 Euro. Diesen Betrag müsstest du dann durch 12 teilen, ca. 166 Euro. Mit diesem Wert würde man dann die monatliche Mehrsteuer (so wie von dir dargestellt) berechnen. Diesen Wert dann mal 12 (Jahreswert) und dann mal 5 (weil nur ein Fünftel) wäre der zutreffende Wert.

Helmuthk  26.03.2015, 08:53
@Hefti15

Richtig, ich habe mich vertan.

Es muss der voraussichtliche Bruttolohn ermittelt werden und die Jahreslohnsteuer ermittelt.

Dann geht es aber weiter mit der Fünftelregelung wie von mir beschrieben, weil der Bonus ein "Sonstiger Bezug" im Sinne des EStG ist.

Hefti15  26.03.2015, 11:10
@Helmuthk

Nochmals meine Nachfrage: Ein Bonus soll unter diese Regelung fallen? Er soll ein "sonstiger Bezug" sein bzw. "außerordentliche Einkünfte"?

thomasHB 
Fragesteller
 26.03.2015, 14:14
@Hefti15

Wow, was eine Diskussion. Also ich bekomme außerdordentliche Provision einen Bonus. Normalerweise bekomme ich den nicht …

Hefti15  27.03.2015, 03:42
@thomasHB

Schau dir die Antwort von danai an. Die stimmt.

Hier geht es gerade um die Fünftelregelung. Die wird bei bestimmten Zahlungen angewandt und würde zu einer niedrigen Steuer führen. Ganz offensichtlich hat sich Helmuthk da geirrt. Er glaubt, dass die auch auf deinen Sachverhalt anzuwenden ist.

Wie gesagt, das soll dich nicht verwirren. Wenn Helmuthk nicht was "Überraschendes" präsentiert, hat sich die Sache erledigt.

brutto-netto-rechner.de 

da kannst du das selber rechnen.

thomasHB 
Fragesteller
 25.03.2015, 17:54

will ja wissen, was in dem einen Monat übrig bleibt. das kann ich da nicht sehen

webya  25.03.2015, 20:21
@thomasHB

Du gibst einfach das Bruttogehalt incl. Bonuszahlung ein. Dann kann du sehen wie viel übrig bleibt.

Hefti15  25.03.2015, 22:06
@webya

webay, das ist falsch. Eine Einmalzahlung wird nicht so versteuert. Wenn du den monatlichen Arbeitslohn einfach um die Einmalzahlung erhöhst, wirst du das falsche Ergebnis bekommen.

Schau mal hier nach: §39b(3) EStG

webya  26.03.2015, 17:00
@Hefti15

Der § bezieht sich auf die Sozialversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze wird bei dem Onlinerechner berücksichtigt.

Hefti15  27.03.2015, 03:36
@webya

Wie bitte?

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

Das Einkommensteuergesetz hat genau was mit "Sozialversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze." zu tun?

Ich versuche es dir zu erklären:

Wenn jemand z.B. 800 Euro im Monat verdient, Steuerklasse 1 (Normalfall, keine Besonderheiten). Dann wird ja keine Lohnsteuer einbehalten.

So, nun bekommt er einen Bonus von 1.800 Euro.

Würde man es so machen, wie du es darstellst, "Du gibst einfach das Bruttogehalt incl. Bonuszahlung ein. Dann kann du sehen wie viel übrig bleibt." dann würde man in dem Nettolohnrechner jetzt 800 + 1.800 Euro = 2.600 Euro eingeben. Rechnet man dies aus, wird Lohnsteuer fällig, ca. 348 Euro.

Wenn man sich aber das "durchschnittliche" Gehalt anschaut, dann hat er doch (12 * 800 Euro) plus 1.800 Euro = 11.400 Euro in einem Jahr verdient, also pro Monat durchschnittlich 11.400 Euro / 12 = 950 Euro.

Und welch ein Wunder, bei so einem monatlichen Verdienst fällt keine Lohnsteuer an. 

Verstehst du es nun? Einmailzahlungen werden nicht mit dem normaler laufender Arbeitslohn zusammengerechnet und man schaut dann in der Lohnsteuertabelle nach.

Das Verfahren wird im o.g. Link erklärt. Das Ergebnis ist exakt das gleich wie in meinem Beispiel, nur da man Jahreswerte nimmt.

Voraussichtliche Jahreslohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn (800 x 12 = 9.600) beträgt gleich Null. Dann wird dieser Arbeitslohn um die Einmalzahlung erhöht. Ergibt die 11.400 Euro. Daraufhin ermittelt man die jetzt entstandenen Jahreslohnsteuer. Auch Null.

Diese beiden Jahreslohnsteuern zieht man voneinander ab und hat dann die Lohnsteuer für den Einmalbezug (in unserem Fall ist die sinnfrei, da beide Jahreslohnsteuern Null sind).

Ich glaube da irren sich hier einige.

Hier mal ein Link zum nachlesen:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/einmalzahlung_idesk_PI11525_HI2073247.html

Wenn, dann musst du schon anders vorgehen. Du darfst nicht vom "Monatslohn" ausgehen, sondern vom Jahresgehalt.

Rechne dein normales voraussichtliches Jahresbrutto aus. Gib dieses Jahresbrutto in einem "brutto netto rechner" ein. Notiere die Lohnsteuer. Erhöhe dann den Jahresbrutto um die Einmalzahlung. Ziehe diese Lohnsteuer von der "vorherigen" Lohnsteuer ab. Das ist dann die fällige Lohnsteuer auf die Einmalzahlung (ganz grob dargestellt).

Du wirst für den Monat ca. 6559,29 € ausgezahlt bekommen. Die 1/5 Regelung gilt nur bei Abfindung

Hefti15  26.03.2015, 12:59

Na, ja.... die Regelung gilt auch bei anderen Sachverhalten als bei Abfindungen. Nur habe ich auch meine Zweifle, dass es im dargestellten Fall anzuwenden ist.

thomasHB 
Fragesteller
 26.03.2015, 17:02
@Hefti15

waS?!?!? DAS WÄRE JA eine Katastrophe und Grund zum auswandern.

DU kann beim Brutto Netto Rechner aus nur ein Monatsgehalt ausrechnen lassen

Hefti15  25.03.2015, 22:05

Damit kommt man nicht weiter. Einmalzahlung werden doch nicht wie laufender Arbeitslohn versteuert. Schau mal in §39b(3) EStG.