Bild in WhatsApp-Gruppe gepostet - Anzeige?

4 Antworten

Ja sie kann bzw darf dich anzeigen solch einen ähnlichen fall hats bei uns gegeben nur ein video das so weit weitergeschickt wurde das es iwer auf YouTube gestellt hat und ja es hat sogar ne gerichtsverhandlung gegeben

Du darfst natürlich Bilder nicht so einfach verbreiten, dabei verstößst du sogar gegen zwei Gesetze, nämlich zum Einen gegen das Urheberrecht, das dir verbietet Aufnahmen zu verbreiten bei denen du nicht das explizite Recht des Urhebers hast sie verbreiten zu dürfen und zum Anderen das Persönlichkeitsrecht, das dir (in den meisten Fällen) verbietet Aufnahmen von Personen gegen den Willen das Abgebildeten zu verbreiten!

Im ersten Fall kann laut Gesetz mit "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" und imzweiten Fall  mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" bestraft werden.

Theoretisch kann sie dich also tatsächlich anzeigen und obendrein auch noch Schadensersatz fordern. Ob sie das tatsächlich tut kann man nicht sagen, wenn du sie damit derart blosgestellt hast wäre es natürlich gut möglich.

Immerhin verliert man ja die Rechte an Bildern, die man über WhatsApp verschickt.

Das ist natürlich absoluter Quatsch!

Raphii1100  03.05.2018, 19:00

Also Zitat AGB von WhatsApp
„Wer auf WhatsApp Bilder oder Texte verschickt gewährt WhatsApp damit das Recht, diese Inhalte zu benutzen, wiederzuverwerten oder auch an Dritte weiterzuverbreiten.“

Sprich man man verliert zumindest seine Rechte (von den BILD an WhatsApp)

Was ist wenn ein User das Bild über WhatsApp an einen anderen Nutzer schickt? Hat da dann nicht eigentlich WhatsApp das Bild verschickt ? Weil ich schicke es auf den Server von WA und der Server von WA schickt es denn weiter an den Empfänger oder ?

Also hat sie in gewisserweiße das Recht auf das Bild verloren. Meiner Meinung nach

GammaFoto  03.05.2018, 19:22
@Raphii1100

es geht hier aber nicht um "Meinungen" sondern um Recht und Gesetze.

Und du gibst dabei ja schon selbst die Antwort: WhatsApp braucht das Einverständnis, die Bilder (Videos, Musik, Texte etc) die man damit verschickt auf seinen Servern zu speichern und anderen Leuten (den Empfängern der Nachricht) dieses dann zugänglich zu machen. Dazu muss man sein Einverständnis geben und das ist es dann eben auch, wozu man in den AGBs zustimmt.

Man "verliert" dabei aber keine Rechte, das wäre auch rechtlich gar nicht möglich! Das Urheberrecht ist fix, man kann es nicht "verlieren" und man kann es auch nicht übertragen. Das behält man sein Leben lang und 70 Jahre nach seinem Tod sogar noch seine Nachkommen

Nein es schadet der Person ja nicht erheblich, dadurch kann man es nicht zur Anzeige bringen.

JustEcoSpace 
Fragesteller
 08.05.2015, 18:59

Danke für die Antwort :) Hast du irgendeine sichere Quelle?

TrafalgerDlaw  08.05.2015, 19:10

Stgb

JustEcoSpace 
Fragesteller
 08.05.2015, 19:18
@TrafalgerDlaw

Welcher Paragraph? Ich kenne mich da leider kein Stück aus :D

TrafalgerDlaw  08.05.2015, 20:17

201 (a) (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

GammaFoto  08.05.2015, 20:56
@TrafalgerDlaw

Das ist falsch, weil du fälschlicherweise davon ausgehst dass dies das einzige Gesetz ist in dem sowas geregelt wird. Das Problem dabei ist, dass das StGB hier dazu dient "Das Ansehen" einer Person zu schützen und damit Schaden von diesee Person abzuwenden.

Es gibt aber auch noch das KunstUrhG!

Dort werden allgemein die "Regeln" der Veröffentlichung von Aufnahmen geregelt. Dieses besagt:

§ 22 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

(...)

§ 33 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Falls das zur Anzeige kommen sollte (was ich sehr sehr stark bezweifle) wird es eh fallen gelassen. Keine Sorge ;)

JustEcoSpace 
Fragesteller
 08.05.2015, 18:59

Danke für die Antwort :) Hast du irgendeine sichere Quelle?