Wann verjährt eine Strafanzeige bezüglich Persönlichkeitsrecht ?
Guten Abend,Ich komme einfach gleich mal zur Situation in der ich mich befinde.Ich bin weiblich und 17 Jahre alt und habe folgendes Problem.Ich habe damals mit meinem Ex freund auf whats app gevideochattet und dabei hat er intime screenshots gemacht auf denen man mich nackt sieht.Diese Fotos sind ohne mein wissen und einverständnis entstanden.Seit 2 Monaten habe ich einen neuen festen freund und wir lieben uns sehr.Um alles kaputt zu machen hat mein Ex jetzt die Bilder an meinen Partner weitergeschickt ebenfalls ohne mein wissen.Ich und mein Freund wollen jetzt anzeige gegen ihn erstatten, dass problem ist allerdings das meine Eltern das alles nicht erfahren dürfen.Desshalb möchte ich die anzeige erst machen wenn ich 18 bin, das wäre in knapp einem Jahr und nun möchte ich wissen ob das dann noch möglich ist oder ob das ganze schon verjährt ist ...außerdem möchte ich wissen was für eine strafe er bekommt dafür das er 1. die bilder gemacht hat und 2. an dritte weitergegeben hat.ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfendanke schon einmal.
4 Antworten
Die Anzeige ist auch nach einem Jahr kein Problem und die Verzögerung ja auch durchaus nachvollziehbar. Es ist dann noch keine Verjährung eingetreten. Ggf. ist ein "Strafantrag" erforderlich. Der muss spätestens 3 Monate später gestellt werden, nachdem die Antragberechtigten (Deine Eltern) Kenntnis von Tat und Täter erlangt haben. Haben sie ja aber nicht ;-)
Das Gesetz sieht von Geldstrafe bis zu - je nachdem ob die Aufnahmen pornografisch sind oder nicht - 3 Jahre bzw. zwei Jahre vor, wenn sie es nicht sind als Strafe vor. Das gilt jedoch nur für Erwachsenenstrafrecht. Wenn Dein Ex ähnlich alt ist wie Du - wovon ich ausgehe - wird hier wohl Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.. Und dann wird ihn eine Arbeitsauflage oder - wenn er schon Geld verdient - auch eine Geldauflage erwarten.
Wenn es sich um pornografische Aufnahmen handelt schon. Sonst geht es nicht ohne Deine Eltern, weil es nicht ohne Strafantrag geht.
Stimmt, ich hatte nur an 201a gedacht. Das kann auch Kinderpornografie sein.
Jugendpornographie ;-)
Auch dir danke für die antwort mein ex ist 19 bald 20 verdient aber kein eigenes geld.
Es kommt immer auf das Alter zum Tatzeitpunkt an. Dann wird es wohl Jugendstrafrecht werden.
auch 19
Kinder, ihr macht immer Sachen! Ich kann mir vorstellen, dass es dir gerade nicht sehr gut geht.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, § 78 III Nr. 5 StGB. Allerdings finde ich, dass du mit deinen Eltern jetzt schon darüber reden solltest. Dein Ex hat eine handfeste Straftat begangen, und das sollten sie wissen. Nur so kannst Du sicherstellen, dass er die Fotos nicht weiter verbreitet. Oder weißt du schon, was er damit noch anstellen wird?
Wenn nicht die Eltern, dann vielleicht eine andere Vertrauensperson? Lehrer, Pfarrer, Arzt oder was auch immer so da ist. Vielleicht geht es dir danach auch besser.
Viel Glück! Vielleicht dreht sich alles zum Guten.
Danke für die schnelle Antwort aber ich kann damit leider nicht zu meinen Eltern, sie haben kein verständnis und sind mega streng.
Mein freund hilft mir gerade schon wo er nur kann und hält zu mir.
Ich weiß nicht was mein ex damit noch anstellen wird oder will.
Es gibt in vielen Städten ein Sorgentelefon für Jugendliche. Einfach mal versuchen.
Bitte denk dran, dass dir die Bilder ein Leben lang nachhängen können. Vielleicht sind die Eltern da das kleinere Übel. Sie mögen streng sein, aber sie werden dich beschützen.
Also: Verjährungsfrist für einfache Straftaten beträgt 3 Jahre. (Das ist gestaffelt, die übrigen Fristen sind hier uninteressant).
Strafe: Möglich wäre eine Geldstrafe oder Haft bis zu 1 Jahr (Letzteres ist eher unwahrscheinlich) wegen der Weitergabe. Eventuell könnte es mehr werden, weil es Nacktfotos waren und du minderjährig bis, halte ich aber eher für nicht wahrscheinlich bei einfachen Nacktfotos und nur 1 Empfänger.. Relativ schwer zu sagen.
Hat er die Bilder sonst irgendwo weiter gegeben? Oder sogar öffentlich gemacht, zb bei Facebook? Wenn Nein, wird das eh schwierig bis unmöglich, das zu verfolgen, bzw zu bestrafen.
Allerdings: Wenn du jetzt 1 Jahr wartest, wird das problematisch. Je länger es bis zur Erstattung einer Anzeige dauert, desto schwieriger ist die Verfolgung, auch die Glaubwürdigkeit leidet dabei,
Ausnahme sind Sexualdelikte. Aber das fällt hier weg. Trotz Nacktbilder..
Wenn ihr irgendetwas erreichen wollt, solltet ihr deine Eltern einweihen, mehr als schimpfen können sie kaum Du bist immerhin 17, da sollte man als Eltern schon mal etwas mehr tolerieren.
Und dann mit denen zu einem Anwalt.
Den beweis den wir halt haben ist ein screenshot den mein freund gemacht hat von der nachricht die er bekommen hat von meinem ex ... die orginal nachrichten usw sind auch noch vorhanden
§ 78 Abs. 3 StGB.
Noch ne andere frage, Jetzt eine anzeige ohne das es meine eltern mitbekommen wäre nicht möglich oder ? mein jetziger freund ist 19 und würde mit mir zur polizei fahren.