Ladendiebstahl im Kaufland (unter 50€)

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Was möchtest Du denn hören ?Wenn man zum einkaufen geht ohne bezahlen zu können ist das vorsätzlicher Diebstahl. Hier kann man nicht mehr Lösungen suchen .Dieser gravierende Fehler zu klauen und dann noch in dieser Höhe grenzt schon an Kaltblütigkeit und ich nehme Dir das nicht ab ,das es nicht schon mehrmals gelungen ist ohne Folgen, sonst hättest Du nicht geklaut .Es gibt ein Sprichwort ;:Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht; .Versuche die 100.-Euro irgendwo zu leihen und zahle es dann wieder zurück .Du wolltest durch Deinen Diebstahl alle ehrlichen Kunden vom Kaufland betrügen .Denn der Markt muss seine Preise mit dem Schwund der Diebstähle solcher Zeitgenossen wie Dich auffangen und dadurch die Preise für alle ehrlichen anheben..Deshalb zahle die 100.- Euro und zeige ehrliche Reue in dem Du es nicht mehr versuchst ,bevor eine Anzeige die Behörde beschäftigt.

Ich hatte die gleiche Situation. es war mein erstes Mal. Ich habe nie etwas Unrechtes getan. ich habe sehr nette Aufzeichnungen .... aber dieses Mal ging ich zu Kaufland und ich vergaß, für Eis zu bezahlen, weil ich hatte einen harten Tag und durch Stress vergaß ich völlig zu zahlen. aber ich zahlte für Rest der Dinge. und Sicherheits mich erwischt. aber für meine Situation, die sie die Polizei gerufen und die Polizei sagte, dass ein Brief nach Hause zu kommen, und dann muss ich die Polizei Büro zu kommen, und zu erklären, dass alles wieder, warum ich es tat. Sicherheitsmann von Kaufland erzählte mir, dass ich bin Hausverbot für 3 Monate und ich muss 100 € zahlen. meine Frage ist, dass, wenn ich 100 € zahlen dann alles wird gut? dann ist mein Fall abgeschlossen oder sollte ich noch mehr Strafe von Polizei oder Kaufland erwarten.

Sicherlich hast du lediglich nur lebensnotwendige Dinge beim Kaufland entwenden wollen.

Welche mögliche Strafe auf dich zurollt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, wäre nur Spekulation dazu sich hier zu äußern.

Kaufland wird die 100€ Aufwandentschädigung ggf. über ein Inkassobüro bei dir eintreiben versuchen.

Die hundert 100€ sind eine sog. "Vertragsstrafe", die du zahlen sollst. Doch solche Strafen müssen vertraglich vereinbart werden, was hier nicht geschehen ist (auch nicht durch das Betreten des Geschäfts, weil es beim Vertragsschluss auf den inneren Willen desjenigen ankommt, der den Vertrag abschließt. Wenn also jemand schon mit dem Vorsatz zu klauen in ein Geschäft geht, wird er keinen dem entgegenstehenden Vertrag abschließen wollen). Inwieweit der Unternehmer aber eine "Bearbeitungsgebühr" fordern kann, ist fraglich. Sie wird auf jeden Fall aber nicht mal annähernd 100€ betragen, weil nur ein "Schaden" zu ersetzen wäre.

Naja, die Polizei muss auch nicht in jedem Falle gerufen werden. Aber eine Anzeige wirst du 100 % bekommen. Die 100,-- € musst du auch noch bezahlen. Naja, auch wenn du es nicht hören willst, aber trotzdem muss ich dir sagen, dass das sicherlich nicht die feine englische Art ist. Wenn jeder, der kein Geld flüssig hat einfach klauen würde, dann käme unsere Polizei gar nicht mehr nach. Mein Rat wäre nur, zu deiner Straftat zu stehen und alles zu bereuen. Vielleicht kommst du mit einer milden Strafe davon. LG v. bienemaus63