HILFE ! "Urkundenfälschung" - Oberstufe ?
Hallo, Schüler A besucht die Oberstufe und ist volljährig (19 J.), die Schule benutzt ein System für Entschuldigungen (der Fehlzeiten), man zeigt die Entschuldigung im Beratungsbüro vor und bekommt ein Stempel und eine Unterschrift von Beratungsleher.Schüler A bemerkt, wenn er nur eine Stunde entschuldigt, schreibt der Lehrer neben seiner Unterschrift nicht wie lange der Schüler A abwesend war.Schüler A nutzt es aus und schreibt sich manchmal zusätzliche Unterrichtsstunden dazu, nachdem die Lehrer es bemerken, muss Schüler A ein Gespräch mit der Stufenleitung führen wo gesagt wird das er eine Ordnungsmaßnahme bekommt und eventuell die Schule ihn anzeigen wird (Urkundenfälschung).Schüler A hat sowas noch nie erlebt, wusste gleichzeitig nicht das dieses Vorgehen solche Folgen haben wird, er wusste das es Streß in der Schule geben wird, jedoch nicht das es zur einer Anzeige führen kann. Dazu war Schüler A immer zuverlässig & ..., als er aber sah wie andere Schüler es auch taten und ihm versicherten, dass die Lehrer es nicht bemerken werden (eigene Dummheit) wollte er keine Uunendschuldigten Stunden haben ... .
Die Frage ist: Auf was sollte sich Schüler A vorbereiten bzw. wie soll Schüler A vorgehen?
- Schüler A hat die Taten zugegeben (1 Tag davor)
- Schüler A will ein Brief schreiben und um Entschuldigung und Verzeihung bitten, mit der Hoffnung das er nicht angezeigt wird ...
- Schüler A bereut es ...
4 Antworten
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es macht daher keinen Unterschied, was er dachte oder was die anderen gemacht haben. Er wusste, dass es falsch war, auch wenn die Konsequenzen nicht in vollem Ausmaß klar waren.
Eigentlich kann der Schüler nur noch auf die Gutmütigkeit der Lehrer hoffen. Ich finde eine Anzeige in dem Fall schon ziemlich überzogen, ein Verweis hätte erstmal auch genügt. Aber meine Meinung wird die Lehrer nicht interessieren :)
Rechtlich wäre zu klären, ob eine Schul-Entschuldigung überhaupt eine Urkunde darstellt. Ich vermute eher, dass eine Verhandlung ziemlich schnell eingestellt werden würde, da es eher eine geringfügige Straftat ist.
Urkundenfälschung ist eine Straftat. Anzeige und Schulverweis werden folgen, schon um Nachahmungstäter abzuschrecken.
Danke für die Antowrt
*wird der Schüler vom Gericht verurteilt ? - sollte er angezeigt werden (keine Vorstrafen&Anzeigen ...), oder gibt es eine Chance das er sozusagen "verwarnt" wird bzw. noch als Jugendlicher gesehen wird ?
Kommt auf den Richter an und ob Jugendstrafrecht angewandt wird, er ist ja schon erwachsen. Vielleicht Sozialstunden. Da er erwachsen ist, ist das auch noch so eine Sache mit der Vorstrafe. Wenn es zur Anzeige kommt, wäre ein Anwalt sinnvoll.
da ist eine Jugendsünde und keine Urkundenfälschung, eine urkunde ist ein amtlich bestätigtes Schreiben, wo kein Stempel drauf ist dass ist auch keine Urkunde.
es ist eine Verfälschung, ähnlich wenn du die Unterschrift deiner Eltern fälscht um dich zu entschuldigen.
Das gibt einen schulischen Tadel oder Verweis, das interessiert keinen Staatsanwalt.
bis auf den Bierdeckel bin ich da nicht fündig geworden, dass ein Zeugnis eine Urkunde ist ist klar. Habe noch mal Eingangsfrage gelesen, das ist gestempelt und somit eine Urkunde, ja das ist Urkundenfälschung Haftstrafe glaube bis zu 5 Jahre...
im Erwachsenenstrafrecht er wird jugendstrafrecht bekommen, da Schüler
Es liegt im Ermessen des Richters, ob bei einem 19 jährigen Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Schüler A muss mit den Konsequenzen leben
Schüler A sollte aus seinen Fehlern lernen
Es ist eine Urkunde!
Man lese die Beispiele: http://urkundenfälschung.com/
Er ist Heranwachsender, denn volljährig ist man im Strafrecht ab 21 J.