Bin ich Schuldig wenn mir geklaute sachen geschenkt werden und...

14 Antworten

Rein hypothetisch:

Der Erwerb an Eigentum, das durch Diebstahl in deinen Besitz gelangt ist, kann auch durch Unwissendheit nicht rechtens gemacht werden. Das Abstetzen oder die Hilfe des Absetzen des Diebesgut mit der Absicht der Bereicherung ist eine Straftat. Zumal in Deutschland der Grundsatz gilt: Unwissendheit schützt vor Strafe nicht. l http://dejure.org/1993,9208 (Unwissendheit schütz vor Strafe nicht)

und ich weis das sie geklaut sind

Dann auf alle Fälle - an gestohlenen Sachen kannst Du kein Eigentum erwerben, weder durch Kauf noch durch Annahme einer Schenkung. Wenn Du diese Sachen nun für Dich behältst oder weitergibst, egal ob Du sie verkaufst oder verschenkst, dann kommt http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html in Betracht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du bist mit schuldig der Hehlerei.

nopepope 
Fragesteller
 04.11.2013, 09:20

Ich wäre... War nur Theoretisch... aber Danke :)

Rollin81  04.11.2013, 12:48
@nopepope

Ja schon ok. Will ja niemanden bezichtigen. Du schreibst es aber als WÄRST du es ;)

Natürlich, zumal Du sogar gewusst hast, dass es gestohlene Ware ist, deshalb machst Du Dich der Hehlerei strafbar...

Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie es so schön heißt.

user547957  04.11.2013, 09:49

Sprichwörter haben aber keinen Gesetzescharakter. :)

Generell kann man sagen:

Unwissenheit darüber, dass es verboten ist, gestohlenes Gut zu verkaufen
schützt nicht vor Strafe.

Unwissenheit darüber, dass es sich um gestohlenes Gut handelt
schützt vor Strafe (wenn auch nicht vor der Pflicht zur Rückgabe).

Es kommt dabei auch auf die Frage an: Hätte der Betreffende es wissen müssen?

In dem Beispiel weiß der Betreffende davon, deshalb handelt es um Hehlerei.