Wird der GdB niedriger wenn man eine Prothese oder Hilfsmittel benutzt

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Sollten die Sachen verlangen, wo der Arzt bescheinigt, dass es nicht geht, dann solltest Du ganz schnell einen Anwalt einschalten. Allein wird man in dem Dschungel der Paragraphen nicht weit kommen, da Sie einen das Wort im Mund verdrehen. Auf gar keinen Fall für solch ein Unsinn unterschreiben, sondern gleich Bescheid geben, dass dies von Anwalt geprüft werden muss.

wolle1961 
Fragesteller
 10.02.2010, 04:27

Danke ballfighter, daran hab ich auch schon gedacht, aber ich weiss nicht wie die Erfolgsaussichten sind, weil bei uns alles noch etwas komplizierter ist. Z.B. hab ich z.Z. keine Rechtsschutzvers., die hat mich gekuendigt, weil ich vorruebergehend im Nicht-EU Gebiet wohne ( wurde von meiner Firma hierher versetzt). Die Vers. tritt erst wieder in Kraft wenn wir zurueck sind. Ist auch so ne dumme Sache.

ballfighter  10.02.2010, 04:37
@wolle1961

Deswegen habe ich ja gesagt, mit den vielen Paragraphen kommt man nicht mehr allein zurecht. Das ist in Deutschland halt so eine Sache für sich.

silvie29  10.02.2010, 04:42
@wolle1961

VdK kostet soweit ich weiß einen jahresbeitrag von 60 €. und die haben sich wirklich toll gekümmert bei meinem bekannten. bis vors arbeitsgericht, also wirklich top. kann ich nur loben. und wie gesagt: ohne vdk hat man beim versorgungsamt kaum eine chance. und das ist nach meiner meinung eine schande, wie eine staatl. behörde mit menschen umgeht die ihr ganzes leben gearbeitet haben. mein genanntes beispiel war nicht übertrieben, es hat sich so abgespielt.

ballfighter  10.02.2010, 04:48
@silvie29

Es habe es bei einem Bekannten auch erlebt. Es hatte Krebs, welcher ihn von innen her zerfraß. An einem Tag, an dem es ihm gut ging, machte er sich auf dem Weg zum Versorgungsamt. Dort kam die Aussage, wenn Sie hier den ganzen Tag warten können, können sie auch gleich nen Job annehmen. Das Pech für die Tante vom Versorgungsamt, er war Anwalt und wußte sehr gut damit umzugehen.

Hello, richtig ist, dass bei Hörminderung die GdB (!) Bewertung mit Einsatz eines Hörgerätes bewertet wird. Der GdB (Schwerbehinderung) hat aber mit der MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit) eigentlich nichts zu tun!!! (Ein 100% Blinder kann durchaus noch wertvolle Arbeit z.B. in einer Telefonzentrale leisten.) Bei Taubheit im Erwachsenenalter bekommt man maximal einen GdB von 70, es sei denn, sie ist angeboren und begründet somit Sprachbildungsstörungen. Bei Prothesen wird der GdB immer mit dem Einsatz einer gut funktionierenden Prothese eingeschätzt, wenn das nicht so ist, bekommt man mehr. Viele Grüße R

erinnert mich an einen fall (mir persönlich bekannt) in dem ein drei mal hüftoperierter arbeiter (ca. 60 jahre) lt. bescheid wieder arbeiten sollte (ich glaub auch 6 std pro tag) weil er "ja operiert wurde und somit wiederhergestellt sei"! das muß man sich mal vorstellen! dieses urteil erging nach arztgutachten und amtsarztgutachten - obwohl jeder - entschuldigung - idiot - gesehen hat dass der mann köperlich total fertig war, dazu mußte man kein arzt sein um zu sehen dass er kaum laufen konnte, wie soll der dann wieder 6 std arbeiten?! und trotzdem ergeht dieses schwachsinnsurteil!! da frage ich mich welchen sinn hat ein ärztliches gutachten des versorgungsamtes wenn die so schreiben wie deren behörde es gerne hätte? also ohne vdk kommt man da nicht weit! brauchte man unbedingt, hab ich mittlerweile schon von verschiedenen betroffenen gehört.

