BG mit Student- Anrechnung von Kindergeld bei den Eltern?

1 Antwort

Er fällt dann aus der BG - der Eltern raus,sie bekommen dann gar nichts mehr für ihn gezahlt !

Von seinem Bafög - werden dann 20 % ( vom Bafög - Höchstsatz berechnet ) nicht auf seinen Bedarf angerechnet.

Zum anrechenbaren Bafög - kommt dann das Kindergeld und davon muss er dann sein Regelsatz abziehen,ab 18 Jahren bis 24 liegt der derzeit bei 320 €.

Der Rest würde auf seinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet.

Wenn das dann nicht reichen würde,dann kann er beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu seinen ungedeckten KDU - beantragen.

Sollte aber mehr übrig sein,dann würde das seinem Kindergeld zugerechnet,diesen Überschuss braucht er dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,deshalb würde er dann auf die BG - der Eltern angerechnet.

Hat der Kindergeldberechtigte kein weiteres Einkommen wo er schon Freibeträge geltend macht,dann könnten die 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld abgesetzt werden,weil es dann zum Einkommen des Berechtigten wird.

Das würde dann auch bei einem Nebenjob so laufen,dann würden vom Einkommen des Kindes seine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann das anrechenbare Einkommen auf seinen Bedarf angerechnet bzw.auf den Teil des Kindergeldes,was das Kind noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Wenn dann soviel anrechenbares Einkommen da wäre,dass das Kindergeld vollständig nicht mehr selber benötigt würde,dann darf nichts mehr auf die BG - der Eltern angerechnet werden.

Maloiya 
Fragesteller
 19.09.2015, 13:37

ok, danke erstmal. in diesem konkreten fall hieße das also: 80% von 422 + 188 (kindergeld)=525,60 € einkommen. 525,60 - 320 (regelbedarf) =205,60 Rest

205,60 - 165 (kdu) = 40,6 Rest, der den Eltern zugerechnet wird.

d.h. dann die eltern kriegen 3/4 der miete, plus deren regelsätze minus kindergeld vom anderen kind und minus der 40,60

richtig verstanden?

Maloiya 
Fragesteller
 19.09.2015, 13:39
@Maloiya

und das heißt dann auch, dass der junge seinen eltern seinen regelsatz zahlen muss, damit die überhaupt über die runden kommen

isomatte  19.09.2015, 14:11
@Maloiya

Es sind nicht 80 % von den 422 € Bafög - die dann als anrechenbares Einkommen zum Kindergeld addiert werden,sondern die 20 % Freibetrag berechnen sich vom möglichen Bafög - Höchstsatz,es bliebe dann also ggf.etwas weniger übrig !

Sagen wir mal es würden 312 € bleiben,also 110 € Freibetrag,dann käme das Kindergeld von 188 € dazu,dann läge dein anrechenbares Einkommen bei 500 €.

Davon ginge dein Regelsatz von 320 € ab,blieben noch 180 € für deinen Kopfanteil der KDU - übrig,wenn dieser dann 165 € betragen würde,dann hast du einen Überschuss von 15 €.

Dieser würde dann als Einkommen des Elternteils zählen,der das Kindergeld aufs Konto bekommt,hat dieser kein Einkommen bzw.werden die 30 € Versicherungspauschale nicht schon anderweitig berücksichtigt,dann würden diese 15 € nicht berücksichtigt werden.

Erst wenn die 30 € überschritten sind oder diese schon anderweitig berücksichtigt würden,wird dann dein Überschuss vom Kindergeld auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet.

Das würde dann in diesem Beispiel so aussehen.

Deine Eltern bekommen 188 € Kindergeld für dich,davon würdest du deinen Kopfanteil der KDU - von 165 € schon gezahlt haben,es blieben dann noch 23 € übrig,davon würdest du im Beispiel 15 € nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen,blieben also noch 8 € übrig,die dann auf deinen Anteil von z.B. Haushaltsstrom,Telefon,Internet,angerechnet werden könnte.

Dir bliebe also dein Bafög - übrig und davon müsstest du dann ggf.noch etwas zu den obigen Dingen beisteuern und Kostgeld für deine Verpflegung abgeben oder du einigst dich mit deinen Eltern,dass du das dann selber machst.

Was dann übrig ist gehört dir.

Sie bekommen dann nur 3 / 4 der KDU - gezahlt,du fällst ja aus der BG - raus,dass Kindergeld würde nur voll auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet ( max. 30 € Pauschale abgezogen ) ,wenn du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,also wenn du z.B.einen Nebenjob annehmen würdest und dann deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Einkommen ( Ohne ) deinem Kindergeld decken könntest.

Dann würde der Bedarf deiner Eltern bzw.deren BG - auf max.deine 188 € Kindergeld gekürzt,sie haben dann ja nicht weniger als vorher,gleicht ja dein Kindergeld wieder aus,im besten Fall haben sie dann eben sogar diese 30 € mehr pro Monat.

Maloiya 
Fragesteller
 19.09.2015, 15:14
@isomatte

ich glaube ich hab es verstanden. Danke!!!