Haus gekauft, wie verfahre ich mit dem Internet Provider?

6 Antworten

Komplizierter Fall. Ich habe das Haus meiner Schwiegereltern gekauft.

Eigentlich ist das kein schwieriger Fall.

Das Haus besteht aus 3 Stockwerken. Im mittleren Teil wohnen die Schwiegereltern noch, ziehen aber nach unten, sodass meine Verlobte und ich die obersten 2 Stockwerke beziehen und nutzen.

Ist das Haus denn überhaupt in einzelne Einheiten aufgeteilt worden? Liegen die entsprechenden Abgeschlossenheitsbescheinigungen vor? Denn wenn nicht, bildet das Haus tatsächlich verwaltungsrechtlich nur eine Einheit.

Im Haus ist leider nur DSL verfügbar. Momentan liegt die Telekom an mit einer 100Mbit Leitung.

Dann ist es doch egal, wer liefert. Wenn dir die Telekom mit VDSL bis zu 100MBit anbietet, kann dir mehr auch sonst keiner via Kupferkabel liefern.

Ich würde gerne auf Vodafone wechseln, der Vertrag läuft allerdings noch bis Mitte nächstes Jahr.

Na und? S.o.

Seitens Vodafone wurde mir gesagt, dass, wenn schon ein DSL-Anschluss vorliegt, kein 2. Angebunden werden kann.

Sofern es sich um nur einen HA handelt, ist das richtig. Deswegen die Frage, ob die Einheiten baulich getrennt wurden und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung eingeholt wurde.

Bei Umzug der Schwiegereltern gilt kein Sonderkündigungsrecht, da sich die Hausnummer nicht ändert.

Auch das ist richtig. Ob die entsprechende WAD nun im EG oder im 1. OG desselben Hauses liegt, ist irrelevant.

Aber es ist doch MEIN Haus, die Schwiegereltern wohnen in Miete, dann darf doch auch ICH entscheiden, welcher Anschluss am Haus anliegen soll, oder nicht?

Nein, denn du bist auch nicht der Vertragspartner. Der Vertrag läuft auf die Schwiegereltern. Du hast das Haus erworben, aber nicht den DSL Vertrag mit übernommen. Du hast das Haus ja gekauft, nicht geerbt.

Die Frage ist also, ob du dir nicht lievber als neuer Eigentümer einen Kabelanschluss legen lassen willst. Denn ohne Kabelanschluss ist ohnehin nicht mehr als max. 250MBit drin, egal, wer das Signal über die bestehende Kupferleitung nun bereitstellt. Alternativ kannst du dir als Eigentümer auch ein Angbot über eine zusätzliche Leitungsanbindung bzw. eine Aufrüstung des bestehenden Anschlusses durch die Bauherrenabteilung der Telekom geben lassen. Billig wird das aber sicher nicht.

Habe die Bauherrenabteilung der Telekom angefragt. Angebot beläuft sich auf 45.000€. Damit fällt das eben weg

leider.

@Steffen933

Dann kannst du dort auch rechtlich keine einzelnen Einheiten bilden. Das Haus bildet weiterhin eine einzige Einheit, und zusätzliche Wohnsitze können dort nicht errichtet werden, weil es an der Abgeschlossenheit mangelt.

Was mich allerdings irritiert, ist, dass im Normalfall nicht nur ein Anschluss bis zum ÜP gelegt wird, sondern ein Kabelbündel (Multiplex). Habt ihr evtl. eine oberirdische Telefonleitung? Denn wenn es ein normaler Anschluss wäre, müssten dort auch noch genügend Adern verfügbar sein.

@FordPrefect

Ja, läuft überirdisch. Die DSL Leitung kommt vom Dach.

@Steffen933

Dann ist das hoffnungslos. Du kannst versuchen. DSL via Satellit zu beziehen, oder musst eben in den sauren Apfel beißen, und die € 50k hinblättern. Oder du verzichtest auf den Umzug. In jedem Fall ist dort Gigabit niemals möglich, wenn nicht der Zugang ertüchtigt wird (und dass bedeutet im Kontext bei der genannten Summe vermutlich, dass du ein Erdkabel wirst ziehen lassen müssen).

@FordPrefect

Die Stadt baut gerade komplett Glasfaser aus. Leider sind gerade erst Schulen und Firmen dran, ab mitte 2022 dann Privat

@Steffen933

Na das ist doch was. Dann ist ja eine Lösung absehbar.

Wie viele Telefondosen sind im Haus? Ist der Hausanschluss nur mit 2 Adern ausgestattet? Habe es nicht ganz verstanden

Ich hätte gesagt, wenn doch Adernpaare im APL frei sind, legst dir halt Schaltdraht durchs Treppenhaus nach oben. Oder außen an der Wandfassade wenn möglich ist, dann ist es schöner. Somit haben beide Parteien einen DSLer

Scheint ja so zu sein, als wären deine Schwiegereltern Inhaber des Abos der Telekom (die haben das ja abgeschlossen, nicht du). DU kannst auf JEDEN Fall was anderes installieren lassen, deine Schwiegereltern bezahlen das Abo einfach weiterhin bis zum Auslaufen des Vertrages. Der Telekom ist es Schnuppe, ob du die Dienstleistung dann auch nutzt, deine Schwiegereltern müssen halt einfach bis Ende des Vertrages artig überweisen. Allenfalls kann man die Summe auf einmal bezahlen, dann ist ebenfalls Schluss. Steht die Kündigung ohnehin vor der Tür, dürfte das der Telekom gerade recht sein. Wieso eine Leitung am Leben lassen und Leistung erbringen müssen, wenn man die gleiche Summe auch verdienen kann, wenn KEINE Leistung erbracht werden muss?

