Kann ein Chef eine schwerbehinderte Mitarbeiterin nicht rausschmeissen, obwohl diese die einzige Angestellte auf einer bestimmten Position ist?

10 Antworten

Selbstverständlich kann diese Person entlassen werde. Es ist jedoch die Zustimmung des Integrationsamtes notwendig. Und bei sachlich nachvollziehbaren Gründen wird man diese auch erhalten.

Grundsätzlich geht das in diesem Fall. Die Hürden sind bei schwer Behinderten sehr hoch und muss dem Integrationsamt gemeldet werden, welches die Kündigung prüft und auch ablehnen kann. Eine Ablehnung erfolgt z.B. wenn die Person in einem anderen Bereich beschäftigt werden könnte. Die Hürden sind sehr hoch angesetzt.

Grundlegend steht auch dort einiges: https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/sonderkuendigungsschutz-fuer-schwerbehinderte/

Bei einem schwerbehinderten Mitarbeiter muss nur das Integrationsamt zustimmen. Unkündbar ist sie nicht.

sie ist nicht unkündbar, auch wenn es einen besonderen Kündigungsschutz für anerkannte Schwerbehinderte gibt. Es sind aber besondere Vorschriften zu beachten, z.B. die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, des Integrationsamtes und natürlich des Betriebsrates.

Fällt ihre Arbeit weg oder vermindert sich und kann sie in keinem anderen Bereich eingesetzt werden, dann ist sie kündbar.

Das Integrationsamt muss da zustimmen und da machen die in rd. 90% aller Fällen.