Blaue Karte/Aufenthaltstitel trotz Vorstrafe?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich habe sogar beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angerufen, die haben mir aber leider keine konkrete Auskünfte gegeben. ich lebe hier in Deutschland als internationaler Student seit über 6 Jahren. ich habe vor kurzem mein Studium erfolgreich abgeschlossen und anschließend eine Stelle gefunden. jetzt will ich die blaue Karte beantragen. ich bin aber leider vor 2 Jahren bestraft worden (35 Tagessätze ). ich habe irgendwo im Internet gelesen wenn es unter 90 Tagessätze sind dann wird nichts im Wege stehen um eine blaue Karte/Aufenthaltserlaubnis oder sogar Einbürgerung zu kriegen. ich freue mich auf jede Hilfe.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus
3 Antworten
Die blaue Karte hat mit Vorstrafen nix zu tun, da sie nur Arbeitsverhältnisse, nicht aber den Aufenthaltsstatus direkt regelt http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/blaue-karte-eu.html Für die normale Aufenthaltserlaubnis stellt der Eintrag kein Problem dar. Ich bin mir aber relativ sicher, dass für eine Einbürgerung auch das Bundeszentralregister sauber sein muss .Und da ist die Geldstrafe noch ein paar Jahre lang zu finden.
Die 90 Tagessatz-Grenze betrifft die Tatsache, ob eine Verurteilung im Führungszeugnis auftaucht oder nicht. Bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis. Damit darf man sich also "nicht vorbestraft" nennen. Allerdings steht die Verurteilung ganz sicher im Bundeszentralregister, oder, wenn nicht abgeschlossen, im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister".
Ob bei der Entscheidung, einem Migranten eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, nur die Einträge im Führungszeugnis Grundlage für die Entscheidung sind (bei dir eben keine), oder ob da auch noch andere Register gesichtet werden, weiß ich nicht. Wenn nur das Führungszeugnis herangezogen wird, hast du Glück gehabt.
Meine persönliche Meinung ist eine andere: Egal, wie die Strafhöhe ist (in deinem Falle 35 Tagessätze), darf von jedem, der sich in diesem Land dauernd aufhalten möchte, erwartet werden, dass er zumindest bis zu einer Entscheidung unbescholten bleibt.
Hallo.
Das Bundeszentralregister ist sehr komplex.
Es gibt es 3 x 1 Das normale für normale Berufe
2 das Erweiterte für Lehrer Kinderbetreuung usw. das sind auch kleine Eintragungen drin.
3 Das Behördeninterne O. sehen nur die Behörden.
Die gibt es noch aus dem 1 Weltkrieg und Nazizeit Stasi und alles mehr.
Es wird oft gefragt, wann wird das gelöscht, Gelöscht ist an sich nicht richtig, Es wird nicht mehr verwendet.
Jede Akte steht meist noch irgendwo.
Ich hab bei der Kommune gearbeitet, da gab es noch Essensmarken und Listen von 1945 .