Bin in einem behinderten Wohnheim.

7 Antworten

Hallo INeedADrink,

Sie schreiben:

Bin in einem behinderten Wohnheim.

Ich musste dort einige Regeln unterschreiben z.b Alkohol Verbot in und außerhalb der Einrichtung und viele mehr.. Muss ich mich an die Regeln halten,ich kann die Regel ja in der Einrichtung verstehen aber wenn ich bei meiner Mutter ein Bier Trinke wer soll es mir verbieten ?

Antwort:

In Behinderten-Einrichtungen sollte es in der Regel auch einen Sozialen Dienst und/oder einen Behindertenbeauftragten geben, wo Sie sich ggf. als Erstes beraten lassen können!

Niemand hier kennt die genauen Details, warum, wieso und weshalb Sie in dieser Einrichtung sind und warum gerade das Alkoholverbot so konsequent angegangen wird!

Wenn Sie der Meinung sind, daß Sie ungerecht behandelt werden, dann lassen Sie sich am Besten individuell beraten!

Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungs-/Prozesskostenhilfe beantragen und sich in diesem Zusammenhang ggf. von einem Fachanwalt beraten lassen!

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Alternativ:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

http://www.evangelische-beratung.info/seiten/online-beratung

Oder Sie wechseln ggf. in eine andere Einrichtung, wo es ggf. unkomplizierter zugeht:

http://www.cjd.de/angebote/

Auszug:

Angebote im CJD An über 150 Standorten - von Rügen bis Berchtesgaden, von Dresden bis Homburg/Saar - unterstützen 9.500 CJD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich 155.000 Menschen.

http://www.cjd.de/ueber-uns/

Auszug:

'Der seit Gründung des Werkes 1947 geprägte Leitgedanke 

„Keiner darf verloren gehen!“ 

bedeutet heute für das CJD, 

dass jedem Menschen Teilhabe 

am Leben und an der Gesellschaft zusteht.'

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Fazit:

"Wo ein Wille ist, da ist auch immer ein Weg!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du bist höchstwahrscheinlich kein Mieter, also hast du kein Hausrecht. Somit kann der Hausherr bestimmen, ob Alkohol konsumiert werden darf. Das erstreckt sich natürlich nur auf sein Grundstück. Außerhalb des Grundstücks darfst du machen was legal ist.

Hast du einen Mietvertrag, gilt das Mietrecht. Der Konsum von Alkohol gehört zur vertragsgerechten Nutzung einer Mietsache.

Das ist eine gute Frage. Schließlich ist das ein tiefer Einschnitt in Deine Entscheidungsfreiheit, was Du zu tun und zu lassen hast.

Ich denke, dass sich die Einrichtung mit Deiner Unterschrift absichern möchte. Sie muss Dich ja nicht aufnehmen. Allerdings glaube ich, dass auch Du keine großen Wahlmöglichkeiten hast.

Wenn Du Alkoholprobleme hättest (wovon ich mal nicht ausgehe), wäre das eine verständiche Reaktion der Einrichtung.

Ich kann mir vorstellen, dass die Einrichtung in der Vergangenheit Probleme mit Betrunkenen hatte. Ich kann mir weiterhin vorstellen, dass diese Probleme erst recht bei behinderten Menschen schwieriger zu bewältigen sind.

Trotzdem ist eine Behinderteneinrichtung kein Kindergarten.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Problem mit dem gepflegten Glas Wein oder mit dem"Feierabendbierchen", das Du Dir ab und zu genehmigen können möchtest, nicht ds einzige Problem mit der Einrichtung ist, dass Du Dich auch in anderen Situationen gegängelt fühlst?

Ich habe da leider auch keinen Rat. Die einzige Idee ist ein Anwalt, aber den muss man sich leisten können. Ich weiß auch nicht, was man da als Erfolg erwarten kann.

Ich kann Dir nur den Rat geben, den sich meine Freundin und ich immer gegenseitig zum Abschied geben: "Halt die Ohren steif!"

Es geht dabei wohl nicht um ein Bierchen bei Deiner Mama, sondern darum, dass Du offenbar labil bist und möglicherweise keine Grenzen kennst, wenn Du mal mit dem Alkohl angefangen hast...

"I need a drink" sagt eigentlich schon alles. Tatsächlich brauchst Du keinen Alkohol - das Gefühl haben nur Süchtige!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Okay danke,das kann ich ja total verstehen das es hier verboten ist.. Wenn ich aber bei meiner Mutter bin oder sonst wo dann können sie mir das ja nicht verbieten ? Das steht aber auch im Vertrag das ich außerhalb auch nichts trinken darf.. Genau so wie das ich eigentlich kein freier Mensch mehr bin wenn ich die Einrichtung verlasse ohne mich ab zu melden,verfolgt mich grundlos die Polizei obwohl ich eigentlich nur Spazieren war. Bin nicht gerichtlich hier oder sonstiges,sondern Freiwillig ist auch alles offen hier,kann im Prinzip immer raus