HILFE ! "Urkundenfälschung" - Oberstufe ?

4 Antworten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es macht daher keinen Unterschied, was er dachte oder was die anderen gemacht haben. Er wusste, dass es falsch war, auch wenn die Konsequenzen nicht in vollem Ausmaß klar waren.

Eigentlich kann der Schüler nur noch auf die Gutmütigkeit der Lehrer hoffen. Ich finde eine Anzeige in dem Fall schon ziemlich überzogen, ein Verweis hätte erstmal auch genügt. Aber meine Meinung wird die Lehrer nicht interessieren :)

Rechtlich wäre zu klären, ob eine  Schul-Entschuldigung überhaupt eine Urkunde darstellt. Ich vermute eher, dass eine Verhandlung ziemlich schnell  eingestellt werden würde, da es eher eine geringfügige Straftat ist.

Urkundenfälschung ist eine Straftat. Anzeige und Schulverweis werden folgen, schon um Nachahmungstäter abzuschrecken.

Danke für die Antowrt

*wird der Schüler vom Gericht verurteilt ? - sollte er angezeigt werden (keine Vorstrafen&Anzeigen ...), oder gibt es eine Chance das er sozusagen "verwarnt" wird bzw. noch als Jugendlicher gesehen wird ?

Kommt auf den Richter an und ob Jugendstrafrecht angewandt wird, er ist ja schon erwachsen. Vielleicht Sozialstunden. Da er erwachsen ist, ist das auch noch so eine Sache mit der Vorstrafe. Wenn es zur Anzeige kommt, wäre ein Anwalt sinnvoll.

da ist eine Jugendsünde und keine Urkundenfälschung, eine urkunde ist ein amtlich bestätigtes Schreiben, wo kein Stempel drauf ist dass ist auch keine Urkunde.

es ist eine Verfälschung, ähnlich wenn du die Unterschrift deiner Eltern fälscht um dich zu entschuldigen.

Das gibt einen schulischen Tadel oder Verweis, das interessiert keinen Staatsanwalt.

Es ist eine Urkunde!

Man lese die Beispiele: http://urkundenfälschung.com/

Er ist Heranwachsender, denn volljährig ist man im Strafrecht ab 21 J.

@Tronje2

bis auf den Bierdeckel bin ich da nicht fündig geworden, dass ein Zeugnis eine Urkunde ist ist klar. Habe noch mal Eingangsfrage gelesen, das ist gestempelt und somit eine Urkunde, ja das ist Urkundenfälschung Haftstrafe glaube bis zu 5 Jahre...

im Erwachsenenstrafrecht er wird jugendstrafrecht bekommen, da Schüler

@Tronje2

Es liegt im Ermessen des Richters, ob bei einem 19 jährigen Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Schüler A muss mit den Konsequenzen leben

Schüler A sollte aus seinen Fehlern lernen