Böschung beim Hausbau

4 Antworten

Nein, nicht unbedingt. Es kommt auf die Bodenart an. Man unterscheidet zwischen bindigen und nichtbindigen Böden und weiteren Unterarten und somit kann die Böschung von 35-60° reichen. Dann gibt es noch die Möglichkeit bei längerem Gefälle Bermen anzulegen. Sowas sollte aber euer Bauleiter mit der Erdbaufirma abklären.

janfred1401  20.03.2014, 14:43

um auf einem Baugrudstück Bermen anzulegen muss man schon ein riiiiisiges Grundstück haben :- )
Bermen werden eher im Landschaftsbau genutzt

pharao1961  20.03.2014, 14:49
@janfred1401

Naja, ich weiß ja nicht, wie groß sein Haus ist und wie tief der Keller ist.

Frag bei deiner Gemeinde nach. Das ist unterschiedlich geregelt.

ShaoKhan425  19.03.2014, 09:47

Korrekt, aus eigener Erfahrung: selbst der Hausplaner/Architekt kann nicht alle (lokalen) Regelungen kennen.

Seehausen  19.03.2014, 09:50
@ShaoKhan425

Ja aber: Die Gemeinde ist nur zuständig, wenn sie auch eigene Bauaufsicht ist. Über Böschungswinkel hat sie nichts zu sagen.

wenn ihr ein haus baut, dann ja sicher nicht ohne architekten.. der berät euch dann schon, wenns so weit ist.

Firms 
Fragesteller
 19.03.2014, 09:49

Auf einen Architekten kann ich gu verzichten, alles Theoretiker und NULL Ahnung von der Technik!

Aber trotzdem Dankefür die schnelle Antwort

Shishambalo  19.03.2014, 09:50
@Firms

na, wenn du mehr ahnung hast als jemand der sein fach studiert hat, warum fragst du dann hier?

Seehausen  19.03.2014, 10:02

Richtig, Architekten haben von Böschungswinkel keine Ahnung. Laien aber erst recht nicht. Das ist Sache von Bodengutachtern und Stützmauern Sache von Statikern.

Das ergibt sich alles aus jeder Landesbauordnung. Laien und nicht nach der LBO lizensierte Fachingenieure ist aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt, in diesen Bereichen ohne Genehmigung dieser Fachleute tätig zu werden.

Eine Bauvorschrift für einen max. Neigungswinkel von 45° gibt es im Baurecht nicht. Wie steil Böschungen sein können richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit und Grundwasserspiegel. Die kann nur ein öffentlich bestellter Gutachter feststellen. Für notwendige Stützmauern ist dann ein Statiker verantwortlich

Das liegt auch im Interesse der Bauherrschaft, denn die ist bei Bodenabbrüchen für alle Schäden verantwortlich.

In einem Bebauungsplan können nur gestalterische Festsetzungen stehen wie Höhen, Materialvorschriften etc. für Stützmauern, aber keine Böschungswinkel