Betrug - Erotik Anzeige

5 Antworten

Weiss leider nicht wie es genau ist, aber entweder sollte es für euch beide Legaol sein, oder wedernoch. Aber da Männerdiskriminierung slalonfähig ist, könnte es schon sein dass es dîch trift,k obschon sie es viel eher verdient hätte.

Aber ob ich dann selber ärger bekomme, weil sie mal was von 17 erwähnte?

Ja, könntest du.

Im Grunde ist das zwar unter 18, aber sie ist ja in meinem Altersbereich oder?

Ja, ist sie. Zählt aber vor dem Gesetz nix, da sie eben unter 18 ist.

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:33

Also kann man, wenn man sagt man ist erst 17 alle verarschen?

Ich sehe gerade im Verlauf, ich habe nicht gesagt ok zu 17 oder so, irgendwie nur so überflogen aber nicht drauf eingegangen.

hydralernae  18.06.2014, 21:36
@laroz
Also kann man, wenn man sagt man ist erst 17 alle verarschen?

Nein... Wenn sie 17 ist, dann ist sie eben minderjährig, und es gelten die üblichen Gesetze in Bezug auf Minderjährige. Was sie nun damit macht und ob das stimmt, steht auf einem anderen Blatt. Es bleibt aber dabei: Auch, wenn du nur ein paar Tage älter bist, gelten die üblichen Gesetze für sie, solange sie noch nicht 18 ist.

Ich sehe gerade im Verlauf, ich habe nicht gesagt ok zu 17 oder so

Sie hat es dir aber gesagt. Also muss man davon ausgehen, dass du es auch mitbekommen hast.

DASC41193  18.06.2014, 22:23
@hydralernae

Sorry, aber dein Männe3rhass kommt hier extrem zum vorschein.

hydralernae  18.06.2014, 22:39
@DASC41193

Männerhass? Ich? Wie kommst du denn auf den Schmarrn?

DASC41193  18.06.2014, 22:55
@hydralernae

Weiln du sein verhalten als schlimmer verurteilst als ihr.

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 23:02
@DASC41193

Naja, mir war es halt nicht wichtig ob 18 oder nun 17. Da sie ja mein Alter ist/sein sollte.

Aber trotzdem kann es doch nicht sein, das sie sich als 18 etc ausgibt, eine Leistung anbietet und diese nicht bieten kann.

hydralernae  18.06.2014, 23:06
@DASC41193

Das habe ich nie behauptet. Es ist aber nunmal so, dass 18 die gesetzliche Grenze ist, und dass er selber eingesteht, ab einem bestimmten Zeitpunkt gewusst zu haben, dass sie 17 ist. Ab da wusste er, was er tat, und mit wem. Und es ist eben nicht so, dass es eine Rolle spielt, wieviele Tage genau sie jünger ist als er. Sie ist minderjährig, er nicht, nur das zählt. Problematisch für ihn wurde es aber erst dann, als er über den Tisch gezogen wurde. Das ist 'ne absolut miese Nummer von ihr, aber das bedeutet nicht, dass man sein Verhalten deshalb irgendwie gut oder weniger schlimm finden muss. Außerdem fragt ja er um Rat, und nicht sie. Wobei wir ja auch nicht wissen, was es genau mit diesem Mädchen auf sich hat und ob das alles so stimmt, was sie so sagt, das werden wir wohl auch nie erfahren. Was wir wissen, ist aber folgendes: Ein volljähriger und damit strafmündiger Mann hat über ein Erotik-Portal mit einem Mädchen gechattet, das sich irgendwann als 17 vorstellte. Das fand der Mann aber erst dann problematisch, als es ihn zum Schaden gereichte. Dann auf einmal macht er sich Gedanken, ob das Mädchen da und bei Amazon schon angemeldet sein darf... Schon seltsam, oder, dass er erst da mit dem Gedanken kommt, dass das ja irgendwie Unrecht sein könnte, und nicht schon vorher? Wäre es auch, wenn die Geschlechterrollen vertauscht wären.

Er hat sich dumm verhalten. Das zu sagen ist kein Männerhass. SIe (wenn es eine Sie ist) ist eine Abzockerin. Das zu sagen ist kein Frauenhass. Sondern schlicht und einfach gesunder Menschenverstand. Aber nur weil sie eine Abzockerin ist, heißt das nicht, dass er völlig unschuldig oder "weniger schlimm" ist.

