bin ich verpflichtet urlaub zu nehmen wenn die heizung in meiner mietwohnung repariert wird?

5 Antworten

Notwendige Reparaturen an/in der Mietwohnung muß de Mieter dulden, das heißt dem Vermieter oder von ihm hierzu beauftragten Handwerkern hierzu Zugang gewähren. So regelt dies das Mietrecht, auch nachzulesen im BGB - so um den § 541 herum.

Wie man dies bewerkstelligt als Mieter, ist dahingestellt; man kann z.B. auch einer Person seines Vertrauens den Schlüssel überlassen und dort anwesend sein lassen. Es geht dabei ja schlußendlich auch nur um die Gaufsichtigung des eigenen Hausrates, nicht etwa um die Abnahme der Handwerkerleistung. Auftraggeber und mthin auch Verantwortlicher für die ordnungsgemäße Ausführung/Abnahme der fälligen Reparatur ist und bleibt der Vermieter/die Hausverwaltung. Zur Not (also wenn sich diese herauszureden versucht, nicht vor Ort anwesend sein zu können... der Mieter muß es ja schließlich auch irgendwie bewerkstelligen), so soll dieser den beauftragten Hausmeister schicken. Hier werden nämlich immer wieder fleißig Pflichten an den Mieter delegiert, was - wenn's hart auf hart käme - eh nichtig anzusehen wäre. De Mieter zeichnet nämlich praktisch ohne Handlungs-/Vertretungsvollmacht durch den Vermieter, wenn er für eine Leistung quittiert, die er selbst schließlich gar nicht beauftragt hatte.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache instand zu halten unddu bist verpflichtet, ihm zu diesem Zweck Zutritt zur wohnung zu gewähren.

Das kann auf verschiedene Art und Weise geschehen:

  1. Du nimmst Urlaub (das ist allein deine Entscheidung und geht auf deine Kappe)
  2. Du gibst den Wohnungsschlüssel an eine Person deines Vertrauens, die währendder Reparatur dabei bleibt.
  3. Du übergibst dem Vermieter den schlüssel und machst "Vorher-Bilder", schliesst Wertsachen in den Raum weg, der nicht betreten werden muss (ggf der Keller). Weise den Vermieter höflich darauf hin, dass du erwartest, deine Wohnung ebenso sauber und aufgeräumt wieder vor zu finden wie vor dem Handwerkerbesuch.

Guten Abend Maerchenboy, wenn eine nicht vermeidbare Reparatur durchgeführt werden muß, wird Dir kaum ein Vermieter einen Urlaub spendieren! Ein rechtlicher Anspruch besteht auch nicht! Eine provisorische Beheizung, in Form von Heizstrahlern, sollte der Vermieter schon stellen! Informiere Dich beim für Dich zuständigen Mieterbund! Oder wende Dich an die Verbraucherzentrale, was Du am Mietkürzung in Rechnung stellen kannst. Mit freundlichem Gruß, Hk. PS. Sei froh, wenn ein Vermieter sich um die Heizung kümmert! Das ist leider nicht immer so!

Eine nicht funktionierende Heizung ist ein Mangel, aus dem evtl. auch Rechtsansprüche erwachsen können. Diese Ansprüche verlieren Sie, wenn Sie eine Reparatur verhindern oder behindern. Es gibt immer eine Möglichkeit dem Monteur Zugang zur Wohnung zu gewähren. Eine Aufwandsentschädigung ist zu verneinen. Bestehen bleibt das Recht der Minderung, für die Dauer des Mangels. Letztendlich geht es um Ihre Wohnung und Ihnen sollte daran gelegen sein diesen Mangel schnellstmöglich beheben zu lassen. MfG

Syndrobin  13.11.2013, 21:19

Sehe ich ebenfalls so, auch wenn es ärgerlich ist dafür einen Tag Urlaub zu verbrauchen. Wie ist das denn bei mehrtägigen Arbeiten? Ich kenne ein Beispiel wo ein kleines Problem an der Heizung mehrere Termine nach sich zog und der Mieter 4 Wochen in Folge jeweils einen Tag Urlaub genommen hat. Gibt es da eine Obergrenze der Zumutbarkeit?

Schau mal in deinen Mietvertrag. Ansonsten die Regel: Der Zugang muss dem Vermieter (oder einem von ihm bestellten) nach Voranmeldung gewährt werden. Es dann dein Problem wie du das bewerkstelligst. Ich bin auch immer dann unterwegs gewesen, wenn jemand unbedingt in meine Wohnung musste. Also einem Freund die Schlüssel gegeben und dem Wunsch entsprochen.