Aussendienst vom Jobcenter, muss man den als Eltern reinlassen?? Wie oft darf der kommen.?
Hallo, Ihr Lieben,
mein Sohn ist arbeistslos und ist als er das wurde, wieder im Elternhaus eingezogen und hat oben, wie wonen unten separat, ein grosses Zimmer mit Kochnische und ein kleines eigenes Bad.
Die Miete ist nur 150 Euro pauschal.
Das hat das Jobcenter nicht als Wohnng anerkannt und die zahlen auch keine Miete.
jetzt wurde mein Sohn mit 60 % Sanktionen fuer drei Monate sanktioniert , weil er
einen Termin nicht wahrgenommen hat und eine Bewerbung nicht gemacht hat.
Da war er beim 2. Mal krank.
Neulich morgens um 1/2 8 Uhr wird bei uns geklingelt und der Aussendienst wollte zu meinem Sohn. Da war er aber unterwegs wegen eines Praktikums .
Jetzt eben war der Aussendienst schon wieder da. Es regt mich auf, weil wir mit dem Jobcenter nichts zutuen haben wollen und auch nicht fruehmorgens aus dem Bett geklingelt werden wollen. zumal keine Miete von denen gezahlt wird. Wir sind Rentner.
Wie oft muss der Aussendienst kommen ?
2 Antworten
Das Problem ist nicht dass Sie mit dem Jobcenter nichts zu tun haben wollen, ihr Sohn aber sehr wohl. Daher muss er schon kooperieren. Wenn er krank ist und einen Termin nicht wahrnehmen kann, muss er eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Der Außendienst des Jobcenters möchte ja auch nicht zu Euch sondern zu Euerem Sohn. Wenn er nun einmal dieselbe Klingel hat, wie ihr auch dann kann der AD ja nichts dafür.
Hilfreich ist Kooperation des Sohnes, dann werdet ihr auch nicht mehr "belästigt".
Kommt drauf an was in der Einwilligungsvereinbarung steht.
Eine eigene Klingel für den Sohn installieren und dein Problem hat sich erledigt.
Die wurde bisher noch garnicht unterschrieben.