Ist es strafbar, wenn man ein Bild ohne Erlaubnis verschickt?

3 Antworten

Solange sie das Bild nicht kommerziell oder anders illegal verwertet, sehe ich da nichts Anstößiges, weil du es offensichtlich im Internet zum Anschauen freigegeben hast. So macht sie kostenlos Werbung für dich. Wenn du keine Verbreitung willst, musst du das Bild vor anderen schützen (und nicht irgendwo ins Internet stellen).

Solltest du in diesem Bild jedoch ungefragt andere Personen eingebaut haben, könntest du Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt haben. Allerdings sind deine Beschreibungen nicht eindeutig, sondern schwammig.

§22 KUG (Kunsturhebergesetz)

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

Kann man zivilrechtlich abmahnen lassen, wird ziemlich teuer für denjenigen,d er das Bild weiterverschickt hat ... aber solche Leute verdienen es, zahlen zu müssen!

Ja ist es

Welcher Straftatbestand sollte hier erfüllt sein?

Ich weiß nicht wie es heißt, aber es ist strafbar Bilder zu teilen ohne deine Erlaubnis

@tokkotik

So wie es die Fragestellerin schrieb ist sie nicht die Urheberin des Bildes von daher hat sie keine Rechte an dem Bild. Strafrechtlich relevant ist das Verbreiten in dem Fall ohnehin nicht, höchstens zivilrechtlich.