Ü17 Führerschein nach 3 Monaten Volljährigkeit umtauschen?
Ich wollte mal fragen, ob man den Ü17 Führerschein ("rosa Lappen"/B17 Prüfungsbescheinigung) auch nach der Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab der Volljährigkeit gegen einen normalen Führerschein umtauschen kann. Wie ist die Regelung da (in Bayern)?
Oder ist dieser dann wirklich ungültig und somit auch die Fahrlizenz an sich (sprich muss man den Führerschein dann nochmal machen).
Freue mich auch eure Antworten.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Inhaber darf also bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
5 Antworten
Ganz einfach.
Du hast die Fahrerlaubnis. Im Straßenverkehr weist du die durch das Vorzeigen des Führerscheins nach oder mit 17 eben mit dieser Bescheinigung. Wenn die Bescheinigung nun ihre Gültigkeit verliert, dann kannst du damit nicht mehr nachweisen, dass du eine Fahrerlaubnis hast. Die hast du aber immer noch.
Fahren darfst du mit dieser Bescheinigung also nicht mehr (oder es kostet 10€ wegen Fahrens, ohne den Führerschein dabei zu haben). Aber du hast ja immer noch deine Fahrerlaubnis, das ist in deiner Führerscheinakte festgehalten. Also kannst du jederzeit dort auch noch deinen Kartenführerschein abholen.
Aus dem gleiche Grund kann man ja auch leicht einen Ersatzführerschein ausgestellt bekommen, wenn man mal seinen Kartenführerschein verliert oder der zerstört wird. Man verliert den schriftlichen Nachweis aber nicht die Fahrerlaubnis, die in der Akte belegt ist.
Wow, danke für diese gute Antwort. Klingt auch einleuchtend ;)
das heißt du darfst mit dem führerschein ab 17 genau so fahren wie mit dem normalen, allerdings nur bis 3 monate nach dem 18. geburtstag und nicht außerhalb deutschlands...
lg, Anna
is doch ganz einfach. du gehst zum Ordnungsamt, zeigst deinen provisorischen Lappen, und sagst: ich hätte bitte gerne den richtigen. das kannst du sogar vor dem 18. geburtstag machen.
dann gehst du nach dem 18. geburtstag, und wenn die vom OA den neuen aus der Bundesdruckerei erhalten haben, wieder hin, lässt den provisorischen dort und nimmst den anderen mit....
lg, Anna
Es ist doch bei mir so, dass ich über der 3 Monatigen Umtauschfrist liege. Und da habe ich mich jetzt gefragt, ob ich den "lappen" trotzdem ohne Probleme umtauschen kann.
V.a. hat mich der Satz Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. irritiert, denn wenn man ihn genau nimmt, sagt er mir, dass ich garkeinen Führerschein mehr habe, da ungültig ;)
Sorry, falls ich mich da etwas ungenau ausgedrückt habe.
kein problem, du solltest aber nicht mit dem Auto da hin fahren, wenn das jemand sieht könnte es ärger geben...
lg, Anna
Du kannst das Ding auch nach drei Jahren noch umtauschen. 3 Monate nach deinem 18. darfst du damit aber nicht mehr fahren. Steht doch klar und deutlich da!
Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wenn mans wörtlich nimmt verliert man nach 3 Monaten die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung...
Hast du das schonmal von Bekannten mitbekommen oder warum bist du dir so sicher?
Hol dir einfach binnen 3 Monaten deinen Führerschein und gut ist.
Ich bin ja schon über die 3 Monate-Frist drüber, weswegen ich diese Frage stelle...
Sie verliert die Gültigkeit als Dokument, um damit zu fahren. Den Führerschein solltest du dennoch bekommen. Dienstag ab zum zuständigen Amt!
Ja so hab ich mir das auch gedacht. Danke für deine Meinung dazu.
Da Du mittlerweile schon länger als 3 Monate ab Deinem18.Geburtstag mit der Prüfbescheinigung fährst hast Du die vorgesehene Frist zum Umtausch überschritten.
Du begehst also jedesmal wenn Du fährst eine Ordnungswidrigkeit, denn die Prüfbescheinigung ist nicht mehr gültig und einen Kartenführerschein kannst Du nicht vorweisen. Das wird Dich bei einer Kontrolle 10€ Verwarnungsgeld kosten.
Du bekommst natürlich auch weiterhin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Deinen Kartenführerschein ausgehändigt, allerdings könnte es sein das Du dann auch dort eine Geldbuße zahlen musst.
Ich bin nach dem Ablaufen der Frist nicht selber gefahren (ich hätte sogar gedacht, dass das mehr kostet^^).
Ah ja, dann werde ich mich mal darauf einstellen, danke für die ausführliche Auskunft!
Auch wenn die Prüfbescheinigung ungültig wird, die Fahrerlaubnis hast du ja immer noch, das ist in deiner Akte belegt.
Ihr habt mir alle sehr geholfen, danke!
Ja das war mir bewusst (Österreich geht auch soweit ich weiß), mir ging es hier eher ums umtauschen. Danke aber für deine Antwort.