Bleibt Kinderfreibetrag bei Ummeldung Hauptwohnsitz?
Ich bin Student und bin jetzt ins Wohnheim gezogen. Dort habe ich meinen Hauptwohnsitz angemeldet. Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, was passiert mit Kindergeld und Kinderfreibetrag für meine Eltern. Kindergeld bleibt definitiv erhalten, beim Kinderfreibetrag bin ich mir sehr unsicher. Muss dafür ein Nebenwohnsitz bei den Eltern vorhanden sein oder nicht? Oder spielt das überhaupt eine Rolle?
2 Antworten
Das spielt keine Rolle. Kurz gefasst... dir und deinen Eltern entstehen keine Nachteile durch die Ummeldung.
Auch dann nicht. :) Im dümmsten Fall zahlst du sogar für den Nebenwohnsitz.
Also wenn das Kindergeld erhalten bleibt, dann bleibt auch der Kinderfreibetrag - bei der Einkommenssteuererklärung deiner Eltern wird ja nur geprüft was günstiger ist: das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag! Sollte der Kinderfreibetrag steuerlich besser ausfallen, dann bekommen deine Eltern den Differenzbetrag in der Steuererstattung ausbezahlt!
Oder anders herum erklärt: Sobald das Kindergeld wegfällt, dann fällt auch der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung weg! Gruss siola!
Hallo nochmals,
wegen der Frage nach dem Haupt- oder Nebenwohnsitz -
hier gibt's Infos aus erster Hand:
DA 63.6 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder DA 63.6.1 Territoriale Voraussetzungen
(1) 1Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat haben. 2Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufent-haltes gelten die Bestimmungen der §§ 8, 9 AO; vgl. hierzu AEAO.
Nachzulesen in der DA-FamEStG 2012 (Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs) auf Seite 59 !
Auch wenn kein Nebenwohnsitz bei meinen Eltern ist? Möchte nur sichergehen.