Leistungskontrollen wieder einsammeln?

4 Antworten

Was für Daten sollen das denn sein?

Er wird eh einen Erwartungshorizont zur Klausur geschrieben haben, von daher ist es doch im Grunde "egal" was die Schüler an geistigen Ergüssen nun abgegeben haben.

Bei den Abiklausuren und an der Uni ist es gemeinhin ohnehin so geregelt, dass die Klausuren archiviert werden, um eine nachträgliche Bearbeitung inklusive Betrugsversuch zu verhindern. Der Anspruch auf eine Klausureinsicht besteht jedoch, wird aber offensichtlich vom Lehrer auch gewährt.

Ob es aber nun tatsächlich (in Bezug aufs Lernen aus Fehlern) sinnvoll ist, die Klausur einzubehalten, ist eine andere Frage...

Ob es grundsätzlich erlaubt ist, frage ich mich auch. Bei mir war es so, dass meine Facharbeit (Jgst 12) mit vollem Namen drauf an einen späteren jahrgang als Beispiel ausgeteilt wurde. Um Erlaubnis gefragt wurde ich nie... Mich hat es gewundert, aber nachgehakt habe ich auch nicht.

Ich bezweifle stark, dass, selbst wenn sowas nicht erlaubt ist, man wirklich in irgendeiner Form dagegen vorgehen kann.

interessante frage, theoretisch und es ist wirklich nur reine Theorie, hast du recht und kannst ein wieder einsammeln nach Benotung verweigern. Wobei da weniger das geistige Eigentum zählt, sondern eher der Datenschutz.

Frag doch deinen Lehrer mal nach dem Grund wieso er / sie die nach Benotung nochmals haben möchte.