BF 17 - Ohne Begleitperson - Unfall
Hallo,
Es war am Samstag abend. Ich und 2 meiner freunde wollten gerade zu meinem cousin fahren. Als ich plötzlich (im 2. Gang) mit einem anderen wagen an der kreuzung zusammen kam. Es ist überhaupt nichts passiert, man sicht weder kratzer noch sonst etwas. Wir haben uns nur bisschen berührt. Die Polizei tratt wenig später auf und stellte fest das ich ohne Begleitperson gefahren bin, usw.
Ich wollte wissen was für strafen auf mich zukommen könnten. Meinen Führerschein muss ich aber nicht wieder neu machen, oder?
7 Antworten
Wikipedia:
Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson oder Sonderbescheinigung erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.
Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.
...allerdings ist 'n Aufbauseminar nicht billig. Ich mach grad Führerschein, bei meiner Fahrschule kostet es 300€
Du hast gegen die Auflagen verstoßen. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und sie kann erst wieder erteilt werden wenn Du nachweisen kannst das Du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast.
Auf dich kommt fahren ohne Führerschein zu mit allen seinen Folgen
falsch
Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.
Quelle: Wiki Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.
50,-€ wird im Regelfall verdoppelt da Vorsatz unterstellt wird, A-Verstoß, 1 Punkt.
Widerruf der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung nach Absolvierung des Aufbauseminares.
Ja, es war mein erster.
Also Aufbauseminar. Ich habe von geschichten gehört wo ein junge mit paar promille von der polizei erwischt wurde und im gleichen augenblick noch einen unfall baute, soviel ich weiß musste der seinen lappen nicht wieder von vorne machen? Ich weiß ja nicht was auf mich zukommt mache mir die ganze zeit gedanken..... :(
Du musst den Führerschein nicht neu machen, nur neu beantragen.
Bekommst den Führerschein nach dem Aufbauseminar wieder.
Oh man, das wäre so hammer geil....... Nie wieder habe meine lektion gelernt
Das ist Fahren ohne Führerschein. Da wird auch die eingetragene "Begleitperson" Schwierigkeiten bekommen. Für dich schaut wohl eine Verlängerung der probezeit und Widerruf der BF-17 Regelung raus. Da bekommst du jetzt etwas Zeit, über dein Fehlverhalten nachzudenken.
Das ist Fahren ohne Führerschein
Nein ist es nicht, und es ist natürlich auch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese ja vorhanden ist.
Da wird auch die eingetragene "Begleitperson" Schwierigkeiten bekommen.
Aus welchen mir nicht bekannten Gründen sollte eine eingetragene Begleitperson, welche nicht einmal dabei war Schwierigkeiten bekommen ?
Da bekommst du jetzt etwas Zeit, über dein Fehlverhalten nachzudenken.
Du bekommst jetzt etwas Zeit um über Deine Antwort nachzudenken.
...2 Jahre Probezeitverlängerung wenn dies dein erster relevante Verstoß war.