BG-Rente und Versorgungsausgleich

3 Antworten

Beim Versorgungsausgleich werden die Versorgungsansprüche BEIDER Partner zusammen gerechnet, die während der Ehezeit entstanden sind. Die Summe wird dann wiederum durch zwei geteilt. Stichtag ist der Tag an dem die Scheidung eingereicht wird.

Die BG-rente soll ja einen Minderverdienst ausgleichen, den du nach dem Unfall hast. Dadurch werden auch deine Altersbezüge gemindert.

Das Familiengericht ermittelt die Versorgungsansprüche, die sie die Eheleute jeweils während der Ehezeit erworben haben. Es werden die Versorgungen einbezogen, die mit Hilfe des Vermögens oder aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Ehegatten begründet oder aufrechterhalten worden sind.

Leistungen mit Entschädigungscharakter (z.B. eine Unfallrente) fallen nicht unter den Versorgungsausgleich.

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/versorgungsausgleich.htm

Die Unfallrente hast du dir ja nicht während der Ehezeit erarbeitet.

Nach meiner Meinung wird auch die BG-Rente nach Altersrenteneintritt geteilt, d.h. wenn Deine dann Exfrau Altersrente bezieht wird ihr ein Teil Deiner BG-Rente ausgezahlt und dieser Teil fällt für Dich dann weg (wenn du Altersrente beantragst).
Wie gesagt, ist meine Meinung, letztendlich entscheidet darüber das Familiengericht.
Aber wende Dich doch mal an die nächste Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die können Dir mit Sicherheit mehr dazu sagen als Dein Anwalt, die sind im Thema.