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 23:13
@hydralernae

Es ist aber trotzdem so, das man mit 14 Strafbar ist, soweit ich weiß. Sie selbst, bietet dies an, und will damit GEZIELT abzocken.

Überhaupt das anzubieten, wenn sie Minderjährig ist, ist doch schon Strafbar? Die verbreitung von Jungen-/Kinderpornographie, und sie selbst bietete es an.

Außerdem ist auf dem Portal (Anzeigen Portal, kein Erotik Chat oder so, ähnliche wie ebay Kleinanzeigen) ein Erotik Bereich, wo man, sobald man Schreibt angibt das man Volljährig ist. Und die AGBs akzeptieren muss.

Das alleine ist doch schon eigentlich Vertragsbruch bzw Falschangaben. Sie Gab sich GANZ Klar als 18 in der Anzeige aus. Erst in Skype schrieb sie das sie 17 ist, ich habe darauf aber NICHTS geschrieben, was ist denn, wenn ich das gar nicht gelesen habe/hätte? Ich meine, wenn ich nach Ihrer Anzeige bei Markt.de gehe, ist Sie 18.

hydralernae  18.06.2014, 23:18
@laroz
mir war es halt nicht wichtig ob 18 oder nun 17.

Das sollte es aber sein, denn das ist nunmal die gesetzliche Grenze.

Und mal ehrlich: Wieso kommst du erst jetzt mit den Fragen, ob sie da angemeldet sein durfte und ein Amazon-Konto haben darf, und nicht schon vorher? Das ist doch das Problem, dass du erst dann die strafrechtlichen Konsequenzen ihrer eventuellen Minderjährigkeit bedenkst, als sie dich abgezockt hat, und eben nicht vorher...

Aber trotzdem kann es doch nicht sein, das sie sich als 18 etc ausgibt, eine Leistung anbietet und diese nicht bieten kann.

Nein, das ist, wenn das alles so stimmt, verboten. Das ändert aber nichts daran, dass du dich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hast, denn irgendwann hat sie dir ja gesagt, sie sei 17... Und du hast dennoch weitergemacht! Keiner von euch beiden ist da komplett unschuldig! Versuch doch nicht, dich nur als Opfer darzustellen... denn das bist du nicht nur... Sonst hättest du jetzt ja nicht diese Probleme.

DASC41193  18.06.2014, 23:23
@laroz

ganz genau. Wenn du bestraft werden solltest, dann gehört sie mindestens doppelt so hart bestraft. ,da du kein unrecht begannen hast, sie aber schon.

hydralernae  18.06.2014, 23:24
@laroz

Ja, natürlich.. noch einmal: Sie ist NICHT unschuldig. Es geht hier aber nicht um sie, sondern um DICH und DEINE Lage. Und die ist auch nicht rosig, denn du hast diese Dienstleistungen etc. von einem Menschen eingefordert, der sich dir als minderjährig vorgestellt hat. SIE ist, wenn alles stimmt, minderjährig und damit wahrscheinlich nur vermindert schuldfähig. DU NICHT!!! Du hast, in voller Überzeugung, es mit einer Minderjährigen zu tun zu haben, auf einem Erotikportal mit ihr gechattet und irgendwas ausgehandelt, was sie tun sollte. Und erst, als sie das nicht liefern wollte, kommst du mit dem Schnack davon, dass sie doch was Verbotenes tut. DU ABER AUCH! Ihr seid BEIDE keine Opfer! Was sie getan hat, ist daneben, strafbar, Abzockerei... Das ändert aber nichts daran, dass du auch dich daneben benommen hast! Es gibt ihr nicht nur eine Person, die sich flasch verhalten hat, lern das doch bitte mal! Lern einfach draus... Und keine Erotik-Deals mit Mädchen, von denen du nicht 100% weißt, dass sie volljährig sind!

hydralernae  18.06.2014, 23:27
@DASC41193

da du kein unrecht begannen hast, sie aber schon.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat er mit ihr weitergechattet und irgendwelche "Dienstleistungen" ausgehandelt, nachdem sie geschrieben hatte, sie sei 17... Das ist sehr wohl Unrecht.

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 23:30
@hydralernae

Nein, Laut Anzeige hat sie sich ganz klar als 18 vorgestellt. Im Anzeige Bild, sowie im Text & der Überschrift!

Im Chat erwähnte sie was von 17, aber das muss ich ja nicht direkt gesehen haben sondern vielleicht überlesen, weil es nicht wichtig war, da sie ja bereits in der Anzeige 3x erwähnte sie ist 18, und ebenfalls bestätigt hat, das sie 18 ist, als sie die Anzeige aufgegeben hat.

Trotzdem kann man doch bestimmt dagegen was machen? Ich habe mal etwas davon gelesen, das Minderjährige nicht gleich unschuldig sind, wenn der gegenüber in derem Altersbereich ist. Irgendwo stand das früher mal, auf Spiegel oder so...

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 23:31
@hydralernae

Und wenn ich das mit den 17 nicht gesehen habe/hatte? Ich bin nicht darauf eingegangen und hatte dazu NICHTS geschrieben!

Da sie in der Anzeige bereits 3x Erwähnte sie sei 18, selbst im Bild hatte sie 18 unter geschrieben etc!

DASC41193  18.06.2014, 23:33
@hydralernae

Er istv auch Minderjährig. Und das angebot kam immernoh von ihr, daher muss sie mindestems doppelt so hart bestraft werden. sonst brauchts sofort ne revolution.

hydralernae  18.06.2014, 23:35
@laroz
m Chat erwähnte sie was von 17, aber das muss ich ja nicht direkt gesehen haben

Doch, denn genau darauf würde sie sich berufen. Sie hat es dir gesagt, es steht im Chat! Sonst könnte sie ja auch sagen, sie hätte nicht gesehen, dass du für diese Gutscheina auch was haben willst...

da sie ja bereits in der Anzeige 3x erwähnte sie ist 18, und ebenfalls bestätigt hat, das sie 18 ist, als sie die Anzeige aufgegeben hat.

Ja natürlich... Muss sie ja auch, da das das Mindestalter ist. Klar steht da nicht drin, wenn sie jünger sein sollte... Klar, dass sie sowas im Chat erwähnt, um dann darauf aufbauen zu können für ihre Masche...

Ich habe mal etwas davon gelesen, das Minderjährige nicht gleich unschuldig sind, wenn der gegenüber in derem Altersbereich ist.

Blödsinn... Volljährigkeit ist Volljährigkeit, da gibt es keine graduellen Abstufungen. Und Minderjährigkeit heißt ja auch nicht, dass man automatsich unschuldig ist.

Was sie getan hat, und was du getan hast, sind strafrechtlich gesehen zwei unabhängige Taten. Es gibt da nicht einen Unschuldigen und einen Schuldigen, sondern zwei Taten, zwei Täter, zwei Schuldige. Komm mal von dem Trip runter, dass nur einer von euch beiden sich daneben benommen hat. Lass gut sein, du kommst da ohne Schrammen nicht raus.

hydralernae  18.06.2014, 23:39
@DASC41193
Er istv auch Minderjährig.

Er ist 20.

Und das angebot kam immernoh von ihr,

Und er ist drauf eingegangen.

daher muss sie mindestems doppelt so hart bestraft werden.

Komm doch mal von dem Trip runter, dass hier irgendwer mehr oder weniger Schuld haben muss als der andere und deshalb mehr oder weniger hart bestraft werden muss. Das ist kein Wettbewerb. Es sind zwei strafrechtlich unabhängige Tatbestände hier. Für beide gibt es gesetzliche Regelungen. Darüber, ob die im Einzelnen so gut sind, wie sie sind, kann man diskutieren. Aber sie dürfen nicht gegeneinander abgewogen werden.

DASC41193  18.06.2014, 23:46
@hydralernae

Doch dürfen sie. Wenn er nun 2000 Fr.- zahlen muss ist zu haoofen, dass sie mindestens 4000 Fr.- Zahlen muss. Ansonstem gibts zu protestieren bis sich was ändert.

hydralernae  19.06.2014, 14:16
@DASC41193

Dann geh mal schön protestieren...

DASC41193  18.06.2014, 21:35

Extrem Ungerecht.

