Bildschirmarbeitsplatz, Attest f. Arbeitgeber, Schwerbehinderung

5 Antworten

Der Amtsarzt, das muss aber der Dienstherr veranlassen.

Beamte haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn

Hallo, Du kannst Deinen Arbeitgeber um einen Termin bei Eurem Betriebsarzt/Amtsarzt bitten. Dieser macht einen Bildschirmtest und kann Dich dann auch zu einem Spezialisten weiterschicken. Gehe bitte mal zu Deiner Schwerbehindertenvertretung und besprich dort einmal, ob Dir ein größerer Monitor helfen könnte. Es gibt auch ganz spezielle Vergrößerungssoftware, die Dir das Arbeiten am Computer erleichtern kann. Dazu soll Deine Schwerbehindertenvertretung den technischen Berater des Integrationsamtes bitten, Deinen Arbeitsplatz zu begutachten. Keine Bange, das kostet nichts. Das Integrationsamt übernimmt dann auch die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung Deines Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber muss nur dort den Antrag stellen. Aber das Vorgehen sollte Deine Schwerbehindertenvertretung kennen oder sich Hilfe und Unterstützung beim Integrationsamt holen. Du kannst Dich aber auch selber jederzeit an das Integrationsamt wenden. Viel Erfolg und wenn Du noch Hilfe brauchst, melde Dich ruhig wieder. Gruß Deanna

Hallo slimt29,

Sie schreiben:

Bildschirmarbeitsplatz, Attest f. Arbeitgeber, Schwerbehinderung. Es besteht ein Schwerbehinderung von 50% wegen u. a. starker Kurzsichtigkeit von einer knapp unter 20 Dipotrie. Beamter. Der Arbeitgeber verlangt eine Bescheinigung, dass eine 100%ige Arbeitsleistung bzgl. Computerarbeitsplatztätigkeit nicht möglich ist. Wer, ausser der Hausaugenarzt, stellt so eine Bescheinigung, Attest, Untersuchungsbericht/protkoll aus, welche auch bei Einleitung von gerichtlichen Schritten standhält?

In Normal-Fall müßte ein gut formuliertes Attest Ihres behandelnden Augen-Facharztes ausreichen.

Eine wesentliche Untermauerung dieses Attestes kann erreicht werden, wenn man sich dasselbe in einer namhaften Augenklinik, ggf. auch Bundeswehrkrankenhaus, bestätigen läßt!

Zu beachten ist immer:

Deratige, aussagefähige Atteste sind meist nicht durch die Krankenkassen abgedeckt und die Betroffenen müßen den Zeit- und Kostenaufwand der Arztes aus eigener Tasche bezahlen.

Hier sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Arzt erkundigen, ob Sie ggf. eine Zuzahlung leisten müßen!

Im Beamtenstatus gibt es natürlich in diesen Dingen manche Annehmlichkeiten, die es in der freien Wirtschaft so nicht gibt.

Es kann auch nie schaden, in diesen Dingen einen Rechtsbeistand an der Seite zu haben, wie VDK oder andere Sozialverbände mit Sozialrechtsschutz für Ihre Mitglieder.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

VdK e.V. kümmert sich um sowas.

Der Amtsarzt vielleicht?