Versorgungsausgleich bei Scheidung wenn VOR der Ehe schon die Erwerbsunfähigkeitsrente bestand?
Ich bezog schon 1996 die Erwerbsunfähigkeitsrente. Im Oktober 1997 war unsere Heirat. Nun rechnete mir die RVA aus, ich muss meinem Mann 349,-- € mtl. Versorgungsausgleich ab Scheidung abgeben. Jedoch sind während der Ehe KEINE Anwartschaften entstanden. Ich habe ja VOR der Ehe schon die Rente bezogen? Mein Mann ist selbständig und hat seine Lebensversicherungen schon in seine Firma gesteckt. Unterhalt habe ich nie erhalten. Der Zugewinn gegenseitig ist 0,00€.
Hat jemand eine Erklärung hierfür?
Lieben lieben Dank!!!!
Ich gehe sicher auch zu einem Anwalt und VDK, aber es lässt mir einfach keine Ruhe. Ich stürze so in die Altersarmut! Danke für Rückantworten!!!!
5 Antworten

Der Versorgungsausgleich bezieht sich IMMER auf den Zeitraum der Ehe.
Nur Ansprüche, die WÄHREND der Ehezeit erworben wurden, werden beim Ausgleich aufgeteilt.

Wenn Du während der Ehe wirklich überhaupt keine Rentenanwartschaften erworben hast, dann musst Du auch nichts ausgleichen. Möglicherweise hast Du aber doch Anwartschaften erworben, z.B. durch Kindererziehung oder durch eine Ausbildung.

Oder durch die Zurechnungszeit...

Nimm den Rat deines Anwalts an. Hier bekommst du zu solchen Themen nur Schrottantworten.

Nicht nur!

Danke!
Leider gibt es immer wieder „Schrottantworten“, da muss ich frisanne leider recht geben. Manchmal ist es für die FS nicht leicht, die korrekten Antworten herauszufiltern. Aber in dem Fall kann auch kein Anwalt helfen.

Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, wurden Entgeltpunkte für die sogenannte Zurechnungszeit (die Zeit, in der du aufgrund der Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten konntest) berechnet. Diese wird mit deinem persönlichen Durchschnitt berechnet. Wenn diese Entgeltpunkte in die Zeit deiner Ehe fallen, werden sie aufgeteilt.
Es ist also leider korrekt, wenn du Entgeltpunkte abgeben musst.

Andererseits werden natürlich die genannten Lebensversicherungen ebenfalls einbezogen. Auch wenn sie in die Firma geflossen sind, sind sie ja nicht einfach "weg"

Während deiner EM Rente liegt die Zurechnungszeit, die als Anwartschaft gilt!
Der Ausgleich ist somit rechtens
Das stimmt nicht. Die Antworten von okieh56 und turnmami sind korrekt.