Bezahlt die Haftpflicht, wenn ich mich Betrunken übergeben musste?

9 Antworten

Das ist gar nicht so einfach.

Grob und fahrlässiges Handeln sind in der Haftpflicht abgesichert.

Du warst aber nicht mehr bei Bewußtsein, von daher gesehen konntest Du gar nicht mehr handeln.

Und damit trifft Dich eigentlich keine Schuld mehr. Ob man den vorherigen Alkoholgenuss als grob fahrlässig auf diese Situation erweitern kann - das hängt vermutlich tatsächlich von der Kulanz des Versicherers ab.

Ich will hoffen, dass Deine Eltern auch eine Rechtsschutzversicherung bei einem andern Versicherungsunternehmen haben.

Und damit trifft Dich eigentlich keine Schuld mehr.

Doch, auch im Zustand der Trunkenheit ist man für angerichtete Schäden haftbar. Einzige Ausnahme: Wenn man unverschuldet in diesen Zustand geraten ist (also gegen seinen Willen "abgefüllt" wurde). Siehe § 827 BGB.

Und die PHV leistet dann folglich auch...

Die Haftpflichtversicherung funktioniert nicht als Zahlstelle, sondern als Schutzinstanz für dich und dein Geld. 

Grundsätzlich prüft sie, ob du für den Schaden nach der geltenden Rechtslage zahlen müsstest, falls ja, zahlt sie für dich; falls nein, zahlt sie für dich die Kosten der Durchsetzung des Rechts, also die Anwalts- und Gerichtskosten, die notwendig sind, um den zu Unrecht an dich herangetragenen Anspruch abzuwehren. 

Hier ist also die Frage, ob du für das bekotzte Sofa bezahlen müsstest. Das würden ich bejahen, du warst zwar in einem geistig und körperlich eingeschränkten Zustand, hast den aber selbst herbei geführt. Nur das Kotzen wolltest du sicher nicht. 

Die einschlägige Rechtslage und wie das weitere Prozedere ist, bekommst du und der Gegner nach der Schadenmeldung von der Versicherung mitgeteilt. Notfalls muss dein Kumpel dich aber verklagen, damit der Fall vor Gericht geklärt wird. 

Ich muss mich auch gleich übergeben, wenn ich manche Antworten hier lesen in denen dazu geraten wird, die Unwahrheit zu sagen (nicht so hart gemeint wie es klingt, war nur eine rethorische Steilvorlage ;) ).

Eine einzige Lüge oder Verschönnung reicht aus, um den Schadenfall zur Leistungsfreiheit zu bringen. Ich würde das nicht unterschätzen.

Nun zu Deinem Fall. Ich sehe da einen klassischen Versicherungsfall. Aus Deiner Feststellung, dass Du bei der HUK noch versichert bist, entnehme ich das Du die Bedingungen gelesen hast. Dann nimm doch mal genau diese und schau unter Leistungsausschlüsse nach. Ich wäre sehr überrascht, wenn Du in einer privaten Haftpflichtversicherung Alkohol als Ausschlussgrund finden würdest. Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei vorsätzlichen Handlungen, da ich davon ausgehe, dass niemand vorsätzlich neben seinem Erbrochenen auf dem Sofa schläft kann ich einer Argumentation, die eine fahrlässige bis grob fahrlässige Handlung unterstellt folgen.

Grob fahrlässiger Schaden. Du bist leistungspflichtig und damit zahlt Deine Versicherung. Es sei denn:

Werden die in so einem Fall auch bezahlen? Oder finden die da

einen Ausweg. Das die abblocken und mein Kollege auf der Couch
(Rechnung) sitzen bleibt, will ich natürlich auch nicht.

Dein Kumpel bleibt nur auf dem Schaden sitzen, wenn Du nicht zum erstatten des Schadens verpflichtet bist. Das kann zwei Gründe haben:

1. Du hast vorsätzlich gehandelt

2. Dein Handeln war nicht schuldhaft.

Die einzige Frage ist also die zweite. Wir hatten eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen, da hat ein älterer Herr nach einem Unfall ein oder zwei Tage auf dem Boden gelegen und den Teppich des Vermieters dabei verschmutzt. Da er nicht alleine ins Bad gehen konnte, war sein Handeln nicht schuldhaft und würde eine Ablehnung zur Folge haben.

Hier ist die Frage wie betrunken du warst, um zu entscheiden war es hier ein schuldhaftes Handeln. Ich persönlich würde einem Betrunkenen unterstellen, dass er noch in der Lage ist zu wissen, dass man nicht auf ein Sofa brechen sollte...wenn das tatsächlich erst im Schlaf passiert ist, dann kann es zur Grauzone werden.

Ich hoffe, die Abgrenzung ist dir etwas klarer. Aber nochmal. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, dann bist

Du

nicht zahlungspflichtig. Auch wenn viele das so empfinden, das Versicherungen sich gerne rausreden, so ist es doch so, dass es bei Haftpflichtversicherungen immer zur Regulierung kommt, wenn Du schadenersatzpflichtig bist (einzige Ausnahme ist der Vorsatz oder nicht versicherte Risiken), dann hat Dein Kumpel aber auch einfach mal Pech gehabt.

Falschangaben sind kein Kavaliersdelikt. Versicherungsbetrug findet sich im Strafgesetzbuch wieder, dass kann teurer als ein Sofa werden.

Also Schaden melden und hoffen, dass die Versicherung es zwischen mangelnder Schuldhaftigkeit und Vorsatz einstuft. Wenn beides nicht zutrifft zahlt die Versicherung.

Den Schaden würde ich dem Versicherungsvertreter melden und der soll es bei der Gesellschaft regulieren.

Viel Erfolg.

Gruß Volker

Hey,

Ich stimme hier voll zu.

Eine kleine Randbemerkung: selbst wenn du nicht zahlungspflichtig bist, besteht natürlich trotzdem die Möglichkeit eine Zahlung durch dich an die Eltern. Damit würden sie nicht die Benachteiligen sein und die Freundschaft würde weiter unter einem guten Stern stehen. :)

VG

@JuliaHutarm

Vielen Dank für die Antwort:) Ich beschreibe einfach, dass es wirklich im schlaf passiert ist und ich nichts bemerkt habe. Dann können sie mir hoffentlich nicht vorsätzliches Handeln vorwerfen. 

Ich sehe das im Vergleich wie auf dem Bolzplatz. Wenn ich einen Ball pariere und der in eine Autoscheibe kracht. Klar, man hätte es erahnen können aber ich habe nicht geziehlt das Fenster zerschießen wollen.

Frag nach ... Kein Witz frag einfach. Dann weißt du es ganz sicher. Ich würde sagen ja, aber es muss nicht sein

... bestimmt, wenn es keine 5.000 werden. Viel Glück und was kostet denn so eine Reinigung?