Keine Reaktion vom Jobcenter - wann Anwalt einschalten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu A) Du bist nicht verpflichtet, dem Jobcenter nachzulaufen, damit diese dein Einkommen so schnell wie möglich anrechnen. Du bist nur verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die wesentlich sind für deine Leistung; siehe SGB I § 60 ff. Das hast du ja getan.

Überzahlungen werden dann später zurückgefordert, das ist ja kein Problem, wenn du das Geld noch hast. Siehe dazu SGB X § 44 ff.

Zu B) Falls dein Weiterbewilligungsantrag noch nicht soweit bearbeitet war, als die anderen Zahlungen des Jobcenters angewiesen wurden an die Banken der Leistungsempfänger, kriegst du eine einzelne Zahlungs-Anweisung. Die trudelt dann in der Regel später ein.

Falls du bis dahin nicht warten kannst, kannst du einen Antrag auf Vorschuss stellen nach SGB I § 42: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

Dies gilt auch dann, wenn dein Weiterbewilligungsantrag noch gar nicht zu Ende bearbeitet worden ist. Dann kann der Vorschuss aber geringer ausfallen als die letztendliche Leistung - der Rest wird dann nachgezahlt.

Andere rechtliche Schritte sind im Moment noch nicht  sinnvoll. Erst, wenn keine (befriedigende) Reaktion auf deinen Antrag auf einen Vorschuss erfolgt, lohnt sich ein Meckern bei Vorgesetzten und danach notfalls ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gegen das Jobcenter mit dem Ziel einer sofortigen Zahlung.

Falls dir aber fehlende Mitwirkung vorgeworfen wird im Sinne von SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung, dann lies dazu zunächst § 67 Nachholung der Mitwirkung - und hole nach! Oder gehe rechtlich gegen den Vorwurf fehlender Mitwirkung vor - die Schritte sind die selben wie gegen einen verweigerten Vorschuss, siehe oben!

Gruß aus Berlin, Gerd

Jejolinchen 
Fragesteller
 30.04.2016, 21:41

Vielen Dank, die Antwort ist mir eine große Hilfe. 

Ich persönlich hätte schon längst einen (Fach)Anwalt eingeschaltet, ich bin Behörden und Ämtern mittlerweile einigermassen intolerant geworden, die wollen es anscheinend so.

Hallo,

Ich würde dir raten auch zum Anwalt zu gehen. Ich kenne das Jobcenter gut und kenne genau die ganzen Schikanen von denen.
Wer weiß wie lange du noch darauf wartest. Und vielleicht auch nochmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
So eine Arbeitsweise wie dein Sachbearbeiter würde ich nicht tolerieren.

Alles Liebe,
Giovanna2010