Defekter Telefonanschluss - Techniker Kosten auf Miete abrechnen?

5 Antworten

Im Prinzip ja, siehe hier: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-zuordnung-von-versorgungsleitungen_258_171170.html

Da geht es zwar erst mal um Wasserleitungen aber das sollte analog auch für Gas-, Strom- und Telefonleitungen gelten.

1.) in dem Urteil geht es primär um die Auseinandersetzung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft - dies ist auf der Verhältnis Eigentümer <-> Mieter nicht wriklich übertragbar. Für den Mieter ist es egal, was Sondereigentum oder Gem.-Eigentum ist. Er zahlt für beides - sofern im Mietvertrag vereinbart.

2.) Die Telefonleitung ist kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Heute haben schon etliche vkeinen Festnetzanschluss mehr. Vor 20 Jahren wäre das ggf. anders gewesen. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, muss Dir der Vermieter wohl keinen Telefonanschluss in der Wohnung bereitstellen. Hast Du Kabel-TV? Dann hat der Vormieter ggf. darüber telefoniert.

3.) Von der Kürzung der Miete bzw. der BK-Vorauszahlungen rate ich ab. Bestenfalls könntest Du warten, ob Du nächstes Jahr was nachzahlen musst, dann könntest Du (glaube ich aber nicht) die Nachzahlung entsprechend kürzen. Bei einem Guthaben den Vermieter nett bitten :-)

Fazit: Wegen 30 EUR riskier keinen Ärger mit dem Vermieter - es sei denn, Du willst gleich wieder ausziehen.

Der Techniker muss nun erneut kommen und ich muss dafür 30€ bezahlen.

Wer hat den Techniker beauftragt? Du? Wenn ja, trägst Du hierfür vermutlich auch die Kosten. Du kannst nicht irgendwelche Handwerker/Techniker beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Wenn es Probleme mit Telefon/Internet oder anderen Dingen gibt, musst Du den Vermieter hiervon in Kenntnis setzen. Der Vermieter wird dann im Zweifel einen Handwerker beauftragen.

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Techniker auch gar nicht an den Leitungen arbeiten.

Der Techniker muss nun erneut kommen und ich muss dafür 30€ bezahlen. Kann ich diese Kosten auf die Hausverwaltung legen, da diese ja für eine funktionierende Leitung verantwortlich wären?

Das ist ein Mangel den der Vermieter beheben lassen muss.

Du musst eine Mängelanzeige machen und zwar so:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.


Wenn Du jetzt einfach den Techniker kommen lässt, dann musst Du das bezahlen, bzw. der Vermieter kann verweigern die Rechn ung zu bezahlen.

Meine Idee wäre diese einfach mit der nächsten Miete zu verrechnen.

Nur wenn Du so vorgehst, wie beschrieben.

MfG

Johnny

Hallo soadpk,

ich reiche gerne eine helfende Hand, denn hier steckt der Teufel im Detail.

Für mich ist erst einmal interessant, wofür die 30 Euro genau bezahlt werden sollen - Materialkosten, Anfahrt oder Arbeitsstunden?

Das finde ich gerne für dich heraus. Fülle dafür einfach unser Kontaktformular www.telekom-hilft.de/kontaktformular-th aus.

Grundsätzlich entstören wir die Leitung bis zum Übergabepunkt kostenfrei. Liegt ein Defekt in der Hausverkabelung vor, müssen wir zuerst fragen, ob wir diesen entstören sollen, da dies eine kostenpflichtige Leistung ist.

Es grüßt Nadine B. von Telekom hilft

Steht der Telefonanschluss im Mietvertrag? Wenn nicht, musst Du zahlen.