"Aber es ist doch MEIN Haus, die Schwiegereltern wohnen in Miete, dann darf doch auch ICH entscheiden, welcher Anschluss am Haus anliegen soll, oder nicht?"

Als neuer Eigentümer trittst du in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers ein. Ansonsten darfst du natürlich vieles entscheiden, keine Frage. Wenn aber der gewünschte Anbieter das nicht anbietet, dann endet dort deine Freiheit. Wir haben Vertragsfreiheit.

"Die Telekom lässt sich scheinbar nicht Kündigen,"

Im Rahmen dessen, was vereinbart wurde und du nun weiter zu erfüllen hast. Was wurde denn genau zwischen dem alten Eigentümer mit der Telekom vereinbart?

Ja aber Rheinteretisch auch wenn er in die Rechte und Pflichten tritt kann er ja vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und einfach sagen, er ist mit der AGB von Telekom nicht einverstanden.

@Candee246

"Sonderkündigungsrecht"

Auch diese haben enge Grenzen, ein "Die AGB gefallen mir nicht" reichen nicht aus. Wenn das Unternehmen, bei dem du evtl. beschäftigt bist, einen neuen Inhaber bekommt, muss auch dieser die alten Verträge übernehmen und kann nicht einfach sagen "Die gefallen mir nicht".

Kurz: in deinem Fall gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

@Candee246

"Rheinteretisch“? Cooles Wort ...

Jemand im Haus hat einen rechtsgültigen Vertrag mit Telekom abgeschlossen und dabei die AGB akzeptiert.

@Candee246

Es wurde das Haus gekauft, aber doch nicht der Vertrag mit übernommen. Der läuft weiterhin auf die Schwiegereltern.

@FordPrefect

"aber doch nicht der Vertrag mit übernommen."

Da habe ich eine Verständnisproblem. Bei einem Einfamilienhaus sehe ich das auch so wie du. Oben wurden von 3 Stockwerken gesprochen, das habe ich als Mehrfamilienhaus mit Vermietung interpretiert, was falsch sein kann.

Wenn der alte Eigentümer für alle Parteien im Haus den Vertrag abgeschlossen hat, was dann? Oder denke ich völlig falsch?

@SirKermit
Wenn der alte Eigentümer für alle Parteien im Haus den Vertrag abgeschlossen hat, was dann?

Die Frage (und deswegen habe ich in meiner Antwort das auch explizit genannt) ist tatsächlich, ob es sich hier um ein MFH handelt (und das glaube ich eben nicht), oder um ein EFH, welches umgebaut wird. Letzteres erscheint mir im Kontext als wahrscheinlicher. Denn der Eigentümer kann keine einzelnen Einheiten mit nur einem HA anbinden, das würde u.a. gegen das Recht auf Telefonzugang verstoßen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nämlich nicht zuletzt deswegen erforderlich, weil damit nachgewiesen wird, dass die einzelnen gebildeten Wohneinheiten tatsächlich getrennt voneinander sind.

Oder denke ich völlig falsch?

Nein. Ist es nur eine Einheit, dann gbt es nur einen Anschluss. Dann ist aber auch die Bldung getrennter Einheiten so nicht möglich. Ergo muss hier aufgerüstet werden.

Vereinbart mit der Telekom wurde nichts. Meine Schwiegereltern ziehen in einem Monat in den unteren Stock, in eine Einliegerwohnung.

Wir müssen dann zu 4t die durchaus schlechte Anbindung der Telekom ertragen.

Ich habe dann bei Vodafone angerufen, weil ich eben den Umzug melden wollte und den Anbieter somit behalten im neuen Haus.

Vodafone hat mir dann mitgeteilt dass dort eben die Telekom anliegt und vom Vodafone Mitarbeiter habe ich die Info, dass meine Schwiegereltern kein Sonderkündigungsrecht haben, weil sich die Hausnummer nicht ändert.

@Steffen933

"Vereinbart mit der Telekom wurde nichts."

Von alleine ist die Telekom sicherlich nicht mit DSL ins Haus gekommen. Es muss also einen Vertrag geben.

@SirKermit

Okey ja den Vertrag haben meine Schwiegereltern damals abgeschlossen. Er wurde allerdings Anfang letzes Jahr verlängert.

@Steffen933

Diesen Vertrag hast du zu erfüllen. Da steht auch drin, unter welchen Bedingungen gekündigt werden kann.

Stell dir einfach vor, dein Arbeitgeber kommt morgen zu dir und kündigt mit der Begründung "Da habe ich einen besseren gefunden, übermorgen ist Schluss für dich." Ob du mit der Telekom unzufireden bist, spielt überhaupt keine Rolle, solange sie das liefert, was vereinbart wurde. Ob ein anderer Provider das besser und günstiger kann, ist dabei völlig egal.

Wer das liefert, was vereinbart wurde, erfüllt seinen Vertrag. Du kannst diesen kündigen, keine Frage, aber zu den vereinbarten Bedingungen.

Also, (Ich bin kein Experte aber hatte auch den Selben stress) du kannst den Vertrag kündigen, für die Leitung welche aber beim Haus ankommt ist der Ort Beziehungsweise die Ambieter selbst zuständig. Heißt wenn Vodafone sagt nein wir Verlegen dir kein Kabel hast du Pech und bist an Telekom gebunden. Genau so wie die Telekom jederzeit sagen kann dass Sie diese Leitung an andere Vermieten können/möchten oder nicht. Du bist leider erst ab dem Haus selbst der Herr.

Die Leitung vom Verteiler zu dir Liegt in den Händen der Anbieter/Ortsgemeinde oder der zugeteilten Organisation.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung