Schaut die Polizei ins Erzeihungsregister bei einer Bewerbung?

6 Antworten

Nein, die Polizei ist nicht berechtigt, das Erziehungsregister einzusehen. Es gibt auch für Bewerber für den Polizeidienst keine Verpflichtung, auf eventuelle Eintragungen hinzuweisen.

Es ist doch keineswegs gewiss, dass überhaupt eine Eintragung vorgenommen wurde. Außerdem gibt es Löschfristen, die mir allerdings nicht bekannt sind.

Ja, es wird ins Erziehungsregister geschaut. Polizisten sind Waffenträger und werden deshalb auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Und im Rahmen dieser Überprüfung ist die Auskunft aus dem Erziehungsregister zulässig.

Quelle?

@lutzi12

Wie das GANZ genau funktioniert, kann ich Dir leider auch nicht erklären.

In § 61 BZRG findet sich die Auflistung der auskunftsberechtigten Behörden

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html

Und aus den Fragestellungen hier weiß ich definitiv, dass Einträge im Erziehungsregister bei den Einstellungsverfahren bei der Polizei bekannt sind. Was in einigen Bundesländern zwingend ein KO-Kriterium ist.

Ich habe jetzt etwas recherchiert und gelesen das die Polizei nur im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung Einsicht in das Erziehungsregister nehmen darf. Ist da was dran?

Ich vermute ja. Wenn da was ungünstiges drinsteht, kannst Du das mit der Polizeibewerbung knicken.

und ich vermute die erde ist ne Scheibe... . Bitte nur antworten wenn ihr auch Ahnung habt.