Welchen Zustand muss der Bodenbelag bei Mietbeginn haben?

4 Antworten

 Da denke ich aber, dass das Vermieter-Sache ist, dass er uns einen bewohnbaren Boden mit Belag schaffen muss

Nein, dass muss er grundsätzlich gar nicht. Ein Fußbodenbelag gehört nicht zur Mindestausstattung einer Wohnung (BVerwG 8. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1990, Az: 8 B 3/90), auch wenn das merkwürdig klingt.

 Dass ein bewohnbarer Belag unter dem Teppich ist, wurde uns bei Besichtigung ja so versichert.

Vorsicht! Die Aussage des Maklers ist hier im Zweifel nichts wert. Er vermittelt nur die Wohnung. Das letzte Wort hat hier immer der Vermieter.

Genau deshalb sollten alle Nebenabsprachen schriftlich im Vertrag fixiert werden.

Unabhängig davon kann ich in der Fragestellung auch gar nichts davon lesen, dass der Belag bewohnbar ist. Ich lese hier nur, dass alte PVC-Fliesen darunter liegen und es keinen Zuschuss vom Vermieter geben wird.

Über einen Zustand des Bodens wird hier keine Aussage getroffen.

Im Mietvertrag steht nichts dazu,ob und welcher Boden bei Mietbeginn verlegt ist. Die Wohnung wird als renoviert vermietet.

Folglich habt Ihr leider auch keinen Anspruch auf die Verlegung eines Belages durch den Vermieter.

Genau das hätte nämlich vertraglich vereinbart werden müssen.

dass er uns einen bewohnbaren Boden mit Belag schaffen muss.

Der Vermieter muss keinen bewohnbaren Bodenbelag stellen. Er hat jedoch dafür zu sorgen, dass der Untergrund so beschaffen ist, dass ihr problemlos einen Boden drauf legen könnt.

Ein evtl. noch vorhandener Bodenbelag, auf den man etwas drauflegen könnte, muss in einem Zustand sein, der dies problemlos ermöglicht.

Das bedeutet: Wenn die PVC-Fliesen locker sind, müssen diese raus, was darunter noch an Kleberresten vorhanden ist, muss ggf. auch noch mühsam entfernt werden. Ist der Estrich uneben, kann er geschliffen oder aber mit Spachtelmasse ausgeglichen werden.

Erst auf einem so vorbereiteten Boden seid ihr dann dran, bzw. Euer Bodenleger. Soll er diese Arbeiten übernehmen, soll dazu der Vermieter erst den Auftrag geben. Diesen Teil der Rechnung muss er dann bezahlen.

Er wiederum kann sich ggf. an den Vormieter halten, denn wenn dieser einen Teppichboden mit Verklebung hat verlegen lassen und beim Entfernen blieben Reste davon zurück oder es wurden die darunter liegenden PVC-Fliesen mit raus gerissen, bzw. gelockert, ist das eine Sachbeschädigung, für die der Vormieter aufzukommen hat. Wer wieviel von diesem Schaden bezahlt, braucht Dich aber nicht zu interessieren.

Grundsätzlich halte ich das Verkleben von Teppichboden an sich schon für Sachbeschädigung. Das Entfernen bereitet immer große Problem, Aufwand und Ärger, für den sich ausgezogene Bewohner oft nicht zuständig fühlen. Wir würden das unseren Mietern daher immer untersagen, es sei denn, sie unterschreiben eine Erklärung, dass der abgewohnte Boden auf jeden Fall, auch wenn die Mietdauer nur kurz ist, wieder restlos entfernen (lassen).

Da die Vormieter den Teppichboden erst jetzt entfernt haben, kannte der Vermieter den Zustand des Fußbodens bei Vertragsunterzeichnung nicht.

Es macht keinen Sinn, wenn der Vermieter jetzt für einen "brauchbaren" Fußbodenbelag sorgt, ihr diesen aber eigentlich gar nicht benötigt und braucht, weil ihr euren eigenen Belag (Laminat) haben wollt. Das wäre also eine unsinnige Geldausgabe.

Ihr solltest euch mit der Hausverwaltung dahingehend einigen, dass ihr einen Zuschuß zum Laminat bekommt - sozusagen als Kompensation für den jetzigen, mangelhaften Fußboden, den ihr reparieren müßt. Etwa in Höhe der Kosten für den Fußbodenbelag und für die Reparatur, den der Vermieter euch zur Verfügung stellen muß.

Ferner müssen im Übergabeprotokoll alle Mängel schriftlich festgehalten werden. Ihr solltest auch mit dem Vermieter vereinbaren, dass ihr das Laminat bei Auszug nicht wieder entfernen müßt, wenn er nicht auf seine Kosten den Fußboden für euch saniert.

Ok klar, die Überlegung mit dem Zuschuss hatte ich auch. Die Frage ist aber zunächst mal, ob der Vermieter uns einen bewohnbaren Boden schaffen muss? Wie gesagt, es steht nirgends im Mietvertrag, dass der Boden einen Belag haben muss. Dass PVC-Belag drin ist, wurde uns nur mündlich gesagt. Ich hätte mich jetzt auf § 535 BGB berufen, dass der Vermieter die Mietsache im vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen muss. Dazu gehört meiner Meinung ein Boden mit Belag. Ist dem so, brauch der Vermieter natürlich nicht wieder irgendein billigen PVC reinlegen, sondern könnte uns dafür einen Zuschuss zum Laminat geben. Macht Sinn.

Was ist, wenn der VM uns nur den reparierten/ begradigten Estrich überlässt?

Was ist, wenn der Vermieter gar nichts am Boden macht und wir so einzihen müssen?

@KaiserFranz90

Die Frage ist aber zunächst mal, ob der Vermieter uns einen bewohnbaren Boden schaffen muss?

Nein.

 Ich hätte mich jetzt auf § 535 BGB berufen, dass der Vermieter die Mietsache im vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen muss.

Das Stichwort ist hier "vertragsgemäß". Folglich schuldet er Euch den im Mietvertrag vereinbarten Zustand. Wenn im Mietvertrag nichts über einen neuen Fußbodenbelag vereinbart wurde, schuldet er Euch diesen auch nicht.

Das Problem ist, dass Ihr dem Makler bestätigt habt, den Bodenbelag vom Vormieter zu übernehmen, ohne diesen vorab gesehen zu haben.

Unser Boden leger meinte, dass eigentlich alle PVC-Fliesen raus müssten
und die darunter liegende Oberfläche neu gegossen werden müsste, weil
die ebenso porös ist und uneben ist.

Woher weiß der das denn? Hat er das geprüft? Die Fliesen liegen doch noch drauf.  Wenn die eh schon lose sind, dann brauchst du sie fast nur einzusammeln.  Dass der Boden porös ist und neu gegossen werden muss, glaube ich nicht. Es mag sein, dass Kleberückstände bleiben.

Wir hatten in unserer Wohnung damals auch PVC-Fliesen. Diese haben wir entfernt und den Boden geschliffen. Da musste nichts neu gegossen werden.