Ich komme nicht ganz mit...

einen Gutschein für Bilder als Leistung.

Was für ein Gutschein für welche Art von Bildern?

ich könne ja nichts machen, da es Kinderpornographie dann sei.

Kinderpornografie? Mit 17?

Da sie keine 18 ist, kann ich ja nichts machen...

Strafmündig ist man ab 14...

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:46

Also Sie schrieb: Sie ist 18.

Ich meldete mich, sie schrieb sie ist 17, (ich 20) weshalb ich das jetzt nicht schlimm fand.

Sie wollte mir Private Bilder/Video schicken von sich.

Und als sie den Gutschein hatte, meinte sie, ich kann nichts machen, da sie Minderjährig ist, und sie hat mich verarscht sagte sie. Und es wäre ja Kinderpornographie, ich könnte froh sein, wenn ich keine Anzeige von IHR kriege.

RobertLiebling  18.06.2014, 21:49
@laroz
Kinderpornographie

Kind ist man definitionsgemäß bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs (Legaldefinition hier aus § 176 StGB).

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:50
@RobertLiebling

Naja, aber Sie hat mit 17 etwas angeboten. Unter 18 darf man Theoretisch kein Geld anbieten.

Auch nicht für Bilder? Obwohl sie die AGBs auf Markt eingegangen ist, das sie 18+ ist etc?

Das ist meine frage... wenn sie 17 wäre und ich 50 oder so, wäre das schon "ekelig" aber ich bin ja grad mal 3 Jahre älter, und sie könnte vom Alter her auch meine Freundin sein (wenn ich eine hätte).

Mismid  18.06.2014, 22:03
@laroz

es spielt keine Rolle ob du 20 oder 100 bist!

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 22:07
@Mismid

Naja, aber man darf doch Gesetzlich keine unter 18 Jährigen Geld für sowas geben?

Diese Marktanzeigen sind alle anonym, und das ist auch sinnvoll. Da wird nichts geprüft. Du bist nicht der erste, der auf die Gutschein-Masche hereingefallen ist.

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:40

Naja dennoch Prüft Markt doch die Anbieter, sobald sie die Email bestätigen auf echtheit, und auch auf Stimmung der Angaben und damit das man 18 ist?

Wenn man 18 ist, darf man solche art von "Verträge" doch gar nicht eingehen?

Kind ist man unter 14! Solange man niemand für sexuelle Handlungen bezahlt der unter 18 ist ist auch nicht strafbar! Es ist ja anhand der Protokolle feststellbar ob sie gesagt hat dass sie 18 sei. Wahrscheinlich ist es aber sogar ein 70 jähriger Mann auf den du reingefallen bist! Selbst Schuld! Man bezahlt doch niemand für Naktfotos!

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:47

Ne, also echt scheint sie zu sein. Sie hat auch ein Foto mit meinem Skype Nick auf ein Stück papier gemacht, was ziemlich echt aussieht, da auch der Stift bisschen "gedrückt" war an einer stelle, sprich mit Photoshop oder so, denke ich wäre das nicht so gewesen.

Also an einer Stelle war die Schriftfarbe doller (vom drücken) an anderen Blasser

Mismid  18.06.2014, 21:50
@laroz

in jedem Fall muß sie das Geld zurückbezahlen, da sie ja keine Leistung erbracht hat! Außerdem müßte sie ein Gewerbe anmelden, da sie sich sonst des Steuerbetruges strafbar gemacht hat

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:55
@Mismid

Naja, aber wie soll ich da gegen an gehen?

Amazon sagt dann eh, Gutschein wurde eingelöst gegen eine Leistung. Diese habe ich nicht erhalten, dann werden die doch eh sagen, melde dich bei dem Anbieter?

Oder sagen ich soll ne Anzeige machen, da habe ich aber Angst, das ich ärger bekomme, da sie 17 ist.

Mismid  18.06.2014, 22:02
@laroz

was soll dir da passieren, weil sie 17 ist???

laroz 
Fragesteller
 18.06.2014, 22:07
@Mismid

Naja, das sie halt Minderjährig ist, und ich als Leistung ja keine Nacktbilder/Videos oder so erwarten kann?

Was würdest du denn machen? Anzeige erstatten?