Bewerbung bei der Polizei nach Fehlverhalten?

7 Antworten

Vorbestrafungen sind generell kontraproduktiv wenn es um Bewerbungen geht, danach wird übrigens nicht nur bei der Polizei nachgefragt. Wahrheitsgemäß sollte sie einfach antworten, dass die Sache mit dem Ladendiebstahl vorgefallen ist, und von dem Verfahren aber nichts mehr zu hören gab. Grundsätzlich darf die Polizei nicht einfach sagen "Wir nehmen dich nicht, weil du vorbestraft bist" - wenn dein Kind sich gebessert hat und nun ein guter Mensch mit guten Absichten ist, der sagt ich will die Leute mit Recht und Gesetz beschützen, dann ist das doch gut und zeigt, dass es aus seinen Fehlern gelernt hat. Klar kann die Polizei einem immer noch absagen. Muss sie aber nicht. Ansonsten sollte sich dein Kind auch nicht davor scheuen, dazu zu stehen, dass es mal Ladendiebstahl begangen hat. Fehler werden schlimmer, wenn man sie ignoriert, aber offen damit umzugehen und Reue dafür zu zeigen, zeigt, dass das Kind einsichtig ist und es (hoffentlich) künftig nicht mehr tut. Und wie heißt es so schön? Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Also einfach versuchen. Wünsche viel Glück :)

Naja, das Problem ist, das sowas leider in der Polizeidatenbank steht, alleine das eine Anzeige gefertigt wurde ...

Bei mir hat damals eine unberechtigte Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, ausgereicht, das ich nicht angenommen worden bin. Ich hoffe, das die Polizei dazu gelernt hat, und das eine Anzeige bei weitem noch keine Schuld geschweige denn erst recht kein Urteil darstellt.

Sirius66  30.04.2018, 15:57

Vielleicht hast du das nicht angegeben, weil du dachtest, es spielt keine Rolle. DAS mögen sie nicht. Auch heute nicht.

Für die Einstellung eines Verfahrens gibt es auch unterschiedliche Gründe. Auch ein MANGEL AN BEWEISEN beweist keine Unschuld. Die muss auch nicht bewiesen werden, aber eine Einstellung wegen BEWIESENER UNSCHULD macht sich einfach besser.

Maribo0689  02.05.2018, 07:56
@Sirius66

Ich hatte das damals angegeben, da die Strafanzeige vollkommen Sinnfrei war. Ich soll jemanden bedroht haben, war aber zu dem angegebenen Zeitpunkt mit mehreren Freunden ganz woanderst gewesen, also ausreichend Zeugen.

Tja, in Berlin habe ich nun mal auch noch nie erlebt, das eine Unschuld wirklich bewiesen wird, da der Staatsanwalt einfach einstellt. Nur das zu beweisen und das dies auch so in der Datenbank aufgenommen wird, liegt nicht am Beschuldigten. Ich habe meine Unschuld bewiesen ...

Klar macht sich eine bewiesene Unschuld besser, aber dies weiß zum Schluss nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, nicht die Polizei, da diese nur suppide Aussagen aufnimmt.

Also liegt der Mist an mir, oder ehr an einem Fehlerhaften Einstellungssystem ...

Wenn es länger her ist ist es vermutlich kein Problem. Nur sollte die Frage nach Vorstrafen etc. wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Polizei prüft nicht nur Vorstrafen sondern logischerweise auch ihre internen Aufzeichnunhen auf denen ihre Tochter auch ohne Gerichtsurteil auftaucht. Viel Erfolg für ihre Tochter!

Das Verfahren wurde mit aller Wahrscheinlichkeit eingestellt, jedoch ist sowas immer noch bei der Polizeibehörde registriert und sicherlich im Erziehungsregister vermerkt. Zu der Bewerbung:

Da Ihre Tochter nicht vorbestraft ist kann sie sich auch bei der Polizei bewerben und wird auch zum Auswahlverfahren zugelassen, jedoch müssen Wahrheitsgemäße Angaben trotzdem gemacht werden, da es ja zu einem Verfahren gekommen war. Im späteren Verlauf des EAV bzw. im Einzelgespräch muss sie dann eventuell dazu nochmal Stellung nehmen und sich dazu erklären wieso, weshalb und warum. Einsicht und Reue sind hier dann die besten Argumente und dass man natürlich Reifer geworden ist und aus seinen Fehlern lernt. Jedenfalls sollte man sich auf ein solches Szenario vorbereiten, wenn man es im EAV soweit schafft. Viel Erfolg!

Ich finde es generell nicht richtig, dass Mütter sich darum Gedanken machen. Dein Kind sollte selbst schauen, wie es mit dieser Vergangenheit und diesem Umstand am besten umgeht. Es sind ja ihre Konsequenzen, nicht deine.

Bei der Polizei gibt es zweierlei zu Bedenken.

Einerseits darf man für eine Beamtenlaufbahn nicht gerichtlich vorbetraft sein. Ist sie nicht, weil man das erst nach einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von über 3 Monaten ist. Sie kann sich also bewerben.

Andererseits prüft man während des Eignungs- und Auswahlverfahrens die charakterliche Eignung. Die dürfte man bei so einer kriminellen Energie durchaus infrage stellen.

Aber auch die Einstellungskommission besteht aus empathischen Menschen, die durchaus in der Lage sind, diese Dinge als pubertäre Fehlzündung zu beurteilen und sie tun es an dem, was DEIN KIND damit macht - NICHT DU.

Es ist alles wahrheitsgemäß anzugeben, denn in den Registern der Polizei wird sich etwas finden, sodaß Verschweigen oder Lügen einen sofortigen Ausschluss bedeuten würde und den für immer.

Deine Tochter hat nur eine Chance, wenn sie diese Tat zugibt, sich reflektiert, Ursachen erkennt, Fehlverhalten erkennt, Gefährdung für Rückfälligkeiten objektiv einschätzt und sich ernsthaft damit auseinandersetzt.

Sie wird - wenn sie soweit kommt - beim AC/SI mit Sicherheit dazu befragt und nur, wenn sie glaubhaft machen kann, dass es diese Tat zwar gibt, aber sie inzwischen gereift ist, Unrechtsbewußtsein entwickelt hat und für derartigen Versuchungen nicht mehr anfällig ist - nur dann hat sie eine Chance.

Und sie muss es selbst tun. Wenn Muddi macht, wird das nichts.

Gruß S.