Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn gestrichen?

5 Antworten

Tja, schwieriges Thema. Aus eurer Sicht klingt das ungerecht.
Und ich kann sehr gut verstehen, dass das insbesondere für deinen Sohn unverständlich ist.
Aber aus Sicht der Steuerzahler, die den Unterhaltsvorschuss bezahlen, sieht die Sache jedoch ganz anders aus,
Ich beschreib das jetzt mal etwas überspitzt aus der Sicht eines Steuerzahlers, z.B. Steuerzahler Max Mustermann:

Wenn deine Kinder selbst Geld verdienen, dann sinkt ihr Bedarf an Unterhalt - das ist doch logisch, oder?
Dann müssen doch die Steuerzahler - z.B. Max Mustermann von seinem Gehalt - weniger abdrücken für euch, oder?

Wenn Max Mustermann weiterhin unverändert für den Unterhalt deiner Kinder zahlen soll, während deine Kinder von ihrem selbstverdienten Geld ihr Sparbuch füllen - anstatt es für ihren Lebensunterhalt zu verwenden - das ist doch ungerecht gegenüber Max Mustermann und seiner Familie, oder?

Die Kinder von Max Mustermann haben vielleicht nicht genug Geld, um ihren Führerschein zu bezahlen - trotzdem soll Max Mustermann mit seinem Geld deinen Sohn unterstützen, damit der Führerschein deines Sohnes gesichert ist?

Egal wie - es ist alles nicht gerecht.
Und das Ärgerlichste ist, dass die Betroffenen - deine Kinder - selbst völlig unschuldig sind an dieser Situation.
Aber das Leben ist nun mal nicht gerecht.
Alles Gute für euch!

Nur so am Rande, ich bin auch Steuerzahler....trotzdem ist es für mich auch unverständlich. Er ist ja noch minderjährig. Ich würde es verstehen, wenn er ein regelmäßiges Einkommen hat, aber das war nur ein Ferienjob. Da fragen sich doch die Jugendlichen, warum sie überhaupt nebenher etwas Geld verdienen sollen, wenn es sowieso wieder abgezogen wird. In Bezug auf die Vorbereitung für die Arbeitswelt ist das nicht gerade förderlich.

@guapatwins

Ja , das ist dasselbe Problem wie bei Hartz IV Empfängern.
Da denken sich auch viele, dass es sich nicht lohnt, zu arbeiten weil ihnen das vom ALG "abgezogen" wird.
Aber es ist ja kein "Abziehen" - es wird für ihren Lebensunterhalt genutzt.

Die Kürzung bzw. Einstellung der Leistungen durch die Unterhaltsvorschuss-Stelle ist rechtens und zwar einfach, weil das Unterhaltsvorschussgesetz es so vorsieht.

Einkommen des Kindes, das gerade keine Schulausbildung absolviert, ist anzurechnen.

Entsprechende Nachweise über die weitere Schulausbildung der Kinder vor ihrem 18. Geburtstag kannst Du ja nachreichen.

Gesetzliche Vorgaben sind dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen.

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales/Merkblatt_Unterhaltsvorschuss_ab_01.01.2018.pdf

Aber er geht ja weiterhin auf die Schule. Einen Schulnachweis kann ich erst nächste Woche nachreichen, da erst morgen die Schule wieder beginnt. Heißt das, dass das JA mir den UV nachzahlen müsste?

@guapatwins

lass das von der UV-Stelle prüfen. Ob nachgezahlt wird, das kann ich nicht beurteilen. Es kommt auf das Einkommen des Kindes für August u. September, den Beginn der Schulausbildung an und natürlich das Alter der Kinder .

So ist das bei den Ämtern nun mal, die stellen lieber erst mal die Leistungen ein, habe ich auch bei der Familienkasse bezüglich Kindergeld erlebt. Ich werde immer vorher tätig, habe für meinen Sohn auch unaufgefordert eine Schulbescheinigung an das Jugendamt geschickt, da braucht es keine extra Aufforderung.

Beim Unterhaltsvorschuss ist es so, dass ein Schüler durchaus einen Nebenjob haben kann, ohne dass es dem UV schadet, aber bei deinem Sohn ist es ja wohl so, dass die Schule erst mal beendet ist und da zählt das nicht mehr als schulbegleitender Job. Ausbildungsgehalt wird auch angerechnet.

Gehen deine Kinder nun weiterhin auf eine weiterführende Schule, dann dürfen sie auch einen Nebenjob haben. Fülle halt den Fragebogen aus so schnell es geht und dann wird sicher wieder gezahlt.

Im nächsten Schuljahr sind Sie vieleicht schon 18. Dann müßen Sich deine Kinder selber um diese Angelegenheit kümmern. Das nur am Rande....

Das ist mir klar, aber darum geht es ja jetzt nicht. Noch sind sie minderjährig. Und sie werden erst nach dem nächsten Schuljahr volljährig.

du hättest es melden müssen und bist deinen verpflichtungen nicht nachgekommen. wenn dein kind gearbeitet hat, sinkt sein unterhaltsanspruch. nehmen deine kinder also nächstes jahr einen job an, müssen sie vom einkommen ihre kosten bestreiten.