BF 17 - Ohne Begleitperson - Unfall

7 Antworten

Wikipedia:

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson oder Sonderbescheinigung erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

quadflyer  11.07.2012, 19:38

...allerdings ist 'n Aufbauseminar nicht billig. Ich mach grad Führerschein, bei meiner Fahrschule kostet es 300€

Du hast gegen die Auflagen verstoßen. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und sie kann erst wieder erteilt werden wenn Du nachweisen kannst das Du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast.

Auf dich kommt fahren ohne Führerschein zu mit allen seinen Folgen

falsch

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Quelle: Wiki Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.

50,-€ wird im Regelfall verdoppelt da Vorsatz unterstellt wird, A-Verstoß, 1 Punkt.

Widerruf der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung nach Absolvierung des Aufbauseminares.

Leon97531  11.07.2012, 19:41

...2 Jahre Probezeitverlängerung wenn dies dein erster relevante Verstoß war.

Prednox 
Fragesteller
 11.07.2012, 19:45
@Leon97531

Ja, es war mein erster.

Prednox 
Fragesteller
 11.07.2012, 19:41

Also Aufbauseminar. Ich habe von geschichten gehört wo ein junge mit paar promille von der polizei erwischt wurde und im gleichen augenblick noch einen unfall baute, soviel ich weiß musste der seinen lappen nicht wieder von vorne machen? Ich weiß ja nicht was auf mich zukommt mache mir die ganze zeit gedanken..... :(

Leon97531  11.07.2012, 19:45
@Prednox

Du musst den Führerschein nicht neu machen, nur neu beantragen.
Bekommst den Führerschein nach dem Aufbauseminar wieder.

Prednox 
Fragesteller
 11.07.2012, 19:47
@Leon97531

Oh man, das wäre so hammer geil....... Nie wieder habe meine lektion gelernt

Leon97531  11.07.2012, 19:48
@Prednox

Nie wieder habe meine lektion gelernt

Hoffentlich ;-)

Das ist Fahren ohne Führerschein. Da wird auch die eingetragene "Begleitperson" Schwierigkeiten bekommen. Für dich schaut wohl eine Verlängerung der probezeit und Widerruf der BF-17 Regelung raus. Da bekommst du jetzt etwas Zeit, über dein Fehlverhalten nachzudenken.

Leon97531  12.07.2012, 21:18

Das ist Fahren ohne Führerschein

Nein ist es nicht, und es ist natürlich auch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese ja vorhanden ist.

Da wird auch die eingetragene "Begleitperson" Schwierigkeiten bekommen.

Aus welchen mir nicht bekannten Gründen sollte eine eingetragene Begleitperson, welche nicht einmal dabei war Schwierigkeiten bekommen ?

Da bekommst du jetzt etwas Zeit, über dein Fehlverhalten nachzudenken.

Du bekommst jetzt etwas Zeit um über Deine Antwort nachzudenken.