Scheidung/Versorgungsausgleich: Selbstbehalt bei der Rente?

2 Antworten

Hey,

bei dem Versorgungsausgleich wird einfach nur geschaut, wie viele Rentenpunkte jeder hat und diese werden dann hälftig aufgeteilt. Die Umstände interessieren hier nicht.

Allerdings kann man den Versorgungsausgleich auch durch notarielle Beurkundung oder direkt vor dem Gericht modifizieren oder ausschließen!!

Außerdem könnte es sich hier vielleicht um einen sogenannten Härtefall handeln, sodass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, wenn du dadurch unangemessen benachteiligt wirst! https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/versorgungsausgleich

LG

So bitter das ist, wenn er nichts hat, was ausgeglichen werden kann, dann haben sie tatsächlich nichts in der Hand und können nichts von ihm fordern. Wenn er gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat, dann ist es tatsächlich so, dass sie diejenige sind, die bluten muss. Sein späteres Erbe betrifft sie nicht mehr- so ist es leider.