Blauer Brief - Zustellungsfrist für Niedersachsen?
Mein Sohn (17 J.) hat in der Zeit von Februar bis März 2013 50 % eines Unterrichtsfaches an einem nds. Gymnasium (Q 1) unentschuldigt gefehlt - also rund zwei Wochen lang nicht an dem Unterrichtsfach teilgenommen. Dafür wurde ihm in einem persönlichen Gespräch, bei dem ich auch anwesend war, vor Ostern ein "Blauer Brief" wegen dieser Fehlzeiten angekündigt. Dieser Brief wurde heute (27.04.13) zugestellt. Er datiert aber auf den 11.03.13! In diesem Brief steht neben der Feststellung der Fehlzeiten vermerkt, dass mein Sohn mit einer Leistung von 0 Punkten bewertet werden wird. Die Leistungsbeurteilung mit 0 Punkten wurde in dem Gespräch aber n i c h t mitgeteilt, lediglich die Feststellung des unentschuldigten Fehlens.
Nach meinem Rechtsempfinden kann es nicht zulässig sein, diesen Brief erst sechs Wochen und fünf Tage nach seinem Ausstellungsdatum zuzustellen (Poststempel). Immerhin hätte mein Sohn bei rechtzeitiger Kenntnisnahme, also regulärer Zustellung des Briefes, ca. s e c h s Wochen Zeit gehabt, sich in dem Unterrichtsfach entsprechend zu verbessern.
Wer weiß Rat? Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
bei diesen Fehlzeiten ist es in Niedrsachsen gängig dass dann 0 Punkte das ergebnis sind. Das hättet ihr achlesen können, was das für Konsequenzen hat. Ausserdem machst du dir da wohl leidr was vor. WARUM glaubst du hätte dein Sohn dann plötzlich angefangen zu lernen und sich Mühe zu geben? Er hat die letzten 6 Wochen sich nicht verbessert also bekommt er doch eh 0 Punkte. ich denke der Ansatz bei deinem Sohn muss ein anderer sein. Auch Fächer die man nicht mag oder mit dem Lehrer nciht auskommt sind wichtig. Nicht hingehen oder 0 Punkte, das ist dem Lehrer egal. ´Mit diesem Trotz schadet er sich nur selber. DAS muss man ihm verinnerlichen.....Viel Glück
Vielleicht war das zuviel Text... Es handelt sich hier um eine Säumnis innerhalb von zwei Wochen in e i n e m Schulfach. Also ca. vier Stunden Säumnis, die mit 0 Punkten beurteilt worden sind, und die ihm jetzt erst zur Kenntis gereicht sind. Danach gab es keine Fehlzeiten mehr.
Kommt das jetzt klar rüber für alle? Ich hoffe es :-)
wenn er 50 % des unterrichtes versäumt hat und in den restlichen 50% auch nicht viel gesagt hat, ergibt das schonmal 0 punktein der mündlichen note. diese zählt in iedersachsen in fast allen fächern zu mindestens 50 % von der geamtnote. zudem muss meines wissens ein kurs ab einer bestimmten fehlstundenzahl generell mit 0 punkten bewertet werden. wenn er diese fehlstundenzahl erreicht hat, ist die sache eh gelaufen, weil er dann nichts aufholen kann.
Erwartest du jetzt die volle Zustimmung, daß das nicht rechtens ist? Du als Mutter hättest dafür Sorge tragen müssen, das Dein Sohn am Unterricht teilnimmt . Jetzt habt Ihr die Quittung und das ist auch gut so.