Einbürgerung trotz ,,Straftat‘‘?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erziehungsmassregeln und Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz stehen einer Einbuergerung nicht im Weg (StAG § 12a). Wenn du also keine Jugendstrafe (mindestens 6 Monate, ggf. auch zur Bewaehrung) erhaeltst, sollte es keine Probleme geben.

Allerdings wird eine Einbuergerung vor Abschluss des laufenden Verfahrens nicht moeglich sein. Es ist also abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht.

Emoooooooo41 
Fragesteller
 03.05.2022, 01:19

Alles klar Dankeschön, ich bin eigentlich sauber. Denkst du ich habe da etwas Glück da über mich nichts schlechtes steht?

Während einem laufenden Verfahren ist ein Einbürgerungsantrag sowieso nicht möglich. Und je nachdem wie es ausgeht, könnte dir die Einbürgerung auch bis aufs weitere verweigert werden

Du bist sicherlich bereit für eine Einbürgerung, aber der Großteil der Bürger dieses Landes nicht.

Wir haben keinen Mangel an Straftätern aus Eigenproduktion. Kriminelle Einwanderer sind nicht notwendig.

Psalm2000  03.05.2022, 18:48

Wir haben auch keinen Mangel an muslimischen Straftätern aus Afrika und Nahost.

Emoooooooo41 
Fragesteller
 03.05.2022, 19:18

Straftätern? Ich habe mich Selbstverteidigt Urteile nicht einfach so und Achja Die Statistiken für Kindermissbrauch spielt dafür bei euch in die Hand ;)

DerCaveman  04.05.2022, 02:59
Kriminelle Einwanderer sind nicht notwendig.

Kriminelle koennen ja auch gar nicht eingebuergert werden. Dass dies aber nicht auch fuer geringfuegige Delikte oder Jugendsuenden gilt, ist sicher auch gut so.

Oder waere es deiner Meinung nach richtig, jemanden die Einbuergerung zu verwehren, nur weil er als Jugendlicher mal ne Packung Kaugummi geklaut hat, mal "schwarz" mit der Strassenbahn gefahren ist oder in eine Schulhofrauferei verwickelt war? Wuerdest du den dann auch als "Kriminellen" bezeichnen? Dann gaebe es in Deutschland sicher an die 80 Millionen Kriminelle.

du vielleicht schon....aber auch ich möchte keine Schläger als deutsche Mitbürger haben. Von denen gibt es schon genug...

Emoooooooo41 
Fragesteller
 02.05.2022, 19:48

Hat seine Gründe Kollege

Elizabeth2  02.05.2022, 22:11
@Emoooooooo41

das kannst du ja dann mitteilen..........

Emoooooooo41 
Fragesteller
 02.05.2022, 22:24
Elizabeth2  02.05.2022, 23:19
@Emoooooooo41

kenne das emoji nicht.......

Hacker48  03.05.2022, 18:38
@Emoooooooo41

Lass mich raten, er hat deine "Ehre" beleidigt?

ZuumZuum  03.05.2022, 18:39
@Emoooooooo41

Es gibt nie genug Gründe für Gewalt, ausser man handelt in Notwehr. Wenn das so ist, hast Du nichts zu befürchten.

Emoooooooo41 
Fragesteller
 03.05.2022, 19:15
@Hacker48

du nennst dich Hacker hast kein Rederecht

Emoooooooo41 
Fragesteller
 03.05.2022, 19:16
@ZuumZuum

er wollte mir ne Flasche gegen mein Kopf werfen also habe ich mich gewehrt