wolle1961 
Fragesteller
 10.02.2010, 04:21

Danke silvie29 Aber wie gesagt, die haben vor der 1. OP die voellige AU festgestellt, da hatte meine Frau auf dem 2. Ohr noch 40% Hoervermoegen. Jetzt bei 100% und Implantat soll alles besser sein? Zumal sie hoert mit Impl. keine natuerlichen Laute, sondern wie Micky-Maus. Ich kann das nicht verstehen

silvie29  10.02.2010, 04:34
@wolle1961

ja, wie gesagt, nur wenn man ein künstliches hüftgelenk hat, kann man ja auch nicht behaupten, der mensch ist wieder wie neu! genau das haben die aber gemacht. und in eurem fall seh ich es ähnlich: op, 100 % hörvermögen entspricht verbesserung, ergo 6 std. arbeiten. die gehen nur nach zahlen. die sehen erst 40 %, jetzt 100 % hörvermögen, also AU dahin, kann arbeiten. die feinheiten, die eine geschichte rund machen, lassen die weg. nämlich in eurem fall dass das hören trotzdem nicht zu vergleichen ist mit jemand anderem der auch 100 % hörvermögen hat aber die töne natürlich wahrnimmt. ich bin nicht der meinung dass die op den gdb reduziert. natürlich bin ich laie aber nach allem was ich gehört habe hab ich kein vertrauen ins versorgungsamt. außerdem schreiben die das immer so theoretisch - aber in der praxis - welchen beruf könnte man 6 std unter aufsicht ausführen?

Erwerbsminderung und Behinderung sind zwei paar Schuhe. Für die Rente spielt es keine Rolle ob deine Frau nur unter Aufsicht arbeiten kann oder ob sie taub ist, da zählt nur kann sie eine gewisse Anzahl von Stunden am Tag Arbeiten oder nicht. wegen Taubheit ist man nicht unbedingt erwerbsgemindert, es gibt genug Taube Menschen die vollschichtig Arbeiten. Ich kenne deine Fall jetzt nicht, aber ich kann die Rentenversicherung schon verstehen. Es kann jetzt natürlich sein das es noch Sachverhalte neben den von dir beschrieben gibt die das ganze in einem anderen Licht erscheinen lassen. Bis jetzt erkenne ich aber keine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

wolle1961 
Fragesteller
 04.03.2010, 03:11

Hallo Drachentoeter. Erst mal Danke fuer die Antwort. Aber das ist auch schon alles. Die Antwort zeigt das Sie einfach ueberhaupt keine Ahnung vom Taubsein haben. ( wie die meisten Menschen ueberhaupt.) Mal ein kleiner Tipp. Setzen Sie sich mal was auf die Ohren, wo sie absolut nichts mehr hoeren!! Ich meine nicht nur irgendwelche Kopfhoerer o.ae. Wenn Sie am Ende des Tages immer noch das Gefuehl haben, ist alles kein Problem, dann koennen Sie mir wieder antworten. Vorher ersparen Sie es sich und mir

Drachentoeter  04.03.2010, 09:23
@wolle1961

Du bist mir einer, ich habe selber eine Behinderung, Gdb 80 und Merkzeiche aG, du solltest mir also nicht über Behinderungen erzählen müssen. Natürlich ist Taubheit eine schwere Behinderung genauso wie vieles andere auch, das bedeutet aber nun mal nicht das man gleiche Erwerbsgemindert oder sogar Erwerbsunfähig ist. Ich will es noch mal in aller deutlichkeit sagen, eine Behinderung hinderte einen nicht unbedingt daran vollschichtig zu arbeiten. Ja es stimmt ich kann mich nicht in eine tauben Menschen hineinversetzen, das ist hier aber auch nicht notwendig, da ich nur festgestellt habe das Taubheit alleine kein Grund ist nicht vollschichtig berufstätig zu sein. Ich kann mich übrigens auch nicht in eine Blinden oder Querschnittsgelähmten Menschen hineinversetzen.