bin 50% schwerbehindert, Jobcenter verlangt auszug aus wohnung weil diese 60 euro zu teuer ist
Hallo , ich weiß nicht mehr weiter, ich bin kranheitsbedingt von Hartz4 abhängig.Bin mit meinem Kind Anfang letzten, Jahres hier in diese Wohung eingezogen die vom Jobcenter bez. wird,men Kind ist nun im September ausgezogen und nun ist die Wohnung laut jobcenter um 60 Euro zu teuer. Auf dem allg. Markt ist keine Wohnung zu finden und das Jobcenter meinte sie zahlen die Wohnung noch für 6 Monate , aber ich muss einen Antrag auf Sozialwohnung stellen. Diesen habe ich jetzt hinausgeschoben, weil ich dachte ich finde sicher noch eine Wohnung,nun sind es nur noch 3 Monate wo ich diese hier bez. bekomme und hab mich jetzt entschlossen den Sozialwohnungantrag abzugeben. Ich habe aber Angst, das ich in so einen großen Wohnblock komme, weil es ja nur solche Sozialwohnungen gibt, und ich da garkeine Ruhe mehr habe. Ich leide unter schweren Depressionen , habe schwer Bandscheibenoperation hinter mir mit Einsatz von künstl. Bandscheiben, Versteifung über 3 Etagen und nun ist auch noch das Kniegelenk und die Kniescheibe kaputt, sodas eine weiter OP auf mich zukommt, das linke Knie begintt auch schon kaputt zu gehen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis,mit 50 % wo aber nun eine Erhöhung gestellt wird, da nun auch noch festgestellt wurde, das die Nervenleitbahnen von beiden Füßen nicht in Ordnung sind. Ich werde noch wahnsinni mit dieser Unsicherheit. . Habe ich nicht irgendwie ein Recht das ich wegen 60 Euro zuviel, doch in dieser Wohnung bleiben kann. Sozialwohnung bräuchte ich eine EG Wohnung , aber da ist überall so ein Krach in den Häusern, das meine Depressionen eher noch schlechter werden. Außerdem würde ich einen Umzug körperlich sowie nervlich nicht schon wieder durchstehen. Kann mir jemand helfen oder gibt es Gesetzte wo man geschützt ist, wenn man schwerbehindert ist. Wenn ja, was wird wenn der Vermieter noch mehr Miete haben will, was er schon angekündigt hat das die Miete um ca. 50 Euro nochmal teuerer wird? ich bin echt am verzweifeln.
3 Antworten
eine Schwerbehinderung in Sachen Wohnung wird erst ab 80% anerkannt. Wenn du aber ein ärztliches Attest vorlegen kannst,das du den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst,werden sie dir evtl.Hilfe bzw.eine Adresse geben wo du Hilfe bekommen kannst. Wenn du wegen der Depressionen in Behandlung bist,versuche durch den Arzt zumindest eine Bescheinigung zu bekommen,vielleicht wird dann die Zeit etwas verlängert.Versuche auf jeden Fall schon mal Widerspruch einzulegen.Allerdings hast du ja schon 3 Monate verstreichen lassen.
danke für deine Antwort. Ja Atteste habe ich bekommen von beiden Ärzten das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann, deswegen haben sie die Frist auf 6 Moante verlängert, habe den Antrag heute abgegeben, aber er stellt mir wenig hoffnung in aussicht das ich schnell einen bekommen werde, da es auch noch eine EG Wohnung sein sollte, da ich jetzt schon kaum noch die Treppen hoch komme und noch eine Knie OP ansteht.
Also bei uns ist es so das du nachweisen musst das du keine Wohnung gefunden hast (8 Angebote in Monat) dann kannst du auch länger in der Wohnung bleiben. Zur Not halt die 60 Euro selbst bezahlen. Zum Auszug zwingen kann dich keiner.
danke für deine antwort, ja mit den nachweisen von wohnungen da hab ich h´schon gemacht bevor sie verlängert hattem, die wissen auch ganz genau was hier in der gegend für wucherpresise sind und man für das geld was die zahlen nichts findet.den rest selber drauf legen ist eine idee nur ich bekomme schon jeden monat für die kaution die sie vorgestreckt haben was abgezogen somit bleibt mir nicht mal de regelbetrag. das ist so ein teufelskreis. mit dem vermeiter hatt ich gesprochen, er hatte erst versprochen das er mit der miete runtergeht, nun weiß er komischerweise nichts mehr davon,geldgierigen säcke. als ob der von 60 euro sterben würde. mich regt das alles so auf, hätte mir auch nier träumen lassen, das ich einmal in so eine besch... lage komme. das ich mal so krank werde das alles zusammenbricht.
Wenn du in einer unangemessenen Wohnung wohnst muß du umziehen. Da nützen dir die 50% GdB nichts. Sie haben dir schon eine angemessene Zeit, 6 Monate, gegeben dir eine andere zu suchen. Wenn du umziehst werden dir Unzugskosten erstattet. Was die Wohnung zuviel kostet wird dir nicht bezahlt. Gehe zum Sozialamt die helfen dir eine andere Wohnung zu finden oder verlängern die Frist bis sie eine Wohnung für dich gefunden haben. Wenn du noch länger wartes dann landes du in einer Obdachlosenunterkunft mit Säufern usw., da hast du dann Krach rund um die Uhr.
Wenn dir die Stadt keine angemessene Wohnung nachweisen kann und dir das bescheinigt dann kann die Frist in der du in der Wohnung bleiben darfst verlängert werden. Auch wenn du einen höheren GdB bekommst muß du wegen deiner gesundheitlichen Einschränkungen in eine EG-Wohnung umziehen.
ja eine EG Wohnung wäre wirklich eine enorme erleichterung, aber ich bezweifle das ich bald was finde
danke für deine Antwort, der Behinderungsgrad wird jetzt neu überprüft, da neu Sachen dazugekommen sind. aber das dauert ja ewig eh da ein Bescheid kommt. obdachlsoenunterkunft ??dann lieber ein ende dem dram setzen bevor es dazu käme. ich trinke kein schluck alk, habe es mit meinem ex durch der ist alkoholiker, nein das brauch ich nicht auch noch.Antrag hab ich heute abgegeben,aber die machen mir weng hoffnung in kurzer zeit was zu finden.traurig aber wahr.keiin wunder das man nicht gesund wird, wenn man da auch noch steine in den weg gelegt bekommt.die depressionen wurden auch durch den ständigen druck schlimmer-