Wohnung gemietet. Nun kein Internet/Telefon-Anschluss möglich . Kündigen möglich?

8 Antworten

wenn das der Vermieter weiß, und nicht mitteilt, dann lohnt sich evtl. mal das Gespräch mit einem Anwalt -- da hätte er evtl. informieren müssen, auch ohne Nachfrage.

Hat der Vermieter vertraglich Internet/Telefon-Anschluss zugesichert?

Selbst wenn wäre das kein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages.

Bestenfalls zur Mietminderung weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Kann es sein das zwar alles vorhanden ist, aber nicht für alle Anbieter?

naja einzig die telekom hat kabel bis zum haus. alle anderen anbieter werden ja auch auf diese kabel aufspringen. das läuft also aufs gleiche hinaus..

LTE wäre möglich aber unbezahlbar und datenflat absoluter quatsch....

Wie sieht das rechtlich aus? Internet/Telefon zählen für mich eig. zu Grundbedürfnissen...

Ist schlecht wenn man es nicht hat.

Ist dies ein Vorzeitigerkündigungsgrund?

Nein.

Ich brauche das Internet auch für die Arbeit. Und im Vertrag steht nichts davon, das diese Optionen nicht gegeben wären...dann hätte Ich es ja von anfang an gewusst.

Deswegen ist es besser, wenn man die richtigen Fragen stellt und sich Zusagen schriftlich geben lässt.

MfG

Johnnymcmuff

Hallo,

ich sehe hier keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung, denn der Vermieter hat nichts zugesichert, was nicht vorhanden war.

Ich gebe Dir recht, Telefon und Internet gehören mittlerweile zu den Grundbedürfnissen. Der Vermieter konnte aber wahrscheinlich nicht wissen, dass keine weiteren Anschlüsse möglich sind.

Gruß

dervagabund

ich habe z.B. die Mietkaution noch nicht hinterlegt..was passiert wenn ich diese einbehalte und auf nachbesserung warte bzw. die kaution nicht hinterlege und er mich dann einfach rauswirft^^wäre mir auch recht.

@frage100

Du hast keinen Nachbesserungsanspruch, weil es keinen Mangel gibt. Aber wahlweise eine kostenpflichte Zahlungsklage oder mit gleichzeitigem Mietrückstand eine fristlose Kündigung am Hals, was dich beides nicht gerade für Bewerbungsgespräch bei anderen Vermieter qualifiziert. Deutlich: Danach dürfte es Absagen hageln, wenn der Vermieter Bonitätsauskunft (schufa) oder Vermieterbescheinigung verlangt :-)

Mit negativem schufa-Eintrag dürftest du dir zudem wohl einen Internet-Vertrag abschminken, selbst wenn der in der neuen Woihnung möglich wäre.

Das ist also eine dumme Idee, die du besser knicken solltest.

Vermieter hat sein Pflicht verletzt, es ist die Pflicht eines Vermieters, wenn alles im Haus und Wohnung eingerichtet ist, kannst Du es auch in Anspruch nhmen. Wer sagt, daß Du nichts zubuchen kannst, ist das digitaler Anschluß?