Bin ich überhaupt noch vermittelbar?

1 Antwort

Hallo Karianda,

Für eine Grundsicherung nach SGB 12 (Alter und Erwerbsminderung), bist Du für 3 Stunden/Tag nur arbeitsfähig. 6h/d ist "halbtags" (teilweise erwerbsgemindert), was für die Grundsicherung eher keine Rolle spielt.

Der medizinische Dienst kann auch beurteilen, ob Du vielleicht zum "Fallmanager" geleitet wirst. Oder ob eine berufliche oder medizinische oder medizinisch-berufliche Reha hilfreich sein könnte. Wenn Du aber einen Minijob hast und Dich auch in diesem zurechtfindest, dann darfst Du ihn hoffentlich behalten dürfen. Auch, wenn Du doch in die Erwerbsminderung 'geschoben' wirst. Und wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann wurde auch der Freibetrag erhöht. Also dass Du nicht nur 100 Euro hinzuverdienen kannst und der Rest wird abgezogen, sondern dass Du mehr Geld hast. Wobei das glaube ich auch für die ARGE selbst zählt.

Und bei der Grundsicherung (SGB XII) musste ich auch etwas unterschreiben, dass sie mich in "Maßnahmen stecken dürfen". So viel anders, als die ARGE habe ich es nicht empfunden.

Viel Glück für die Begutachtung.

Vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!