Arbeitsbonusauszahlung nicht erhalten - kann ich da was machen?
Hallo,
ich arbeite (auf ein Jahr befristet) in einem Unternehmen und es wurde seit Monaten davon geredet, dass heute zuzüglich zum regulären Gehalt noch ein Bonus ausgezahlt werden sollte. Ich habe auf zweimalige Nachfrage die Antwort bekommen, dass ich (trotz Befristung?) ebenfalls einen Bonus erhalten würde, ich hab dies auch schriftlich per Mail.
Jetzt ist es natürlich so gekommen, dass ich keine Bonuszahlung erhalten habe, aber fast sämtliche anderen Kollegen schon (bis hin zu 3000€).
Mein Chef ist nicht ansprechbar, einen erreichbaren Betriebsrat haben wir nicht. War jemand schonmal in einer ähnlichen Situation? In meinem Arbeitsvertrag ist nichts von Plicht-Bonuszahlungen vermerkt - trotzdem finde ich es etwas vermessen, trotz Zusage dann einfach nichts zu erhalten.
War schonmal jemand in einer ähnlichen Situation? Wohin wendet man sich? Oder ist das ganz rechtens so?
Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße
6 Antworten
Wenn der Bonus so nach dem "Gießkannenprinzip" ausgezahlt wird, darfst Du davon nicht ausgeschlossen werden - Du hast dann ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf.
Es kommt auch nicht darauf an, ob Dir überhaupt der Bonus zugesagt wurde oder wer ihn Dir zugesagt hat.
Einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern dürfen nur dann von einer solch allgemein erbrachten Leistung des Arbeitgebers ausgeschlossen werden, wenn es dafür sachliche Grüne gibt!
Von daher sind die anderen Antworten, die auf "Freiwilligkeit", "Vereinbarung im Arbeitsvertrag", "schriftliche Zusage" usw. verweisen, schlichtweg falsch!!
Vielleicht sprichst Du erst einmal die Buchhaltung auf den Umstand an, dass - anders als bei Kollegen/Kolleginnen - bei Dir keine Zahlung eingegangen ist; möglicherweise handelt es sich einfach nur um einen Fehler.
Es zählt das was in deinem Arbeitsvertrag schriftlich fixiert wurde. Mündliche Zusagen sind im Zweifel zu beweisen und nur weil Festangestellte einen Bonus bekommen aufgrund ihrer unbefristeten Betriebszugehörigkeit oder anderer Gründe, bedeutet das nicht, dass du auch einen Bonusanspruch hast.
Von wem hast du die Bonuszahlung denn schriftlich zugesagt bekommen? E-Mail ist natürlich etwas vage. Hast du wenigstens einen Ausdruck?
Es kann durchaus sein, dass die Bonuszahlung sowohl für die geleisteten Dienste, als auch in Erwartung künftiger Betriebstreue, nur an das Stammpersonal gewährt wird.
Deswegen habe ich ja gefragt, wer dir den Bonus zugesagt hat. Wenn du das belegen kannst, hast du eine Chance, die Zahlung einzuklagen. Du hast ja nichts zu verlieren
Entschuldige meine Ausdrucksweise, aber ist es in Deutschland nicht eh üblich, dass nicht das Können zählt, sondern eher die Schädelgröße im Sinne von "Wer kann seinen Kopf am weitesten in Chefs Hintern schieben..."....
Eine Zusage spielt in diesem Fall keine Rolle - wenn der Bonus "allgemein" gezahlt wird!
Hier besteht dann eine Rechtsanspruch!
Eben, "WENN". Der Bonus kann aber durchaus an Bedingungen gebunden sein. Ich habe NICHT gelesen, dass er "allgemein" gezahlt wurde
Das steht in einem Kommentar:
Nicht nur an Stammpersonal, auch an Kollegen, die gerade mal ein halbes Jahr Betriebszugehörigkeit haben, 20 Jahre jünger sind als ich, kaum ausgebildet und jede zweite Woche mit Abwesenheit glänzen.
kam aber erst hinterher
Unsinn! Du hast es doch selbst kommentiert!
Deswegen habe ich ja gefragt, wer dir den Bonus zugesagt hat. [usw.]
Ich habe die Zahlung einmal mündlich von meinem Vorgesetzten zugesagt bekommen, der vorhin auf Nachfrage quasi nur mit den Schultern gezuckt hat ("Ich weiß nicht blabla da müssten sie sich jetzt doch mal erkundigen, kann nicht weiterhelfen")
und
eine Rundschreiben EMail, dass sämtliche tarifliche und tarifäquivalente MAs, sowie Azubis und Studenten heute eine Bonusauszahlung von xxx € erhalten würden. Ich falle darunter, aber hab halt nichts bekommen, was mich wundert, da ich im Betrieb sehr äh beliebt bin und von Cheffe häufig für mein Engagement gelobt werde und so weiter (ansonsten hätte ich gesagt, dass die Nichtzahlung aufgrund von unerfüllten Leistungen etc. stattfand, falls sowas möglich ist).
Di Situation kenne ich und soweit ich weiß können Zusatzzahlungen gemacht oder nicht gemacht werden, die Firma hat aber keine Verpflichtung. Wenn du jetzt also nichts bekommen hast, hast du Pech gehabt.
Das ist falsch, wenn es keinen sachlichen Grund für einen Ausschluss einzelner Arbeitnehmer von der Zahlung gibt.
Ob Freiwillige Zahlung oder nicht, ob schriftlich vereinbart oder nicht: wenn alle den Bonus erhalten, dürfen Einzelne nicht unbegründet ausgeschlossen werden!
Ein befristeter Arbeitsvertrag wäre aber ein Grund. Und die Entscheidung, dass befristete ebenfalls einen Bonus erhalten, kann im Nachhinein revidiert werden.
Dazu wissen wir hier nichts Genaues - aber diese Bedingungen für eine Einschränkung der Zahlungsverpflichtung lässt Du in Deiner Antwort unberücksichtigt!
Steht in Deinem Arbeitsvertrag etwas über Bonuszahlung?
Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag spielt keine Rolle, wenn solch ein Bonus ganz allgemein gezahlt wird; dann haben alle eine Anspruch darauf (wenn kein sachlicher Grund einen Ausschluss rechtfertigt) - auch ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag!!
"Es kann durchaus sein, dass die Bonuszahlung sowohl für die geleisteten Dienste, als auch in Erwartung künftiger Betriebstreue, nur an das Stammpersonal gewährt wird."
Nicht nur an Stammpersonal, auch an Kollegen, die gerade mal ein halbes Jahr Betriebszugehörigkeit haben, 20 Jahre jünger sind als ich, kaum ausgebildet und jede zweite Woche mit Abwesenheit glänzen.
Wenn das nicht wäre, würde mich der nicht-ausgezahlte Bonus nicht scheren, aber so fühle ich mich leider etwas verarxxxt.