Schwerbehindertenprozente bei BG

7 Antworten

Mit dem GdB hat die Berufsgenossenschaft nichts zu tun. dafür sind die Versorgungsämter zuständig. Es gibt übrigens keine Behindertenprozente sondern nur eine Grad der Behinderung der zwischen 0 und 100 liegt, Prozent gibt es da nicht.

Doch man kann bei der BG GdB beantragen. Ein ehemaliger Arbeitskollege hatte das nach einem Arbeitsunfall auch gemacht und bekommt seitdem Geld von der BG.

@knaupa

Get es um Deustchland? Was meinst du den genau mit Schwerbehindertenprozenten? Bei uns gibt es wenn es um eine Schwerbehinderung geht nur den GdB ( Grad der Behinderung ) für den ist nicht die BG ( Berufsgenossenschaft? ) zuständig.

Du meinst eine MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), da rufst du bei deiner zuständigen BG an sagst was für probleme noch bestehen und die lassen dich begutachten und den wirst du shen ob dir was zu steht oder nicht.

Hallo,

wie schon von Anton96 angeführt, sind für die Beantragung von Schwerbehinderung in der Regel die Versorgungsämter zuständig.

Wenn Sie alle Ihre Rechte voll ausschöpfen und keine unnötige Zeit bei Ihrem Vorhaben verlieren wollen, sollten Sie sich unbedingt einen versierten Rechtsbeistand zu Hilfe nehmen.

Schließlich ist jeder Fall individuell verschieden und da spielen viele unterschiedliche Faktoren mit.

Wenn Sie bereits einer Gewerkschaft oder einem anderen Sozialverband angehören so sollten Sie sich dort erkundigen, ob Ihnen ein Rechtsbeistand zusteht.

Ist dies nicht der Fall sind Sie gut beraten, Mitglied beim VDK-Deutschland zu werden.

Gegen einen relativ geringen Monatsbeitrag erhalten Sie kompetenten Rechtsbeistand, notfalls bis zu den Sozialgerichten.

Und das nach meinem Kenntnisstand ohne Wartezeiten.

Wird Ihr Anliegen durch einen kompetenten Rechtsbeistand bearbeitet und bei den entsprechenden Behörden eingereicht, so haben Sie erheblich bessere Erfolgschancen als wenn Sie da allein und ohne Rechtsbeistand herumpfuschen.

Im Idealfall haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn nicht müßen hier Wartezeiten (mind. 3 Monate bis zu einem Verfahrensbeginn) berücksichtigt werden.

Sparen Sie bereits im Vorfeld nicht an der falschen Stelle und gehen Sie gleich zum Schmied und nicht erst zum Schmiedle.

Viel Erfolg

Konrad

Der VDK ist wohl dein Lieblingsverein? Wenn er sowieso einen Anwalt nehmen soll warum dann erst zum VdK, deren Anwälte arbeiten auch nicht für trocken Brot, dann würde ich mir direkt einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen.

@Anton96

Hallo Anton96,

VDK als Lieblingsverein, das klingt wie eine polemische Anspielung, ist so nicht korrekt und zieht die ursprüngliche Frage ins Lächerliche.

Richtig ist, daß viele Leute (mit ohnehin wenig Geld) keine Rechtsschutzversicherung haben und bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten von mindestens 3 Monaten einkalkulieren müßen.

Damit sind Sie bei einem bereits anstehenden Problem ohne Rechtsschutz.

Es gibt ja auch noch Zugehörige (Mitglieder) zu anderen Sozialverbänden, wo oft auch ein Rechtsbeistand integriert ist.

Für Menschen, welche noch gar keinen Rechtsschutz (Rechtsbeistand) haben dürfte der VDK oft der letzte Ausweg sein, um ohne Wartezeiten einen Rechtsbeistand sein Eigen nennen zu dürfen.

Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung, welche ja dann in der Regel nur bei gerichtlichen Verfahren einspringt und bei Vergleichen oft gar nicht leistet, bietet der VDK hier ohne Wartezeiten wertvolle Hilfestellungen auch bei Beratungen, ohne daß gleich ein Gericht eingeschaltet wird.

Für viele Betroffene dürfte auch die unabhängige Patientenberatung des VDK eine wertvolle Hilfe darstellen.

Nicht zuletzt ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der VDK mit seinem mittlerweile sehr umfangreichen Mitgliederbestand eine schlagkräftige Interessenvertretung für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft darstellt.

Wenn Sie gegen eine Empfehlung des VDK sind oder Bedenken gegen eine Mitgliedschaft haben, so sollten Sie dies sachlich begründen.

Ich weiß aus eigener Erfahrung aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis, daß Betroffene beim VDK gegen einen geringen Monatsbeitrag wirklich wertvolle Hilfen erhalten, welche sonst teuer bezahlt werden müßen.

Da der VDK für Weiterempfehlungen weder Prämien noch sonst irgendwelche Geldleistungen gewährt sind meine Hinweise als Hilfe zu Selbsthilfe für Ratsuchende und Betroffene gedacht.

In diesem Sinne beste Grüße

Konrad

@Konrad Huber

Ich habe direkt kein Problem mit dem VdK, nur kenne ich nicht nur postive Erfahrungsberichte sondern auch negative Erfahrungsberichte. Die Qualität der Hilfe und Beratung scheint je nach Ortsverband doch stark zu schwanken. Mir ist halt nur aufgefallen das du hier nicht den VdK als eine möglichen Ansprechpartner nennst, sondern wirklich für ihn wirbst. Dagegen habe ich gar nichts, nur muss du es auch hinnehmen das es andere Meinungen gibt.

@Anton96

Hallo Anton96,

sicherlich kann es beim VDK von Ort zu Ort unterschiedliche Qualitätsmerkmale geben, da nach meinem Kenntnisstand die Landesverände oft eigenständige Organisationen sind.

Schließlich sind auch beim VDK Menschen im Spiel und da wird es immer wieder Unterschiede, auch in den Möglichkeiten vor Ort, geben.

Leider hat man als Betroffener keine allzu große Auswahl, wenn man erst einmal in einer entsprechenden Situation feststeckt.

Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn jemand wie Sie seine eigene Meinung vertritt.

Sollten Sie außer dem VDK andere hilfreiche Institutionen kennen, jederzeit willkommen.

Beste Grüße

Konrad

Hello,folgende Richtigstellung: MdE wird von der BG oder der privaten Versicherung festgelegt; GdS = GdB Grad der Schwerbehinderung i. a. durch das Versorgungsamt oder deren Ersatz (z.B. NRW), wobei der GdB im sozialen Entschädigungrecht (SEG) und der GdS bei der Beurteilung der Schwerbehinderung genutzt wird. weiter: Wenn die BG eine MdE anerkannt hat, wird mindestens dies vom Versorgungsamt 1:1 übernommen. Die Schwerbehinderung begründet k e i n Rentenbezug!!! weiter: Rechtsvertretung durch Sozialverbände oft besser als Rechtsanwälte, weil die Bezahlung absichtlich gering gehalten ist und RAe oft kein Interessen haben. Der Bearbeiter beim Sozialverband sollte aber "plitsch" sein. Auch dort gibt es Schlafmützen. Die Beurteilungskriterien von GdB und GdS zu MdE sind ähnlich aber nicht gleich! Arbeitsunfall = Antrag bei der BG Schwerbehindertenausweis = Antrag beim Versorgungsamt o.ä. (Auskunft ggfs im Rathaus). VG R