Bleibt Kinderfreibetrag bei Ummeldung Hauptwohnsitz?

2 Antworten

Das spielt keine Rolle. Kurz gefasst... dir und deinen Eltern entstehen keine Nachteile durch die Ummeldung.

GermanWildstorm 
Fragesteller
 09.10.2012, 18:30

Auch wenn kein Nebenwohnsitz bei meinen Eltern ist? Möchte nur sichergehen.

susicute  09.10.2012, 19:21
@GermanWildstorm

Auch dann nicht. :) Im dümmsten Fall zahlst du sogar für den Nebenwohnsitz.

Also wenn das Kindergeld erhalten bleibt, dann bleibt auch der Kinderfreibetrag - bei der Einkommenssteuererklärung deiner Eltern wird ja nur geprüft was günstiger ist: das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag! Sollte der Kinderfreibetrag steuerlich besser ausfallen, dann bekommen deine Eltern den Differenzbetrag in der Steuererstattung ausbezahlt!

Oder anders herum erklärt: Sobald das Kindergeld wegfällt, dann fällt auch der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung weg! Gruss siola!

siola55  09.10.2012, 20:26

Hallo nochmals,

wegen der Frage nach dem Haupt- oder Nebenwohnsitz -

hier gibt's Infos aus erster Hand:

DA 63.6 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder DA 63.6.1 Territoriale Voraussetzungen

(1) 1Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat haben. 2Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufent-haltes gelten die Bestimmungen der §§ 8, 9 AO; vgl. hierzu AEAO.

Nachzulesen in der DA-FamEStG 2012 (Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs) auf Seite 59 !