Keine Reaktion vom Jobcenter - wann Anwalt einschalten?
Hallo,
meine Frage in wenigen Worten zusammenzufassen wird wohl nicht funktionieren, also von Anfang an:
Ich muss mein Einkommen seit September 2015 vom Jobcenter aufstocken lassen und bis vor ein paar Monaten hat das auch ohne Probleme funktioniert. Bis Februar habe ich allerdings Unterhaltvorschuss für meinen (Nov. 2015 geborenen) Sohn erhalten und seit 1.3. zahlt der Vater 240 Euro Mindestunterhalt an mich.
Die Änderung von 140 Unterhaltsvorschuss auf 240 Euro durch den Vater wurde sowohl vom Jugendamt (Beistandschaft) als auch von mir dem Jobcenter mitgeteilt. Bis Ende März erhielt ich vom Jobcenter allerdings keinen geänderten Bescheid, in dem der Unterhalt sachgemäß angerechnet wurde. Also habe ich beim Jobcenter angerufen, nachgefragt und um Änderung gebeten.
Mein Sachbearbeiter meinte zu dem Zeitpunkt nur er müsse die Unterlagen raussuchen und mich zurückrufen. Die nächsten 14 Tage versuchte ich im Grunde alle zwei Tage meinen Sachbearbeiter telefonisch oder vor Ort zu erreichen, weil keine Rückmeldung kam. Anfang April erst war der Mann wieder erreichbar, wusste aber plötzlich nichts mehr von unserem Gespräch und vertröstete mich abermals. Die Änderung hat er angeblich direkt während unseres 2. Gesprächs vorgenommen und ein Bescheid sollte in den nächsten Tagen kommen. Mitte April hatte ich immer noch keinen Bescheid, bin persönlich zum Jobcenter gefahren und wie erwartet waren laut der Dame an der Info weder Änderungen vorgenommen noch war mein Sachbearbeiter zu sprechen. Ich habe nochmals eine Kopie des Unterhaltsanspruches abgegeben und per Brief darum gebeten das doch bitte endlich ins System aufzunehmen und mein Sachbearbeiter sollte mich zurückrufen. (Hat er bis heute nicht getan.) Gleichzeitig musste ich aufgrund des Leistungsendes im Juni einen Weiterbewilligungsantrag einreichen - in dem der Unterhalt natürlich auch aufgeführt ist. Kontoauszüge der letzten drei Monate habe ich mit abgegeben und mir den Eingang per Kopie mit Stempel von der Frau an der Information bestätigen lassen.
Bis heute kam noch keine Reaktion, weder auf die Unterhaltsleistung noch auf meinen Weiterbewilligungsantrag und mein Sachbearbeiter ist wieder einmal nicht erreichbar - dafür blieb jetzt heute die Zahlung des Geldes aus.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Zahlung im Laufe des Tages noch kommen kann - ist aber ungewöhnlich da das Jobcenter bei der gleichen Bank ist wie ich auch und für gewöhnlich war der Geldeingang immer schon morgens festzustellen und mir kommt die ganze Sache echt nicht mehr ganz sauber vor. Einen Versagungsbescheid habe ich übrigens nicht bekommen, aber der hätte ja gestellt werden müssen wenn ich irgend etwas versäumt hätte, oder? Bzw. wann würde der Bescheid eintreffen?
Welche Schritte bleiben mir um (endlich) für eine Klärung zu sorgen?
3 Antworten
Zu A) Du bist nicht verpflichtet, dem Jobcenter nachzulaufen, damit diese dein Einkommen so schnell wie möglich anrechnen. Du bist nur verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die wesentlich sind für deine Leistung; siehe SGB I § 60 ff. Das hast du ja getan.
Überzahlungen werden dann später zurückgefordert, das ist ja kein Problem, wenn du das Geld noch hast. Siehe dazu SGB X § 44 ff.
Zu B) Falls dein Weiterbewilligungsantrag noch nicht soweit bearbeitet war, als die anderen Zahlungen des Jobcenters angewiesen wurden an die Banken der Leistungsempfänger, kriegst du eine einzelne Zahlungs-Anweisung. Die trudelt dann in der Regel später ein.
Falls du bis dahin nicht warten kannst, kannst du einen Antrag auf Vorschuss stellen nach SGB I § 42: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
Dies gilt auch dann, wenn dein Weiterbewilligungsantrag noch gar nicht zu Ende bearbeitet worden ist. Dann kann der Vorschuss aber geringer ausfallen als die letztendliche Leistung - der Rest wird dann nachgezahlt.
Andere rechtliche Schritte sind im Moment noch nicht sinnvoll. Erst, wenn keine (befriedigende) Reaktion auf deinen Antrag auf einen Vorschuss erfolgt, lohnt sich ein Meckern bei Vorgesetzten und danach notfalls ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gegen das Jobcenter mit dem Ziel einer sofortigen Zahlung.
Falls dir aber fehlende Mitwirkung vorgeworfen wird im Sinne von SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung, dann lies dazu zunächst § 67 Nachholung der Mitwirkung - und hole nach! Oder gehe rechtlich gegen den Vorwurf fehlender Mitwirkung vor - die Schritte sind die selben wie gegen einen verweigerten Vorschuss, siehe oben!
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank, die Antwort ist mir eine große Hilfe.
Ich persönlich hätte schon längst einen (Fach)Anwalt eingeschaltet, ich bin Behörden und Ämtern mittlerweile einigermassen intolerant geworden, die wollen es anscheinend so.
Hallo,
Ich würde dir raten auch zum Anwalt zu gehen. Ich kenne das Jobcenter gut und kenne genau die ganzen Schikanen von denen.
Wer weiß wie lange du noch darauf wartest. Und vielleicht auch nochmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
So eine Arbeitsweise wie dein Sachbearbeiter würde ich nicht tolerieren.
Alles Liebe,
Giovanna2010