BG- Rente und Kindesunterhalt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

beide Kinder haben lt. Düsseldorfer Tabelle einen Anspruch auch 490,00 Euro abzgl. halbes Kindergeld. Dies wären also 398 x 2. Demnach zahlt er zuviel. Des Weiteren würde mich interessieren, was das 17. jährige Kind macht. Wenn es schon in einer Ausbildung ist, dann kann er nach Abzug einer Pauschale von 90,00 Euro die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt anrechnen. Besteht über den zu zahlenden Unterhaltsbetrag ein Titel? Vielleicht muss dieser abgeändert werden mit einer Abänderungsklage bei Gericht. Würde allerdings Sinn machen bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Kindes zu warten, da ab diesem Zeitpunkt auch die Kindesmutter mitzahlen muss. Viel Glück.

Vielen Dank für die nette Antwort. Die war sehr hilfreich. Wir werden uns einen guten Rechtsanwalt suchen müssen, auch wenn dafür eigentlich kein Geld mehr da ist...wie traurig bei diesem Einkommen. Da werde ich sicherlich einspringen müssen. Das ältere Kind ist noch in der Schule, und wird nächstes Jahr 18 Jahre alt.

1400 euro Unterhalt für 2 Kinder - glaub ich nicht.