Bekomme ich von meinem verstorbenen Ex-Mann die Rentenpunkte zurück?

6 Antworten

Hallo, leider sind die bisherigen Antworten nur teilweise richtig. Du sprichst mit deiner Frage eine der grössten Ungerechtigkeiten im Deutschen Rentenrecht an. Hat dein Ex-Gatte weniger als 36 Monate Rente bezogen kannst du auf Antrag bei der Rentenversicherung deine Rentenpunkte zurückfordern. Ist dieser Zeitraum überschritten, ist nach derzeitiger deutscher Rechtsprechung nichts mehr zu machen, deine Rente bleibt für immer gekürzt. Dieses Unrecht gibt es seit 1977 (Reform des bundesdeutschen Scheidungsrechts). Tausende EX-Gatten/innen sind bisher in den "Genuss" dieser Ungerechtigkeit gekommen. Betroffene sind dabei eine Klage vor einem EU-Gericht vorzubereiten. Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich zu organisieren, schon deshalb, um eine halbwegs genaue Zahl der Benachteiligten zu ermitteln. Diese Zahlen werden vermutlich von den Rentenversicherern der Öffentlichkeit vorenthalten.

 - (Tod, Rente, Scheidung)  - (Tod, Rente, Scheidung)

Hallo Krauerwolf. Wie Recht Du hast. Das ist nicht nur ungerecht. Es ist auch Diskriminierend gegen das Grundgesetz und eine schlimmere Strafe als Steuerhinterzieher (Millionäre) erhalten.

Nein, leider nicht. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn er selbst noch keine Pension oder Rente bezogen hätte. Ich hatte das Glück und habe nach dem Tod meines Ex-Mannes meine Pensionsansprüche zurückbekommen.

Hallo,

habe mittlerweile Antwort von der Rentenversicherung: ich kann den Antrag auf Rücküberschreibung erst stellen, wenn ich selbst einen Rentenantrag stelle, also in ca. 30 Jahren und wer weiss, wie die Gesetze dann sind...

LG Heike

Zurück gibts nix, aber abgeben musst du auch nichts mehr, kann er ja nix mehr mit anfangen

Nein, die bekommst du nicht mehr zurück!