Wer ist für die Wartung der Wasserleitungen in einer Mietwohnung verantwortlich?

5 Antworten

Der Vermieter natürlich. Aber Wartungskosten gehören zu den Nebenkosten. Nur Reparaturen sind NICHT umlagefähig.

Aber Wartungskosten gehören zu den Nebenkosten.

Aber nicht die hier benannten. Sie sind auch keine Kleinreparaturen.

Die genannten Teile werden nicht gewartet im Sinne von regelmäßig auf Funktion und Dichtigkeit kontrollieren.

Für Reparaturen ist in erster Linie der Vermieter zuständig.

Wer ist generell für Wartungen für die Wasserleitungen (Hauptwasserhahn,Amaturen,Wasser anschluss an der Heizung) ... zuständig? Der Mieter oder Vermieter?

Das kommt darauf an um was es sich handelt und ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.

Gibt es eine wirksame Klausel und ist z.B. der Wasserhahzn im Badezimmer defekt und liegt der Rechnungsbetrag unter dem im Mietvertrag vereinbarten Betrag, dann muss der Mieter das zahlen.

Wartungskosten können auf Mieter umgelegt werden Reparaturkosten nicht.

MfG

johnnymcmuff

Allerdings schickt der Mieter jemanden der das alles prüft bzw Kündigt sich vorher an oder? Wie läuft das? Bei uns kahm nur jemand immer für die Heizung und das mit den Wasser ist nicht das erste mal.

@YoungPadawan

Der Vermieter schickt (hoffentlich) Jemanden wenn man eine Mängelanzeige gemacht hat, Zur Überprüfung oder halt direkt zum Reparieren.

In der muss jede Maßnahme rechtzeitig angekündigt werden; aber nicht bei Gefahr im Verzug.

Vermieter

Immer der Vermieter. Du als Mieter musst Dich lediglich an gewissen (Schönheits-) Reparaturen beteiligen in geringem Masse.

Was steht denn in Deinem Miezvertrag?

Du als Mieter musst Dich lediglich an gewissen (Schönheits-) Reparaturen beteiligen in geringem Masse.

Was Du meinst sind Klein-Reparaturen. An denen muß sich der Mieter, falls es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt, aber nicht beteiligen. Er muß sie bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen. Ist die Kleinreparatur teurer muß sie der Vermieter komplett zahlen..