Mietrecht: Neuer Boden verlegt -> Wer zahlt?

7 Antworten

Entweder es steht im Mietvertrag,dann gilt:

frag-einen-anwalt.de/Neuer-Teppichboden-__f142325.html

Wenn die Auslegware, wie Sie schreiben, zur Zeit Ihres Einzugs bereits vorhanden und damit mitvermietet wurde, dann ist der Vermieter auch dafür zuständig, dass sich der Bodenbeleag für die Dauer der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Kosten dafür trägt der Vermieter allein! Sie müssen sich nicht daran beteiligen, das folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB:

„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen UND SIE WÄHREND DER MIETZEIT IN DIESEM ZUSTAND ZU ERHALTEN."

Anders als bei Schönheitsreparaturen, darf der Vermieter die Erneuerung des Bodenbelags und die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abwälzen. Denn Schönheitsreparaturen dienen lediglich der Erhaltung eines ansprechenden äußeren Erscheinungsbildes der Räume. Die Erneuerung des Fußbodens in einer Mietwohnung ist davon nicht umfasst, das gilt auch für das Erneuern von Teppichböden (OLG Hamm, 22.03.1991, Az. 30 REMiet 3/90; OLG Braunschweig, 30.01.1997, Az. 1 U 35/96).

Der Vermieter hat demnach nach Ablauf der Nutzungsdauer den Bodenbelag zu erneuern, sofern die Abnutzung auf den gewöhnlichen Mietgebrauch zurückzuführen ist. Bei Auslegware ist im Normalfall von einer Nutzungsdauer von etwa 10 Jahren auszugehen.


War der Boden vom Vormieter und Ihr habt Teppichboden verlegt, könnt Ihr den Teppichboden bei Auszug rausnehmen oder dem neuen Mieter verkaufen oder mit dem Vermieter eine Abstandssumme vereinbaren,sofern er sich drauf einlässt.

Der Vermieter darf in keinem Fall eine Mieterhöhung machen,

Du hast dem Vermieter einen Vorschlag gemacht, und er hat ihn angenommen. Du hättest von vornerein auf einen neuen Teppich bestehen sollen, oder sagen, dass Du auf Deine Kosten einen neuen Teppich verlegst, dies hätte Dir die Mieterhöhung erspart. Egal, ob eine Sache abgeschrieben ist, oder nicht, Du schaust Dir eine Wohnung an, und unterschreibst mit dem Vertrag, dass Du sie so mietest, auch wenn der Bodenbelag schon alt ist.

nett vom Vermieter, dir zu erlauben neue Böden zu verlegen.

Was heisst denn "anfangs war ausgemacht"?

Wo gibt es denn so was, dass man den Boden nach Abschreibung bezahlt? Totaler Nonsens. Der Vermieter soll den Belag bezahlen und deine Arbeitsstunden buch unter Erfahrung ab.

Wenn du das vorher nicht explizit mit dem Vermieter ausgemacht hast und zwar schriftlich, kannst du jetzt wohl nichts mehr machen. Solche Dinge müssen immer schriftlich festgehalten werden!

Mieterhöhung für den Boden, den du bezahlt hast - hab ich ja noch nie gehört.Was schriftliches gibts nicht, vermute ich. Wer hat denn nun den Boden bezahlt?? Das ist keine Werterhöhung. Wenn er dafür mehr Geld haben will lass ihn klagen. Er wird keinen Erfolg haben.